Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.
müssen, nämlich auf die Bedingung, daß darin nichts sei, was der Pflicht ihrer
Glieder als Staatsbürger widerstreite; wiewohl, wenn die erstere Verbindung
ächter Art ist, das letztere ohnedem nicht zu besorgen ist.
Uebrigens, weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht
angehen, so ist der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens immer auf das
Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet es sich von
dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht vereinigter
Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern nur eine
besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller
endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu
errichten, wovon jede partiale Gesellschaft nur eine Vorstellung oder ein Schema
ist, weil eine jede selbst wiederum im Verhältniß auf andre dieser Art als im
ethischen Naturzustande, sammt allen Unvollkommenheiten desselben,
befindlich vorgestellt werden kann: (wie es mit verschiedenen politischen
Staaten, die in keiner Verbindung durch ein öffentliches Völkerrecht stehen,
eben so bewandt ist).
II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein
Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.
So wie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges von Jedermann
gegen Jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustand ein Zustand der
unaufhörlichen Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen liegt,[70]
durch das böse, welches in ihm und zugleich in jedem Andern angetroffen wird,
die sich (wie oben bemerkt worden), einander wechselseitig ihre moralische
Anlage verderben, und selbst bei dem guten Willen jenes Einzelnen, durch den
Mangel eines sie vereinigenden Princips sie, gleich als ob sie Werkzeuge des
Bösen wären, durch ihre Mißhelligkeit von dem gemeinschaftlichen Zweck des
Guten entfernen, und einander in Gefahr bringen, seiner Herrschaft wiederum in
die Hände zu fallen. So wie nun ferner der Zustand einer gesetzlosen äußeren
(brutalen) Freiheit und Unabhängigkeit von Zwangsgesetzen ein Zustand der
Ungerechtigkeit und des Krieges von Jedermann gegen Jedermann ist, aus
welchem der Mensch herausgehen soll, um in einen politisch-bürgerlichen zu
treten:[71] so ist der ethische Naturzustand eine öffentliche wechselseitige
Befehdung der Tugendprincipien und ein Zustand der innern Sittenlosigkeit, aus
welchem der natürliche Mensch, so bald wie möglich, herauszukommen sich
befleißigen soll.