Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem

Siebentes Kapitel.

 

Der gesetzmässige Zusammenhang zwischen den Einzelfragen.

 

1. Der Wiederholungsbefehl.

 

Die historische Feier ist eine Mahlzeit: darin liegt ihre Wiederholung von selbst

begründet. Wenn Jesus dem Essen und dem Trinken im gemeinsamen Kreis der

Seinigen eine besondere, irgendwie segensreiche Bedeutung verleiht, so ist

hiermit ohne weiteres die Wiederholung gefordert. Er braucht das nicht in einem

Befehl ausgesprochen zu haben.

 

Dies ist der Standpunkt der das Genussmoment ausschliesslich betonenden

Darstellungen. Auch die doppelseitigen Auffassungen, welche das

Genussmoment zu Grunde legen, stimmen damit überein. Wenn die Jünger

Jesum verstanden haben, mussten sie von selbst diese Feier wiederholen. Sofern

hingegen das Darstellungsmoment nebenbei betont wird, ist nun aber die

Wiederholung gar nicht selbstverständlich. Was Jesus gethan, das kann

eigentlich nicht wiederholt werden.

 

So gehen diese doppelseitigen Darstellungen von dem Gedanken aus, dass der

Wiederholungsbefehl eigentlich überflüssig ist, kommen aber dann dazu, ihn

doch irgendwie als möglich oder notwendig anzunehmen.

 

Die Frage bleibt für sie also in der Schwebe. Je stärker der Leidensgedanke und

das Darstellungsmoment für die historische Feier geltend gemacht werden, mit

desto grösserer Entschiedenheit wird zur Erklärung der eingetretenen

Wiederholung eine darauf hinzielende Anweisung gefordert.

 

2. Das Abendmahl und die urchristliche Gemeindemahlzeit.

 

In der Gemeindefeier steckt ein Doppeltes. Wiederholt wird eine gemeinsame

Mahlzeit. Dabei soll aber in irgend welchem Masse ein historischer, an sich

einzigartiger Moment reproduziert werden. In welchem Verhältnis steht das

wiederholte „Herrenmahl“ zu den gemeinsamen religiösen Mahlzeiten des

Urchristentums?

Nach den Auffassungen mit einseitiger Herausarbeitung des Genussmoments

sind beide identisch, denn für sie besteht ja auch die historische Feier nur in der

Mahlzeit als solcher. Die doppelseitigen Darstellungen aber kommen hier in

dasselbe Gedränge, wie mit dem Wiederholungsbefehl. Auch sie, sofern sie den

Mahlzeitcharakter zu Grunde legen, sollten eigentlich die Identität proklamieren.

Nun betonen sie aber daneben auch das Darstellungsmoment. Dann wird aber

die Gemeindefeier zur Wiederholung einer bestimmten historischen Situation,

welche nicht mehr durch die gemeinsame Mahlzeit als solche reproduziert

wird. Das wiederholte Herrenmahl soll also jetzt von der gemeinsamen

religiösen Mahlzeit irgendwie abheben, jedoch nur soweit, dass die letzthinige

Einheit beider festgehalten wird. Die Schwierigkeit wächst mit der stärkeren

Betonung des Darstellungsmoments. Man erhält folgende Stufenleiter:

 

W. BRANDT: Jesus macht die gemeinsamen Mahlzeiten zum Symbol der

Gemeinschaft. Als nach seinem Tode der Glaube an ihn neu auflebte, wurde

natürlich das vom Herrn selbst gegebene Symbol der Gemeinschaft besonders

gepflegt. Gemeindemahlzeit und „Herrenmahl“ sind identisch.

 

FR. SPITTA: „Es wurde bei Brot und Wein immer daran gedacht, wie er damals

darauf hingewiesen, dass er jetzt und in alle Ewigkeit die rechte Speise und

Erquickung ihrer Seele sei.“ Die Didache repräsentiert die urchristliche Feier.

Herrenmahl und Agape waren danach identisch. Es ist verfehlt, Didache 9 und

10 als Einleitungsgebete zur „eigentlichen Abendmahlsfeier“ auffassen zu

wollen.

