Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem
3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen Feier.
Mittel der Erinnerung an ihn „ein Mahl eingesetzt“.
Wie er das verstanden haben wollte, ist nicht klar. Es ist stark mit der
Möglichkeit zu rechnen, „dass dasjenige, was uns von den Worten Jesu bei der
Einsetzung seines Mahles überliefert worden ist, nicht alles repräsentiert, was er
wirklich zur Aufklärung über seine uns heutzutage so schwer verständliche
Handlung gesprochen hat“ (S. 115).
Wie man es mit der Feier im Urchristentum gehalten hat, darüber ist keine
vollständige Klarheit zu gewinnen. Wir wissen nur, „dass das Abendmahl in der
Urgemeinde eine wirkliche Mahlzeit war, wobei sehr wahrscheinlich ist, dass
das Brotbrechen zugleich Herrenmahl war“ (S. 137).
Zusammenfassung. Die Untersuchung ergibt folgenden Satz: Bei
ausschliesslicher Geltendmachung des Genussmoments sind die
Gemeindemahlzeit und das Abendmahl identisch. Mit der
nebenhergehenden Betonung des Darstellungsmoments wird die
Differenzierung zwischen beiden in steigendem Masse notwendig, bis zuletzt
beide auseinanderfallen.
3. Die Antinomie zwischen der historischen und der urchristlichen
Feier.
Es ist wohl nicht das geringste Verdienst der grossartigen Abhandlung SPITTA's,
in voller Schärfe das Prinzip proklamiert zu haben, dass eine
Abendmahlsauffassung nur dann Wert hat, wenn sie das Wesen der
urchristlichen Feier, wie es uns besonders in der Didache begegnet, erklärt.
Dementsprechend bildet die urchristliche Feier auch den Hauptstützpunkt seiner
Darstellung. Er wird ihr vollkommen gerecht, da seiner Auffassung zufolge das
Abendmahl eine Freudenmahlzeit war. Indem er von einem
Wiederholungsbefehl und von einer Abhebung des „Abendmahls“ von der
Gemeindemahlzeit absieht, stimmt er vollständig mit der urchristlichen
Ueberlieferung überein; diese weiss ja auch nichts davon, dass die Feier eine auf
den Befehl Jesu erfolgende ausgesprochene Reproduktion jener historischen
Situation sein soll.
Während SPITTA so die urchristliche Feier vollkommen erklärt, vermag er aber
der historischen in keiner Weise auch nur annähernd gerecht zu werden. Das teilt
er mit allen Auffassungen, welche das Genussmoment einseitig herausarbeiten.
Inwiefern die Jünger Jesum verstehen mussten und verstanden haben, als er sie aufforderte, seinen Leib und sein Blut zu geniessen: das vermögen sie, ohne
unerlaubte Kunstgriffe, in keiner Weise deutlich zu machen. Für die historische
Situation bleibt ihnen nur der Skeptizismus übrig, wobei sie sich trösten
dürfen, wenigstens der urchristlichen Feier gerecht zu werden.
Mit den doppelseitigen Auffassungen steht es folgendermassen: Je mehr sie das
Darstellungsmoment betonen, desto besser und ansprechender können sie die
historische Feier erklären, da sie nun den Leidensgedanken und die Symbolik
des Handelns Jesu für die Deutung der Gleichnisse verwerten können. In
demselben Masse aber werden sie unfähig, die urchristliche Feier zu erklären.
Mit dem Darstellungsmoment ist ja der Wiederholungsbefehl, die Bedeutung des
Leidensgedankens für die Feier und die Differenzierung zwischen Abendmahl
und Gemeindemahlzeit gegeben. Das alles läuft aber der urchristlichen
Ueberlieferung schnurstracks zuwider. Diese weiss nichts davon, sondern sie
beschränkt sich merkwürdigerweise auf den Satz: Das Abendmahl ist ein
Freudenmahl, bei dem das darstellende Handeln Jesu in keiner Weise irgendwie
reproduziert wird.
Die Antinomie ist also unlösbar. Eine doppelseitige Auffassung erklärt die
historische Feier nur in dem Masse, als sie die urchristliche nicht erklärt
und umgekehrt. Dieser Satz enthält das Grundresultat der Untersuchung über
die doppelseitigen Darstellungen. Infolge dessen müssen sie auf die Lösung des
Problems verzichten, da keine von ihnen, und wäre sie noch so geistreich, über
diese Antinomie hinauskommen kann.
Letztere liegt eben in der bisherigen Problemstellung selbst begründet, welche
die urchristliche Feier als eine entsprechende Wiederholung der historischen
auffassen will. Nun ist aber das Wiederholte der Geschichte zufolge dem
Ursprünglichen gar nicht ähnlich. Die historische Feier ist eine Ceremonie im
Verlauf einer Mahlzeit, die urchristliche ist nur eine gemeinsame Mahlzeit ohne
entsprechende Wiederholung der Ceremonie. Damit ist Antinomie unabweisbar
gegeben.
Nun steht aber fest, dass die urchristliche auf die historische Feier zurückgeht.
Also ist das Problem erst dann gelöst, wenn der Zusammenhang beider erklärt
wird, ohne dass deshalb die Gemeindefeier irgendwie eine entsprechende
Nachbildung der historischen ist. Die urchristliche Abendmahlsfeier ist etwas
Selbständiges.