Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem
Vorrede zu einer neuen Untersuchung über das Abendmahl.
Vorrede zu einer neuen Untersuchung über das
Abendmahl.
Der Anstoss zu der vorliegenden Arbeit ging von SCHLEIERMACHER aus. Im Jahre
1897 erhielt ich nämlich als Thema für meine schriftliche Examensarbeit
folgende Aufgabe gestellt: Die Abendmahlslehre SCHLEIERMACHER's soll
dargestellt und mit den im neuen Testament und in den Bekenntnisschriften
niedergelegten Auffassungen verglichen werden.
Ich hatte mich bis dahin mit der Abendmahlsfrage gar nicht beschäftigt und war
über die neuesten Forschungen in keiner Weise orientiert, hatte auch keine Zeit
dies nachzuholen, weil die Arbeit innerhalb acht Wochen abgeliefert werden
musste. So war ich einzig auf die Texte und die bekenntnismässigen
Formulierungen der verschiedenen Konfessionen angewiesen.
Die SCHLEIERMACHER'sche Dialektik ersetzte mir aber alles. Sie zergliedert
nämlich das Problem so, dass es als Ganzes und zugleich in allen Details vor
einem steht. Man braucht nur geschichtlich Ernst zu machen mit dem
dialektischen Spiel, das er mit vollendeter Kunst zur Beruhigung und
Versöhnung der Geister und zugleich zu seinem eigenen ästhetischen Ergötzen
aufführt, dann ist man genau auf dem Standpunkt der modernen historischen
Forschung angekommen.
Ein Satz besonders ist hier entscheidend. In § 139 3 der Glaubenslehre redet er
vom äusseren Verlauf unserer Feier und zeigt, wie wir uns bei der Reproduktion
der historischen Umstände naturgemäss auf das Wesentliche beschränken
müssen. Wollte man z. B. einen bedeutenden Nachdruck auf den
Zusammenhang, in welchem das historische Mahl mit dem Passahmahl stand,
legen, so würde man alsbald zur Folgerung gedrängt werden, „dass das
Abendmahl jetzt nicht mehr das sein könne, als was es Christus gestiftet habe
und also auch wohl nicht könne von ihm als eine selbständige und immer
dauernde Institution für die Kirche verordnet sein“. „Dieses Bedenken“, so fährt
er dann fort, „liegt so nahe, dass es sich leicht in der evangelischen Kirche
lautbarer machen kann, als bisher der Fall gewesen, und veranlasst natürlich
die Frage, worauf unser Glaube in dieser Sache eigentlich beruhe. Schwerlich
wird sich behaupten lassen, dass aus den uns aufbewahrten Worten Christi diese Absicht ganz bestimmt hervorgehe. Vielmehr enthalten einige unserer
Erzählungen gar keinen solchen Befehl (Markus und Matthäus), und in den
andern ist er nur unbestimmt ausgedrückt (Lukas und Paulus); und da die
Apostel aus den Worten Christi beim Fusswaschen keinen solchen Befehl
entnommen haben, so hätten sie auch Recht gehabt, aus dem Abendmahl
ebensowenig eine bestimmte und allgemeine Institution zu machen! Da nun
aber offenbar ist, dass sie das eine gethan haben und das andere nicht, so können
wir uns an das halten, was sie eingerichtet haben,, ohne dass wir zu entscheiden
brauchten, ob Christus ihnen über das Abendmahl noch andere ausdrückliche
Anweisungen gegeben, oder ob sie dieselben aus seinen Worten gefolgert oder
nur durch den unmittelbaren Eindruck der Sache und durch die begleitenden
Umstände anders bestimmt worden sind in Bezug auf das Abendmahl als in
Bezug auf das Fusswaschen. In dem letzten Fall würden wir dann das
Abendmahl nur nicht ganz in demselben Sinn als eine unmittelbare Einsetzung
Christi ansehen können, immer aber doch glauben müssen, dass sie in seinem
Sinn gehandelt haben, wenn wir nicht auch in ihrem engsten Berufskreise ihr
kanonisches Ansehen aufgeben wollen“.