 

AD. HARNACK: Hier beginnt die Differenzierung. Sie ist in dem klassischen Satz

mit den Rangiergeleisen enthalten. „Der Herr hat ein Gedächtnismahl seines

Todes eingesetzt, oder vielmehr, er hat die leibliche Nahrung als sein Fleisch

und sein Blut, d. h. als die Nahrung der Seele bezeichnet (durch die

Sündenvergebung), wenn sie mit Danksagung in Erinnerung seines Todes

genossen wird. So haben die Apostel seine Stiftung verstanden.“ Eine Feier, bei

der alle diese näheren Bestimmungen zum Ausdruck kommen sollen, ist aber

keine einfache gemeinsame Mahlzeit mehr, sondern eine Ceremonie. „Jesus

verhiess ihnen, dass er mit der Kraft seiner Sündenvergebung bei jeder Mahlzeit

sein werde, die sie zu seinem Gedächtnis halten würden.“ Wie wurde aber die

gemeinsame Mahlzeit als „Gedächtnismahl“ gekennzeichnet? Durch welche

Akte, durch welche Reden? Wie wurde die Situation des historischen Mahls

reproduziert, wo doch auch das „Abendmahl“ nur ein besonderer Augenblick im

Verlauf der letzten gemeinsamen Mahlzeit gewesen war?

 

ERICH HAUPT: „Die ganze Zusammenkunft soll religiösen Charakter tragen, und das Herrenmahl in engerem Sinn ist nur der Höhepunkt des Ganzen.“ Weil

HAUPT das Darstellungsmoment stärker betont als HARNACK, kann er

Gemeindemahl und „Abendmahl“ nicht irgendwie in einander übergehen lassen,

sondern er muss das Abendmahl als eine besondere Situation auffassen, die den

Höhepunkt der ganzen Mahlvereinigung repräsentiert. Er kann nicht darum

herumkommen, die auf Grund der Stiftung „wiederholte Handlung“ von der

religiösen Mahlzeit sich abheben zu lassen und doch wieder die letzthinige

Einheit beider festzuhalten. So bleibt ihm nur das Verhältnis der Steigerung.

 

SPITTA und HARNACK bestreiten, dass in Didache 10 6 „wenn einer heilig ist, trete

er herzu“ eine besondere Feier beginnt. HAUPT muss seine Steigerung auch hier

wiederfinden und nimmt an, dass diese Worte die eigentliche Abendmahlsfeier

einleiten. Das „Herr, komme doch“ bezieht sich auf die Gegenwart des Herrn im

„Sakrament“.

 

FR. SCHULTZEN: Durch den Begriff des „Opfermahls“ hält er die beiden

auseinanderstrebenden Teile der Feier zusammen. Er kann sie aber nicht mehr,

wie ERICH HAUPT, in das Verhältnis der Steigerung setzen — dazu ist die

Betonung des Darstellungsmoments bei ihm schon viel zu stark — sondern er

muss die Trennung konstatieren. „In dem Begriff des Opfermahls ist die

Wiederholung der Mahlzeit unmittelbar gegeben und ebenso der stetige

Empfang der gespendeten Gabe“ (S. 74). Wiederholt wird aber zweitens die

Handlung des Veranstalters der Opfermahlzeit, als Voraussetzung des Empfangs

und des Genusses der Teilnehmer. „Die Gabe, die er ihnen zuwandte, sollte den

Erfolg haben und hat ihn auch wirklich gehabt, dass sie wiederholten, was er

gethan, und damit auch ferner an dem Segen seines Opfertods Anteil erhielten“

(S. 96).

 

Wie soll man sich aber vorstellen, dass die Jünger beim gemeinsamen Mahl

„wiederholten, was er gethan?“ Das bedeutet nichts anderes, als dass das

Gemeindemahl und das Abendmahl auf die Trennung angelegt waren. In I Kor

11 macht Paulus die schon vor ihm angebahnte Scheidung nur stärker geltend.

Dass nachher die Eucharistie vom Mahle gänzlich losgelöst wurde, „ist nur die

geschichtliche Vollendung des schon in der Stiftung enthaltenen Prozesses“.

 

R. A. HOFFMANN: Das Darstellungsmoment tritt so stark hervor, dass HOFFMANN

auf die Lösung des Problems verzichtet. „Das Wesentliche der ersten

Abendmahlsfeier war ohne weiteres nicht zu wiederholen, eben die Handlung

des Herrn“ (S. 106). Auf den von Jesus selbst vorgenommenen Akt kann der

Wiederholungsbefehl nicht gehen. Ihn auf die Handlung der Teilnehmer, das

Essen und Trinken zu beziehen, ist zwar grammatikalisch sozusagen unmöglich. Da aber nichts anderes übrig bleibt, müssen wir eben annehmen, Jesus habe zum