Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.

müssen, nämlich auf die Bedingung, daß darin nichts sei, was der Pflicht ihrer

Glieder als Staatsbürger widerstreite; wiewohl, wenn die erstere Verbindung

ächter Art ist, das letztere ohnedem nicht zu besorgen ist.

Uebrigens, weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht

angehen, so ist der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens immer auf das

Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet es sich von

dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht vereinigter

Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern nur eine

besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller

endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu

errichten, wovon jede partiale Gesellschaft nur eine Vorstellung oder ein Schema

ist, weil eine jede selbst wiederum im Verhältniß auf andre dieser Art als im

ethischen Naturzustande, sammt allen Unvollkommenheiten desselben,

befindlich vorgestellt werden kann: (wie es mit verschiedenen politischen

Staaten, die in keiner Verbindung durch ein öffentliches Völkerrecht stehen,

eben so bewandt ist).

 

II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein

Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.

 

So wie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges von Jedermann

gegen Jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustand ein Zustand der

unaufhörlichen Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen liegt,[70]

durch das böse, welches in ihm und zugleich in jedem Andern angetroffen wird,

die sich (wie oben bemerkt worden), einander wechselseitig ihre moralische

Anlage verderben, und selbst bei dem guten Willen jenes Einzelnen, durch den

Mangel eines sie vereinigenden Princips sie, gleich als ob sie Werkzeuge des

Bösen wären, durch ihre Mißhelligkeit von dem gemeinschaftlichen Zweck des

Guten entfernen, und einander in Gefahr bringen, seiner Herrschaft wiederum in

die Hände zu fallen. So wie nun ferner der Zustand einer gesetzlosen äußeren

(brutalen) Freiheit und Unabhängigkeit von Zwangsgesetzen ein Zustand der

Ungerechtigkeit und des Krieges von Jedermann gegen Jedermann ist, aus

welchem der Mensch herausgehen soll, um in einen politisch-bürgerlichen zu

treten:[71] so ist der ethische Naturzustand eine öffentliche wechselseitige

Befehdung der Tugendprincipien und ein Zustand der innern Sittenlosigkeit, aus

welchem der natürliche Mensch, so bald wie möglich, herauszukommen sich

befleißigen soll.