Das Abendmahl im Zusammenhang mit dem Leben Jesu, Erstes Heft, Das Abendmahlsproblem

Vorrede zu einer neuen Untersuchung über das Abendmahl.

Vorrede zu einer neuen Untersuchung über das

 

Abendmahl.

 

Der Anstoss zu der vorliegenden Arbeit ging von SCHLEIERMACHER aus. Im Jahre

1897 erhielt ich nämlich als Thema für meine schriftliche Examensarbeit

folgende Aufgabe gestellt: Die Abendmahlslehre SCHLEIERMACHER's soll

dargestellt und mit den im neuen Testament und in den Bekenntnisschriften

niedergelegten Auffassungen verglichen werden.

 

Ich hatte mich bis dahin mit der Abendmahlsfrage gar nicht beschäftigt und war

über die neuesten Forschungen in keiner Weise orientiert, hatte auch keine Zeit

dies nachzuholen, weil die Arbeit innerhalb acht Wochen abgeliefert werden

musste. So war ich einzig auf die Texte und die bekenntnismässigen

Formulierungen der verschiedenen Konfessionen angewiesen.

 

Die SCHLEIERMACHER'sche Dialektik ersetzte mir aber alles. Sie zergliedert

nämlich das Problem so, dass es als Ganzes und zugleich in allen Details vor

einem steht. Man braucht nur geschichtlich Ernst zu machen mit dem

dialektischen Spiel, das er mit vollendeter Kunst zur Beruhigung und

Versöhnung der Geister und zugleich zu seinem eigenen ästhetischen Ergötzen

aufführt, dann ist man genau auf dem Standpunkt der modernen historischen

Forschung angekommen.

 

Ein Satz besonders ist hier entscheidend. In § 139 3 der Glaubenslehre redet er

vom äusseren Verlauf unserer Feier und zeigt, wie wir uns bei der Reproduktion

der historischen Umstände naturgemäss auf das Wesentliche beschränken

müssen. Wollte man z. B. einen bedeutenden Nachdruck auf den

Zusammenhang, in welchem das historische Mahl mit dem Passahmahl stand,

legen, so würde man alsbald zur Folgerung gedrängt werden, „dass das

Abendmahl jetzt nicht mehr das sein könne, als was es Christus gestiftet habe

und also auch wohl nicht könne von ihm als eine selbständige und immer

dauernde Institution für die Kirche verordnet sein“. „Dieses Bedenken“, so fährt

er dann fort, „liegt so nahe, dass es sich leicht in der evangelischen Kirche

lautbarer machen kann, als bisher der Fall gewesen, und veranlasst natürlich

die Frage, worauf unser Glaube in dieser Sache eigentlich beruhe. Schwerlich

wird sich behaupten lassen, dass aus den uns aufbewahrten Worten Christi diese Absicht ganz bestimmt hervorgehe. Vielmehr enthalten einige unserer

Erzählungen gar keinen solchen Befehl (Markus und Matthäus), und in den

andern ist er nur unbestimmt ausgedrückt (Lukas und Paulus); und da die

Apostel aus den Worten Christi beim Fusswaschen keinen solchen Befehl

entnommen haben, so hätten sie auch Recht gehabt, aus dem Abendmahl

ebensowenig eine bestimmte und allgemeine Institution zu machen! Da nun

aber offenbar ist, dass sie das eine gethan haben und das andere nicht, so können

wir uns an das halten, was sie eingerichtet haben,, ohne dass wir zu entscheiden

brauchten, ob Christus ihnen über das Abendmahl noch andere ausdrückliche

Anweisungen gegeben, oder ob sie dieselben aus seinen Worten gefolgert oder

nur durch den unmittelbaren Eindruck der Sache und durch die begleitenden

Umstände anders bestimmt worden sind in Bezug auf das Abendmahl als in

Bezug auf das Fusswaschen. In dem letzten Fall würden wir dann das

Abendmahl nur nicht ganz in demselben Sinn als eine unmittelbare Einsetzung

Christi ansehen können, immer aber doch glauben müssen, dass sie in seinem

Sinn gehandelt haben, wenn wir nicht auch in ihrem engsten Berufskreise ihr

kanonisches Ansehen aufgeben wollen“.

