Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem

3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen Feier.

Mittel der Erinnerung an ihn „ein Mahl eingesetzt“.

 

Wie er das verstanden haben wollte, ist nicht klar. Es ist stark mit der

Möglichkeit zu rechnen, „dass dasjenige, was uns von den Worten Jesu bei der

Einsetzung seines Mahles überliefert worden ist, nicht alles repräsentiert, was er

wirklich zur Aufklärung über seine uns heutzutage so schwer verständliche

Handlung gesprochen hat“ (S. 115).

 

Wie man es mit der Feier im Urchristentum gehalten hat, darüber ist keine

vollständige Klarheit zu gewinnen. Wir wissen nur, „dass das Abendmahl in der

Urgemeinde eine wirkliche Mahlzeit war, wobei sehr wahrscheinlich ist, dass

das Brotbrechen zugleich Herrenmahl war“ (S. 137).

 

Zusammenfassung. Die Untersuchung ergibt folgenden Satz: Bei

ausschliesslicher Geltendmachung des Genussmoments sind die

Gemeindemahlzeit und das Abendmahl identisch. Mit der

nebenhergehenden Betonung des Darstellungsmoments wird die

Differenzierung zwischen beiden in steigendem Masse notwendig, bis zuletzt

beide auseinanderfallen.

 

3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen

Feier.

 

Es ist wohl nicht das geringste Verdienst der grossartigen Abhandlung SPITTA's,

in voller Schärfe das Prinzip proklamiert zu haben, dass eine

Abendmahlsauffassung nur dann Wert hat, wenn sie das Wesen der

urchristlichen Feier, wie es uns besonders in der Didache begegnet, erklärt.

Dementsprechend bildet die urchristliche Feier auch den Hauptstützpunkt seiner

Darstellung. Er wird ihr vollkommen gerecht, da seiner Auffassung zufolge das

Abendmahl eine Freudenmahlzeit war. Indem er von einem

Wiederholungsbefehl und von einer Abhebung des „Abendmahls“ von der

Gemeindemahlzeit absieht, stimmt er vollständig mit der urchristlichen

Ueberlieferung überein; diese weiss ja auch nichts davon, dass die Feier eine auf

den Befehl Jesu erfolgende ausgesprochene Reproduktion jener historischen

Situation sein soll.

 

Während SPITTA so die urchristliche Feier vollkommen erklärt, vermag er aber

der historischen in keiner Weise auch nur annähernd gerecht zu werden. Das teilt

er mit allen Auffassungen, welche das Genussmoment einseitig herausarbeiten.

Inwiefern die Jünger Jesum verstehen mussten und verstanden haben, als er sie aufforderte, seinen Leib und sein Blut zu geniessen: das vermögen sie, ohne

unerlaubte Kunstgriffe, in keiner Weise deutlich zu machen. Für die historische

Situation bleibt ihnen nur der Skeptizismus übrig, wobei sie sich trösten

dürfen, wenigstens der urchristlichen Feier gerecht zu werden.

 

Mit den doppelseitigen Auffassungen steht es folgendermassen: Je mehr sie das

Darstellungsmoment betonen, desto besser und ansprechender können sie die

historische Feier erklären, da sie nun den Leidensgedanken und die Symbolik

des Handelns Jesu für die Deutung der Gleichnisse verwerten können. In

demselben Masse aber werden sie unfähig, die urchristliche Feier zu erklären.

Mit dem Darstellungsmoment ist ja der Wiederholungsbefehl, die Bedeutung des

Leidensgedankens für die Feier und die Differenzierung zwischen Abendmahl

und Gemeindemahlzeit gegeben. Das alles läuft aber der urchristlichen

Ueberlieferung schnurstracks zuwider. Diese weiss nichts davon, sondern sie

beschränkt sich merkwürdigerweise auf den Satz: Das Abendmahl ist ein

Freudenmahl, bei dem das darstellende Handeln Jesu in keiner Weise irgendwie

reproduziert wird.

 

Die Antinomie ist also unlösbar. Eine doppelseitige Auffassung erklärt die

historische Feier nur in dem Masse, als sie die urchristliche nicht erklärt

und umgekehrt. Dieser Satz enthält das Grundresultat der Untersuchung über

die doppelseitigen Darstellungen. Infolge dessen müssen sie auf die Lösung des

Problems verzichten, da keine von ihnen, und wäre sie noch so geistreich, über

diese Antinomie hinauskommen kann.

 

Letztere liegt eben in der bisherigen Problemstellung selbst begründet, welche

die urchristliche Feier als eine entsprechende Wiederholung der historischen

auffassen will. Nun ist aber das Wiederholte der Geschichte zufolge dem

Ursprünglichen gar nicht ähnlich. Die historische Feier ist eine Ceremonie im

Verlauf einer Mahlzeit, die urchristliche ist nur eine gemeinsame Mahlzeit ohne

entsprechende Wiederholung der Ceremonie. Damit ist Antinomie unabweisbar

gegeben.

 

Nun steht aber fest, dass die urchristliche auf die historische Feier zurückgeht.

Also ist das Problem erst dann gelöst, wenn der Zusammenhang beider erklärt

wird, ohne dass deshalb die Gemeindefeier irgendwie eine entsprechende

Nachbildung der historischen ist. Die urchristliche Abendmahlsfeier ist etwas

Selbständiges.