Unsere Abendmahlsfeier beruht in letzter Linie nicht auf einer ausdrücklichen
Verordnung Jesu! GRAFE ist also ganz unschuldig! Was er als ehrlicher Historiker
in der Nachfolge anderer Historiker, von der Wucht der Thatsachen gedrängt,
bedächtig und schonungsvoll aussprach, das hat SCHLEIERMACHER in seiner
Glaubenslehre keck hingeworfen. Während man aber dem eleganten Spiel des
Dialektikers verständnisvoll zunickte, nahm man es dem ehrsamen Historiker
gar übel, als er ungefähr dasselbe zu sagen wagte. Vielleicht auch haben die
temperamentvollen Gegner GRAFE's diese Seite in ihrem SCHLEIERMACHER
überschlagen oder sie hielten dafür, dass der betreffende Abschnitt, weil er
zeitlich schon einige gute Jahrzehnte zurückliegt, auch in zweideutigen Dingen
als rechtgläubig passieren dürfe. Es ist merkwürdig: In der Theologie darf
heutzutage einer fast alles sagen, was er will, wenn er es nur vornehm und
geistreich mit einem gewissen eleganten Skeptizismus thut. Für den ehrlichen
Menschen, der redet, weil sein Gewissen ihn zwingt, ist man aber
unnachsichtlich.
Die Behauptung, die SCHLEIERMACHER zum erstenmal vollständig klar
ausgesprochen hat, die dann aber für Jahrzehnte ganz unter den Tisch fiel, ist
dazu angethan, einen im kantischen Sinn „aus dem dogmatischen Schlummer zu
wecken.“ Sie zeigt nämlich, dass nicht nur die kirchlichen, sondern geradesogut
die wissenschaftlichen Abendmahlsauffassungen dem wirklichen Thatbestand
nicht gerecht werden. Die kirchlichen Auffassungen setzen voraus, dass Jesus die Feier zur Wiederholung bestimmt habe, können aber nicht nachweisen, dass
er es wirklich angeordnet hat, da der betreffende Befehl bei den ältesten Zeugen
fehlt. Eine Reihe wissenschaftlicher Auffassungen gehen davon aus, dass die
Feier nicht zur Wiederholung bestimmt war, können aber dann nicht erklären,
warum sie doch schon in der allerersten Gemeinde aufkam — und das ist doch
auch eine unbedingt feststehende Thatsache.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Feiern, der historischen und der
Gemeindefeier, bleibt also gleich unbegreiflich, ob man sie durch den
Wiederholungsbefehl direkt kausal miteinander verbindet oder ob man sich mit
der Konstatierung der reinen zeitlichen Aufeinanderfolge begnügt und die
Kausalität dahingestellt sein lässt. SCHLEIERMACHER ist der Hume der
Kausalitätsfrage im Abendmahlsproblem.
Der Vergleich der verschiedensten und zeitlich so weit auseinanderliegenden
Abendmahlslehren mit der SCHLEIERMACHER'schen Ansicht führte mich vor die
Frage, was denn das Beharrende bei diesem steten Wechsel der Auffassungen
sei. Ist es nicht denkbar, dass alle Phasen, in denen sich das Abendmahlsproblem
auswirkt, durch dieselben Gesetze beherrscht sind und dass also an diesen
Gesetzen die wahre historische Auffassung sich zu erproben hat?