 

Unsere Abendmahlsfeier beruht in letzter Linie nicht auf einer ausdrücklichen

Verordnung Jesu! GRAFE ist also ganz unschuldig! Was er als ehrlicher Historiker

in der Nachfolge anderer Historiker, von der Wucht der Thatsachen gedrängt,

bedächtig und schonungsvoll aussprach, das hat SCHLEIERMACHER in seiner

Glaubenslehre keck hingeworfen. Während man aber dem eleganten Spiel des

Dialektikers verständnisvoll zunickte, nahm man es dem ehrsamen Historiker

gar übel, als er ungefähr dasselbe zu sagen wagte. Vielleicht auch haben die

temperamentvollen Gegner GRAFE's diese Seite in ihrem SCHLEIERMACHER

überschlagen oder sie hielten dafür, dass der betreffende Abschnitt, weil er

zeitlich schon einige gute Jahrzehnte zurückliegt, auch in zweideutigen Dingen

als rechtgläubig passieren dürfe. Es ist merkwürdig: In der Theologie darf

heutzutage einer fast alles sagen, was er will, wenn er es nur vornehm und

geistreich mit einem gewissen eleganten Skeptizismus thut. Für den ehrlichen

Menschen, der redet, weil sein Gewissen ihn zwingt, ist man aber

unnachsichtlich.

 

Die Behauptung, die SCHLEIERMACHER zum erstenmal vollständig klar

ausgesprochen hat, die dann aber für Jahrzehnte ganz unter den Tisch fiel, ist

dazu angethan, einen im kantischen Sinn „aus dem dogmatischen Schlummer zu

wecken.“ Sie zeigt nämlich, dass nicht nur die kirchlichen, sondern geradesogut

die wissenschaftlichen Abendmahlsauffassungen dem wirklichen Thatbestand

nicht gerecht werden. Die kirchlichen Auffassungen setzen voraus, dass Jesus die Feier zur Wiederholung bestimmt habe, können aber nicht nachweisen, dass

er es wirklich angeordnet hat, da der betreffende Befehl bei den ältesten Zeugen

fehlt. Eine Reihe wissenschaftlicher Auffassungen gehen davon aus, dass die

Feier nicht zur Wiederholung bestimmt war, können aber dann nicht erklären,

warum sie doch schon in der allerersten Gemeinde aufkam — und das ist doch

auch eine unbedingt feststehende Thatsache.

 

Der Zusammenhang zwischen den beiden Feiern, der historischen und der

Gemeindefeier, bleibt also gleich unbegreiflich, ob man sie durch den

Wiederholungsbefehl direkt kausal miteinander verbindet oder ob man sich mit

der Konstatierung der reinen zeitlichen Aufeinanderfolge begnügt und die

Kausalität dahingestellt sein lässt. SCHLEIERMACHER ist der Hume der

Kausalitätsfrage im Abendmahlsproblem.

 

Der Vergleich der verschiedensten und zeitlich so weit auseinanderliegenden

Abendmahlslehren mit der SCHLEIERMACHER'schen Ansicht führte mich vor die

Frage, was denn das Beharrende bei diesem steten Wechsel der Auffassungen

sei. Ist es nicht denkbar, dass alle Phasen, in denen sich das Abendmahlsproblem

auswirkt, durch dieselben Gesetze beherrscht sind und dass also an diesen

Gesetzen die wahre historische Auffassung sich zu erproben hat?

 

Nachdem ich daher meine Examensarbeit zu Ende geführt und die mir in

Umrissen schon vorschwebende neue Auffassung in allgemeinen Strichen

angedeutet hatte, machte ich mich daran, alle Epochen der Abendmahlsfrage —

die altchristliche, die mittelalterliche, die reformatorische und die moderne —

gründlich zu studieren, fest entschlossen, nicht eher mit der neuen Auffassung an

die Oeffentlichkeit zu treten, als bis ich sie für alle Epochen durchgeführt hätte

und so die Gewissheit besässe, dass sie die ganze Geschichte des Abendmahls

von der historischen Feier bis in die neueste Zeit erklärt. Zu dieser Arbeit habe

ich vier Jahre gebraucht. Darum veröffentliche ich, was mir schon im Herbst

1897, unabhängig von der modernen Forschung, feststand, erst im Herbst

1901, im Zusammenhang mit der Darstellung und Beurteilung der historischen

Abendmahlsforschung im 19. Jahrhundert.

 

Ich habe die Stellung des Problems an der wissenschaftlichen

Abendmahlsforschung im 19. Jahrhundert entwickelt, weil uns diese Periode am

nächsten liegt. Man hätte aber geradesogut jede andere Phase dazu benutzen

können, da die Gesetze in allen dieselben sind.

 

Die Absicht dieser Arbeit geht weiter als auf die Aufstellung einer neuen

historischen Abendmahlsauffassung. Sie verfolgt den praktischen Zweck, die historische Grundlage unserer modernen Abendmahlsfeier abzugeben und

das Bestehende geschichtlich zu rechtfertigen. Es ist nämlich nicht zu

leugnen, dass unsere Gemeindefeier, nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft,

in der Luft hängt. Wenn der Wiederholungsbefehl historisch nicht fundiert ist,

was soll dann unsere Wiederholung bedeuten?

