Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem
Siebentes Kapitel.
Der gesetzmässige Zusammenhang zwischen den Einzelfragen.
1. Der Wiederholungsbefehl.
Die historische Feier ist eine Mahlzeit: darin liegt ihre Wiederholung von selbst
begründet. Wenn Jesus dem Essen und dem Trinken im gemeinsamen Kreis der
Seinigen eine besondere, irgendwie segensreiche Bedeutung verleiht, so ist
hiermit ohne weiteres die Wiederholung gefordert. Er braucht das nicht in einem
Befehl ausgesprochen zu haben.
Dies ist der Standpunkt der das Genussmoment ausschliesslich betonenden
Darstellungen. Auch die doppelseitigen Auffassungen, welche das
Genussmoment zu Grunde legen, stimmen damit überein. Wenn die Jünger
Jesum verstanden haben, mussten sie von selbst diese Feier wiederholen. Sofern
hingegen das Darstellungsmoment nebenbei betont wird, ist nun aber die
Wiederholung gar nicht selbstverständlich. Was Jesus gethan, das kann
eigentlich nicht wiederholt werden.
So gehen diese doppelseitigen Darstellungen von dem Gedanken aus, dass der
Wiederholungsbefehl eigentlich überflüssig ist, kommen aber dann dazu, ihn
doch irgendwie als möglich oder notwendig anzunehmen.
Die Frage bleibt für sie also in der Schwebe. Je stärker der Leidensgedanke und
das Darstellungsmoment für die historische Feier geltend gemacht werden, mit
desto grösserer Entschiedenheit wird zur Erklärung der eingetretenen
Wiederholung eine darauf hinzielende Anweisung gefordert.
2. Das Abendmahl und die urchristliche Gemeindemahlzeit.
In der Gemeindefeier steckt ein Doppeltes. Wiederholt wird eine gemeinsame
Mahlzeit. Dabei soll aber in irgend welchem Masse ein historischer, an sich
einzigartiger Moment reproduziert werden. In welchem Verhältnis steht das
wiederholte „Herrenmahl“ zu den gemeinsamen religiösen Mahlzeiten des
Urchristentums?
Nach den Auffassungen mit einseitiger Herausarbeitung des Genussmoments
sind beide identisch, denn für sie besteht ja auch die historische Feier nur in der
Mahlzeit als solcher. Die doppelseitigen Darstellungen aber kommen hier in
dasselbe Gedränge, wie mit dem Wiederholungsbefehl. Auch sie, sofern sie den
Mahlzeitcharakter zu Grunde legen, sollten eigentlich die Identität proklamieren.
Nun betonen sie aber daneben auch das Darstellungsmoment. Dann wird aber
die Gemeindefeier zur Wiederholung einer bestimmten historischen Situation,
welche nicht mehr durch die gemeinsame Mahlzeit als solche reproduziert
wird. Das wiederholte Herrenmahl soll also jetzt von der gemeinsamen
religiösen Mahlzeit irgendwie abheben, jedoch nur soweit, dass die letzthinige
Einheit beider festgehalten wird. Die Schwierigkeit wächst mit der stärkeren
Betonung des Darstellungsmoments. Man erhält folgende Stufenleiter:
W. BRANDT: Jesus macht die gemeinsamen Mahlzeiten zum Symbol der
Gemeinschaft. Als nach seinem Tode der Glaube an ihn neu auflebte, wurde
natürlich das vom Herrn selbst gegebene Symbol der Gemeinschaft besonders
gepflegt. Gemeindemahlzeit und „Herrenmahl“ sind identisch.
FR. SPITTA: „Es wurde bei Brot und Wein immer daran gedacht, wie er damals
darauf hingewiesen, dass er jetzt und in alle Ewigkeit die rechte Speise und
Erquickung ihrer Seele sei.“ Die Didache repräsentiert die urchristliche Feier.
Herrenmahl und Agape waren danach identisch. Es ist verfehlt, Didache 9 und
10 als Einleitungsgebete zur „eigentlichen Abendmahlsfeier“ auffassen zu
wollen.