Nachdem ich daher meine Examensarbeit zu Ende geführt und die mir in
Umrissen schon vorschwebende neue Auffassung in allgemeinen Strichen
angedeutet hatte, machte ich mich daran, alle Epochen der Abendmahlsfrage —
die altchristliche, die mittelalterliche, die reformatorische und die moderne —
gründlich zu studieren, fest entschlossen, nicht eher mit der neuen Auffassung an
die Oeffentlichkeit zu treten, als bis ich sie für alle Epochen durchgeführt hätte
und so die Gewissheit besässe, dass sie die ganze Geschichte des Abendmahls
von der historischen Feier bis in die neueste Zeit erklärt. Zu dieser Arbeit habe
ich vier Jahre gebraucht. Darum veröffentliche ich, was mir schon im Herbst
1897, unabhängig von der modernen Forschung, feststand, erst im Herbst
1901, im Zusammenhang mit der Darstellung und Beurteilung der historischen
Abendmahlsforschung im 19. Jahrhundert.
Ich habe die Stellung des Problems an der wissenschaftlichen
Abendmahlsforschung im 19. Jahrhundert entwickelt, weil uns diese Periode am
nächsten liegt. Man hätte aber geradesogut jede andere Phase dazu benutzen
können, da die Gesetze in allen dieselben sind.
Die Absicht dieser Arbeit geht weiter als auf die Aufstellung einer neuen
historischen Abendmahlsauffassung. Sie verfolgt den praktischen Zweck, die historische Grundlage unserer modernen Abendmahlsfeier abzugeben und
das Bestehende geschichtlich zu rechtfertigen. Es ist nämlich nicht zu
leugnen, dass unsere Gemeindefeier, nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft,
in der Luft hängt. Wenn der Wiederholungsbefehl historisch nicht fundiert ist,
was soll dann unsere Wiederholung bedeuten?
Den Gläubigen zwar ficht diese Sorge vorerst wenig an und soll ihn wenig
berühren. Es ist nicht die Sache der Leute, welche über die Brücke gehen, sich
ängstlich darum zu kümmern, ob durch die Fluten die Fundamente nicht langsam
unterwaschen worden sind, sondern das liegt den Architekten ob. Diese müssen,
wenn sie eine Senkung auch nur von einem Millimeter wahrnehmen,
unverzüglich einer eventuellen Katastrophe entgegenarbeiten, sogar wenn den
Passanten die Sache vorerst ganz belanglos scheint. So muss auch die
theologische Wissenschaft auf das Fundament des Glaubens sehen und darauf
achten, ob nicht die historische Grundlage der Institution, welche gleichsam die
Brücke vom Vergänglichen zum Unvergänglichen bildet, durch den Strom der
Zeit unterwaschen ist und ob nicht durch die historische Weltanschauung eine
ganz andere Fundierung unserer Abendmahlsfeier notwendig wird als bisher.
SCHLEIERMACHER hat gesagt, dass das Bedenken, die Berechtigung der
Wiederholung betreffend, sich leicht in der evangelischen Kirche lautbarer
machen könnte, als bisher der Fall gewesen. Und wenn dies nun eintritt, was
dann? Solange das Problem der Berechtigung und Notwendigkeit unserer
Abendmahlsfeier wissenschaftlich nicht gelöst ist, kann durch den
geringfügigsten Umstand eine die öffentliche Meinung aufs äusserste aufregende
und unerquickliche dogmatische Erörterung dieser Frage eintreten, zu der der
Fall GRAFE nur ein kurzes idyllisches Vorspiel wäre.
Das Schlimmste dabei wäre, dass diese Erörterung, einmal in die Oeffentlichkeit
gezerrt, notwendig resultatlos bliebe. Denn der wissenschaftlich denkende
Mensch wird diese Frage immer wieder aufwerfen müssen, während derjenige,
der sich mehr auf den Standpunkt des kirchlichen Glaubens stellt, sie notwendig
niederschlagen wird, in dem richtigen Empfinden, dass solche theoretische
Bedenken eine so heilige und erhebende und durch den urchristlichen Usus in
ihrer Art wieder so geschichtlich fundierte Feier nicht gefährden dürfen. Der
Verteidiger wird sogar eigentlich die Geschichte auf seiner Seite haben. Denn,
wenn das Abendmahl von Anfang an in der christlichen Gemeinde gefeiert
worden ist, so ist doch diese Thatsache, vollständig objektiv betrachtet, viel
entscheidender als das Fehlen des Wiederholungsbefehls in zwei alten Berichten.
