Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur.
Ursprung (der erste) ist die Abstammung einer Wirkung von ihrer ersten, d. i.
derjenigen Ursache, welche nicht wiederum Wirkung einer andern Ursache von
derselben Art ist. Er kann entweder als Vernunft- oder als Zeitursprung in
Betrachtung gezogen werden. In der ersten Bedeutung wird bloß das Dasein der
Wirkung betrachtet; in der zweiten, das Geschehen derselben, mithin sie als
Begebenheit auf ihre Ursache in der Zeit bezogen. Wenn die Wirkung auf eine
Ursache, die mit ihr doch nach Freiheitsgesetzen verbunden ist, bezogen wird,
wie das mit dem moralisch Bösen der Fall ist; so wird die Bestimmung der
Willkühr zu ihrer Hervorbringung nicht als mit ihrem Bestimmungsgrunde in der
Zeit, sondern bloß in der Vernunftvorstellung, verbunden gedacht, und kann
nicht als von irgend einem vorhergehenden Zustande abgeleitet werden; welches
dagegen allemal geschehen muß, wenn die böse Handlung als Begebenheit in der
Welt auf ihre Naturursache bezogen wird. Von den freien Handlungen, als
solchen, den Zeitursprung (gleich als von Naturwirkungen) zu suchen, ist also
ein Widerspruch; mithin auch von der moralischen Beschaffenheit des
Menschen, sofern sie als zufällig betrachtet wird, weil diese den Grund des
Gebrauchs der Freiheit bedeutet, welcher (so wie der Bestimmungsgrund der
freien Willkühr überhaupt) lediglich in Vernunftvorstellungen gesucht werden
muß.
Wie nun aber auch der Ursprung des moralischen Bösen im Menschen immer
beschaffen sein mag, so ist doch unter allen Vorstellungsarten, von der
Verbreitung und Fortsetzung desselben durch alle Glieder unserer Gattung und in
allen Zeugungen, die unschicklichste: es sich, als durch Anerbung von den ersten
Eltern auf uns gekommen, vorzustellen; denn man kann vom moralisch Bösen
eben das sagen, was der Dichter vom Guten sagt: — Genus, et proavos, et quae
non fecimus ipsi, Vix ea nostra puto.[32] — Noch ist zu merken: daß, wenn wir
dem Ursprunge des Bösen nachforschen, wir anfänglich noch nicht den Hang
dazu (als peccatum in potentia) in Anschlag bringen, sondern nur das wirkliche
Böse gegebener Handlungen, nach seiner innern Möglichkeit, und dem, was zur
Ausübung derselben in der Willkühr zusammenkommen muß, in Betrachtung
ziehen.
Eine jede böse Handlung muß, wenn man den Vernunftursprung derselben
sucht, so betrachtet werden, als ob der Mensch unmittelbar aus dem Stande der
Unschuld in sie gerathen wäre. Denn: wie auch sein voriges Verhalten gewesen
sein mag, und welcherlei auch die auf ihn einfließenden Naturursachen sein mögen, ingleichen ob sie in oder außer ihm anzutreffen seien; so ist seine
Handlung doch frei, und durch keine dieser Ursachen bestimmt, kann also und
muß immer als ein ursprünglicher Gebrauch seiner Willkühr beurtheilt werden.
Er sollte sie unterlassen haben, in welchen Zeitumständen und Verbindungen er
auch immer gewesen sein mag; denn durch keine Ursache in der Welt kann er
aufhören, ein frei handelndes Wesen zu sein. Man sagt zwar mit Recht: dem
Menschen werden auch die aus seinen ehemaligen freien, aber gesetzwidrigen
Handlungen entspringenden Folgen zugerechnet; dadurch aber will man nur
sagen: man habe nicht nöthig, sich auf diese Ausflucht einzulassen, und
auszumachen, ob die letztern frei sein mögen, oder nicht, weil schon in der
geständlich freien Handlung, die ihre Ursache war, hinreichender Grund der
Zurechnung vorhanden ist. Wenn aber Jemand bis zu einer unmittelbar
bevorstehenden freien Handlung auch noch so böse gewesen wäre (bis zur
Gewohnheit als anderer Natur): so ist es nicht allein seine Pflicht gewesen,
besser zu sein; sondern es ist jetzt noch seine Pflicht, sich zu bessern: er muß es
also auch können, und ist, wenn er es nicht thut, der Zurechnung in dem
Augenblicke der Handlung eben so fähig und unterworfen, als ob er, mit der
natürlichen Anlage zum Guten (die von der Freiheit unzertrennlich ist) begabt,
aus dem Stande der Unschuld zum Bösen übergeschritten wäre. — Wir können
also nicht nach dem Zeitursprunge, sondern müssen bloß nach dem
Vernunftursprunge dieser That fragen, um darnach den Hang, d. i. den
subjectiven allgemeinen Grund der Aufnehmung einer Uebertretung in unsere
Maxime, wenn ein solcher ist, zu bestimmen, und wo möglich zu erklären.