AD. HARNACK: Hier beginnt die Differenzierung. Sie ist in dem klassischen Satz
mit den Rangiergeleisen enthalten. „Der Herr hat ein Gedächtnismahl seines
Todes eingesetzt, oder vielmehr, er hat die leibliche Nahrung als sein Fleisch
und sein Blut, d. h. als die Nahrung der Seele bezeichnet (durch die
Sündenvergebung), wenn sie mit Danksagung in Erinnerung seines Todes
genossen wird. So haben die Apostel seine Stiftung verstanden.“ Eine Feier, bei
der alle diese näheren Bestimmungen zum Ausdruck kommen sollen, ist aber
keine einfache gemeinsame Mahlzeit mehr, sondern eine Ceremonie. „Jesus
verhiess ihnen, dass er mit der Kraft seiner Sündenvergebung bei jeder Mahlzeit
sein werde, die sie zu seinem Gedächtnis halten würden.“ Wie wurde aber die
gemeinsame Mahlzeit als „Gedächtnismahl“ gekennzeichnet? Durch welche
Akte, durch welche Reden? Wie wurde die Situation des historischen Mahls
reproduziert, wo doch auch das „Abendmahl“ nur ein besonderer Augenblick im
Verlauf der letzten gemeinsamen Mahlzeit gewesen war?
ERICH HAUPT: „Die ganze Zusammenkunft soll religiösen Charakter tragen, und das Herrenmahl in engerem Sinn ist nur der Höhepunkt des Ganzen.“ Weil
HAUPT das Darstellungsmoment stärker betont als HARNACK, kann er
Gemeindemahl und „Abendmahl“ nicht irgendwie in einander übergehen lassen,
sondern er muss das Abendmahl als eine besondere Situation auffassen, die den
Höhepunkt der ganzen Mahlvereinigung repräsentiert. Er kann nicht darum
herumkommen, die auf Grund der Stiftung „wiederholte Handlung“ von der
religiösen Mahlzeit sich abheben zu lassen und doch wieder die letzthinige
Einheit beider festzuhalten. So bleibt ihm nur das Verhältnis der Steigerung.
SPITTA und HARNACK bestreiten, dass in Didache 10 6 „wenn einer heilig ist, trete
er herzu“ eine besondere Feier beginnt. HAUPT muss seine Steigerung auch hier
wiederfinden und nimmt an, dass diese Worte die eigentliche Abendmahlsfeier
einleiten. Das „Herr, komme doch“ bezieht sich auf die Gegenwart des Herrn im
„Sakrament“.
FR. SCHULTZEN: Durch den Begriff des „Opfermahls“ hält er die beiden
auseinanderstrebenden Teile der Feier zusammen. Er kann sie aber nicht mehr,
wie ERICH HAUPT, in das Verhältnis der Steigerung setzen — dazu ist die
Betonung des Darstellungsmoments bei ihm schon viel zu stark — sondern er
muss die Trennung konstatieren. „In dem Begriff des Opfermahls ist die
Wiederholung der Mahlzeit unmittelbar gegeben und ebenso der stetige
Empfang der gespendeten Gabe“ (S. 74). Wiederholt wird aber zweitens die
Handlung des Veranstalters der Opfermahlzeit, als Voraussetzung des Empfangs
und des Genusses der Teilnehmer. „Die Gabe, die er ihnen zuwandte, sollte den
Erfolg haben und hat ihn auch wirklich gehabt, dass sie wiederholten, was er
gethan, und damit auch ferner an dem Segen seines Opfertods Anteil erhielten“
(S. 96).
Wie soll man sich aber vorstellen, dass die Jünger beim gemeinsamen Mahl
„wiederholten, was er gethan?“ Das bedeutet nichts anderes, als dass das
Gemeindemahl und das Abendmahl auf die Trennung angelegt waren. In I Kor
11 macht Paulus die schon vor ihm angebahnte Scheidung nur stärker geltend.
Dass nachher die Eucharistie vom Mahle gänzlich losgelöst wurde, „ist nur die
geschichtliche Vollendung des schon in der Stiftung enthaltenen Prozesses“.
R. A. HOFFMANN: Das Darstellungsmoment tritt so stark hervor, dass HOFFMANN
auf die Lösung des Problems verzichtet. „Das Wesentliche der ersten
Abendmahlsfeier war ohne weiteres nicht zu wiederholen, eben die Handlung
des Herrn“ (S. 106). Auf den von Jesus selbst vorgenommenen Akt kann der
Wiederholungsbefehl nicht gehen. Ihn auf die Handlung der Teilnehmer, das
Essen und Trinken zu beziehen, ist zwar grammatikalisch sozusagen unmöglich. Da aber nichts anderes übrig bleibt, müssen wir eben annehmen, Jesus habe zum