Wir haben es eben mit einer ganz unerklärlichen Antinomie zu thun, bei der man sich sehr hüten muss, irgend welche Folgerungen gegen unsere Feier zu ziehen,
besonders wenn man bedenkt, dass man damit ein Stück des ältesten und
heiligsten Bestandes des christlichen Glaubens angreift. Nehmen wir vorerst
lieber an, dass uns der Schlüssel zur Erklärung der historischen und der
urchristlichen Feier und zum Verständnis ihres Zusammenhangs fehlt.
Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, gefährliche Fragen in Angriff zu nehmen,
ehe sie die öffentliche urteilslose Meinung in Unruhe bringen, den Zündstoff zu
beseitigen und in der Stille segensreiche Arbeit zu thun.
Als SCHLEIERMACHER in seiner Glaubenslehre die damals nur in seiner
dialektischen Phantasie existierenden Parteien vor sich beschied, mutete er ihnen
zu, sich auf „die Anerkennung des kanonischen Ansehens der Apostel in ihrem
engsten Berufskreise“ zu vergleichen. Auf diesen Vergleich kann man aber im
Ernst nicht eingehen. Das Sprüchlein bannt das Gespenst nicht. Wir wollen den
Aposteln die gebührende Ehrfurcht sicher gern erweisen, aber unsere
Abendmahlsfeier auf ihr kanonisches Ansehen allein gründen, das dürfen wir
nicht.
Rücken wir die Frage ins rechte Licht. Unsere Abendmahlsfeier entspringt dem
Vorgehen der ersten Gemeinde, zu der die Apostel gehören. In die Geschichte
übersetzt, lautet die Frage nach dem „kanonischen Ansehen der Apostel in ihrem
engsten Berufskreise“ also folgendermassen: Welches waren die Motive, durch
welche die erste Gemeinde bestimmt wurde, eine derartige im Zusammenhang
mit dem letzten Mahl Jesu stehende Feier zu begehen? War das Willkür oder
Notwendigkeit?
Daran schliesst sich eine zweite Frage, die SCHLEIERMACHER unberücksichtigt
gelassen hat. Wenn die erste Gemeinde aus bestimmten Gründen die Feier
wiederholt hat, gelten diese auch noch für uns? Besteht in der historischen Feier
als solcher auch für uns eine direkte Notwendigkeit, dass wir daraus irgendwie
eine Feier ableiten, oder handelt es sich nur um etwas Ueberkommenes?
Darauf lautet die Antwort der Geschichte: es war eine absolute Notwendigkeit,
dass das Abendmahl trotz des Fehlens des Wiederholungsbefehls bei der ersten
Gemeinde in Aufnahme kam, und diese Notwendigkeit besteht auch noch für
uns zu Recht. Unsere Feier gründet sich nicht auf die geschichtliche
Ueberlieferung oder auf die unkontrollierbare Autorität bestimmter
Persönlichkeiten, sondern direkt auf die historische Feier. So ist unser
Abendmahl berechtigt, geboten und notwendig von sich selbst aus.
Die neue geschichtliche Erkenntnis führt aber nicht nur die Versöhnung hinsichtlich der Berechtigungsfrage herbei, sondern auch hinsichtlich der Frage
nach der Bedeutung der Feier.
Niemand kann sich der Einsicht verschliessen, dass unsere Feier eigentlich sehr
dürftig und unlebendig ist, wenn sie nur auf die Darstellung eines
Doppelgleichnisses durch die Reproduktion einer historischen Situation geht, wo
der Pfarrer die Stelle Jesu und die Gläubigen die Stelle der Jünger einnehmen.