Hiermit stimmt nun die Vorstellungsart, deren sich die Schrift bedient, den
Ursprung des Bösen als einen Anfang desselben in der Menschengattung zu
schildern, ganz wohl zusammen: indem sie ihn in einer Geschichte vorstellig
macht, wo, was der Natur der Sache nach (ohne auf Zeitbedingung Rücksicht zu
nehmen) als das Erste gedacht werden muß, als ein solches der Zeit nach
erscheint. Nach ihr fängt das Böse nicht von einem zum Grunde liegenden
Hange zu demselben an, (weil sonst der Anfang desselben nicht aus der Freiheit
entspringen würde;) sondern von der Sünde, (worunter die Uebertretung des
moralischen Gesetzes als göttlichen Gebots verstanden wird); der Zustand des
Menschen aber, vor allem Hange zum Bösen, heißt der Stand der Unschuld. Das
moralische Gesetz gieng, wie es auch beim Menschen, als einem nicht reinen,
sondern von Neigungen versuchten, Wesen sein muß, als Verbot voraus (I. Mose
II, 16. 17.). Anstatt nun diesem Gesetze, als hinreichender Triebfeder (die allein
unbedingt gut ist, wobei auch weiter kein Bedenken stattfindet), gerade zu
folgen; sah sich der Mensch doch noch nach andern Triebfedern um (III, 6.), die
nur bedingterweise (nämlich, sofern dem Gesetze dadurch nicht Eintrag geschieht,) gut sein können, und machte es sich, wenn man die Handlung als mit
Bewußtsein aus Freiheit entspringend denkt, zur Maxime, dem Gesetze der
Pflicht nicht aus Pflicht, sondern auch allenfalls aus Rücksicht auf andere
Absichten zu folgen. Mithin fieng er damit an, die Strenge des Gebots, welches
den Einfluß jeder andern Triebfeder ausschließt, zu bezweifeln, hernach den
Gehorsam gegen dasselbe zu einem bloß (unter dem Princip der Selbstliebe)
bedingten eines Mittels herab zu vernünfteln;[33] woraus dann endlich das
Uebergewicht der sinnlichen Antriebe über die Triebfeder aus dem Gesetz, in die
Maxime zu handeln, aufgenommen, und so gesündigt ward (III, 6.). Mutato
nomine de te fabula narratur. Daß wir es täglich eben so machen, mithin „in
Adam Alle gesündiget haben“ und noch sündigen, ist aus dem Obigen klar; nur
daß bei uns schon ein angeborner Hang zur Uebertretung, in dem ersten
Menschen aber kein solcher, sondern Unschuld, der Zeit nach vorausgesetzt
wird, mithin die Uebertretung bei diesem ein Sündenfall heißt: statt daß sie bei
uns, als aus der schon angebornen Bösartigkeit unserer Natur erfolgend,
vorgestellt wird. Dieser Hang aber bedeutet nichts weiter, als daß, wenn wir uns
auf die Erklärung des Bösen, seinem Zeitanfange nach, einlassen wollen, wir bei
jeder vorsätzlichen Uebertretung die Ursachen in einer vorigen Zeit unsers
Lebens bis zurück in diejenige, wo der Vernunftgebrauch noch nicht entwickelt
war, mithin bis zu einem Hange (als natürliche Grundlage) zum Bösen, welcher
darum angeboren heißt, die Quelle des Bösen verfolgen müßten: welches bei
dem ersten Menschen, der schon mit völligem Vermögen seines
Vernunftgebrauchs vorgestellt wird, nicht nöthig, auch nicht thunlich ist; weil
sonst jene Grundlage (der böse Hang) gar anerschaffen gewesen sein müßte;
daher seine Sünde, unmittelbar als aus der Unschuld erzeugt, aufgeführt wird. —
Wir müssen aber von einer moralischen Beschaffenheit, die uns soll zugerechnet
werden, keinen Zeitursprung suchen; so unvermeidlich dieses auch ist, wenn wir
ihr zufälliges Dasein erklären wollen, (daher ihn auch die Schrift, dieser unserer
Schwäche gemäß, so vorstellig gemacht haben mag).
Der Vernunftursprung aber dieser Verstimmung unserer Willkühr in Ansehung
der Art, subordinirte Triebfedern zu oberst in ihre Maximen aufzunehmen, d. i.
dieses Hanges zum Bösen, bleibt uns unerforschlich, weil er selbst uns
zugerechnet werden muß, folglich jener oberste Grund aller Maximen wiederum
die Annehmung einer bösen Maxime erfordern würde. Das Böse hat nur aus dem
moralisch Bösen (nicht den bloßen Schranken unserer Natur) entspringen
können; und doch ist die ursprüngliche Anlage (die auch kein Anderer als der
Mensch selbst verderben konnte, wenn diese Corruption ihm soll zugerechnet
werden) eine Anlage zum Guten; für uns ist also kein begreiflicher Grund da,
woher das moralische Böse in uns zuerst gekommen sein könne. — Diese Unbegreiflichkeit, zusammt der näheren Bestimmung der Bösartigkeit unserer
Gattung drückt die Schrift in jener Geschichtserzählung[34] dadurch aus, daß sie
das Böse, zwar im Weltanfange, doch noch nicht im Menschen, sondern in
einem Geiste von ursprünglich erhabnerer[35] Bestimmung voranschickt:
wodurch also der erste Anfang alles Bösen überhaupt als für uns unbegreiflich
(denn woher bei jenem Geiste das Böse?), der Mensch aber nur als durch
Verführung ins Böse gefallen, also nicht von Grund aus (selbst der ersten Anlage
zum Guten nach) verderbt, sondern als noch einer Besserung fähig, im
Gegensatze mit einem verführenden Geiste, d. i. einem solchen Wesen, dem die
Versuchung des Fleisches nicht zur Milderung seiner Schuld angerechnet werden
kann, vorgestellt, und so dem ersteren, der bei einem verderbten Herzen doch
immer noch einen guten Willen hat, Hoffnung einer Wiederkehr zu dem Guten,
von dem er abgewichen ist, übrig gelassen wird.