Andererseits stellen die konfessionellen Auffassungen Zumutungen an ernste
Christen, die sie entweder zur Gedankenlosigkeit oder zur Gewissenlosigkeit
erziehen und den Zweifel und Spott geradezu herausfordern.
Könnten beide Auffassungen aus ihrer Sprache heraustreten, dann würden sie
darin übereinkommen, dass der Sinn der Feier etwas Geheimnisvolles ist, wo der
Einzelne mit der feiernden Gemeinschaft und der Persönlichkeit unseres Herrn
in ein besonders heiliges Verhältnis tritt. Nun zwingen aber die unglücklichen
Einsetzungsworte den Einen durch die rein symbolische Deutung hinter diesem
Geheimnis zurückzubleiben, den Andern durch die wörtliche Deutung über
dieses Geheimnis hinauszugehen und das Unfassbare zu behaupten. Die
Vermittlungsversuche sind am schlimmsten daran. In der Sache und dem
religiösen Gehalt nach mögen sie richtig sein, aber in der Deutung der
Gleichnisse sind sie gequetscht und gekünstelt, dass ein Mensch mit ehrlichem
Verstand sie nicht zu ertragen vermag. So wie die „Einsetzungsworte“ liegen und
nach der Rolle, die man ihnen bisher in der Feier zuwies, sind nur die rein
symbolische oder die krass realistische Deutung zulässig. Was dazwischen ist, ist
vom Uebel.
Auch hier bringt die wahre geschichtliche Erkenntnis die Befreiung von der
unnatürlichen Alternative, indem sie zeigt, dass die Stellung, die man den
Gleichnissen in dem Ganzen der Feier anwies, geschichtlich falsch ist. Die
urchristliche Feier beruht nicht auf den „Einsetzungsworten“ — dies ist mein
Leib, dies ist mein Blut — obwohl diese Worte bei der historischen Feier
gesprochen worden sind. Also ist auch unsere Auffassung unabhängig von
diesen rätselhaften Gleichnisworten.
Diese kurzen Andeutungen mögen zeigen, dass diese Arbeit in einem praktisch
aufbauenden und versöhnenden Geiste geschrieben ist. Zwar wird man, von den
gewohnten Auffassungen herkommend, zunächst mannigfach an dieser
Untersuchung Anstoss nehmen, da sie die Versöhnung nicht durch eine neue
Vermengung oder Verdunkelung, sondern einzig und allein durch geschichtliche
Wahrhaftigkeit und Unbefangenheit herbeiführen will. Wir müssen an die
Geschichte glauben, d. h. wir müssen der Zuversicht sein, dass mit dem Fortschritt der geschichtlichen Erkenntnis zugleich die Vertiefung und Einigung
im Glauben notwendig verbunden ist, obwohl es manchmal vorerst nicht den
Anschein hat. In diesem Glauben habe ich diese Untersuchung begonnen und zu
Ende geführt.
Diese Arbeit erscheint in drei Heften. Das erste behandelt das Problem, wie es
sich aus der Forschung des 19. Jahrhunderts und aus den Berichten ergibt. Das
zweite sucht die Grundlage der historischen Feier in dem Leben und in den
Gedanken Jesu. Es stellt sich dar als die Skizze einer neuen Auffassung des
Lebens Jesu. Das dritte behandelt das Abendmahl in der urchristlichen und in
der altchristlichen Epoche und zeigt, wie sich daraus die römische Messe und
das griechische Mysterium mit gleicher Berechtigung und Notwendigkeit
entwickelt haben. Das erste und das zweite Heft erscheinen miteinander. Das
dritte wird denselben in thunlichster Bälde folgen.
Zum Schluss fühle ich mich gedrungen, allen meinen Freunden, die mir bei
dieser Arbeit behülflich gewesen sind, den Herrn Pfarrern A. ERNST und R. WILL
zu Strassburg, A. HUCK und ED. UNSINGER zu Schiltigheim und dem Herrn Vikar
ALFRED ERICHSON in Strassburg, meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen.
Strassburg , im August 1901.