 

Den Gläubigen zwar ficht diese Sorge vorerst wenig an und soll ihn wenig

berühren. Es ist nicht die Sache der Leute, welche über die Brücke gehen, sich

ängstlich darum zu kümmern, ob durch die Fluten die Fundamente nicht langsam

unterwaschen worden sind, sondern das liegt den Architekten ob. Diese müssen,

wenn sie eine Senkung auch nur von einem Millimeter wahrnehmen,

unverzüglich einer eventuellen Katastrophe entgegenarbeiten, sogar wenn den

Passanten die Sache vorerst ganz belanglos scheint. So muss auch die

theologische Wissenschaft auf das Fundament des Glaubens sehen und darauf

achten, ob nicht die historische Grundlage der Institution, welche gleichsam die

Brücke vom Vergänglichen zum Unvergänglichen bildet, durch den Strom der

Zeit unterwaschen ist und ob nicht durch die historische Weltanschauung eine

ganz andere Fundierung unserer Abendmahlsfeier notwendig wird als bisher.

 

SCHLEIERMACHER hat gesagt, dass das Bedenken, die Berechtigung der

Wiederholung betreffend, sich leicht in der evangelischen Kirche lautbarer

machen könnte, als bisher der Fall gewesen. Und wenn dies nun eintritt, was

dann? Solange das Problem der Berechtigung und Notwendigkeit unserer

Abendmahlsfeier wissenschaftlich nicht gelöst ist, kann durch den

geringfügigsten Umstand eine die öffentliche Meinung aufs äusserste aufregende

und unerquickliche dogmatische Erörterung dieser Frage eintreten, zu der der

Fall GRAFE nur ein kurzes idyllisches Vorspiel wäre.

 

Das Schlimmste dabei wäre, dass diese Erörterung, einmal in die Oeffentlichkeit

gezerrt, notwendig resultatlos bliebe. Denn der wissenschaftlich denkende

Mensch wird diese Frage immer wieder aufwerfen müssen, während derjenige,

der sich mehr auf den Standpunkt des kirchlichen Glaubens stellt, sie notwendig

niederschlagen wird, in dem richtigen Empfinden, dass solche theoretische

Bedenken eine so heilige und erhebende und durch den urchristlichen Usus in

ihrer Art wieder so geschichtlich fundierte Feier nicht gefährden dürfen. Der

Verteidiger wird sogar eigentlich die Geschichte auf seiner Seite haben. Denn,

wenn das Abendmahl von Anfang an in der christlichen Gemeinde gefeiert

worden ist, so ist doch diese Thatsache, vollständig objektiv betrachtet, viel

entscheidender als das Fehlen des Wiederholungsbefehls in zwei alten Berichten.

Wir haben es eben mit einer ganz unerklärlichen Antinomie zu thun, bei der man sich sehr hüten muss, irgend welche Folgerungen gegen unsere Feier zu ziehen,

besonders wenn man bedenkt, dass man damit ein Stück des ältesten und

heiligsten Bestandes des christlichen Glaubens angreift. Nehmen wir vorerst

lieber an, dass uns der Schlüssel zur Erklärung der historischen und der

urchristlichen Feier und zum Verständnis ihres Zusammenhangs fehlt.

 

Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, gefährliche Fragen in Angriff zu nehmen,

ehe sie die öffentliche urteilslose Meinung in Unruhe bringen, den Zündstoff zu

beseitigen und in der Stille segensreiche Arbeit zu thun.

 

Als SCHLEIERMACHER in seiner Glaubenslehre die damals nur in seiner

dialektischen Phantasie existierenden Parteien vor sich beschied, mutete er ihnen

zu, sich auf „die Anerkennung des kanonischen Ansehens der Apostel in ihrem

engsten Berufskreise“ zu vergleichen. Auf diesen Vergleich kann man aber im

Ernst nicht eingehen. Das Sprüchlein bannt das Gespenst nicht. Wir wollen den

Aposteln die gebührende Ehrfurcht sicher gern erweisen, aber unsere

Abendmahlsfeier auf ihr kanonisches Ansehen allein gründen, das dürfen wir

nicht.

 

Rücken wir die Frage ins rechte Licht. Unsere Abendmahlsfeier entspringt dem

Vorgehen der ersten Gemeinde, zu der die Apostel gehören. In die Geschichte

übersetzt, lautet die Frage nach dem „kanonischen Ansehen der Apostel in ihrem

engsten Berufskreise“ also folgendermassen: Welches waren die Motive, durch

welche die erste Gemeinde bestimmt wurde, eine derartige im Zusammenhang

mit dem letzten Mahl Jesu stehende Feier zu begehen? War das Willkür oder

Notwendigkeit?

 

Daran schliesst sich eine zweite Frage, die SCHLEIERMACHER unberücksichtigt

gelassen hat. Wenn die erste Gemeinde aus bestimmten Gründen die Feier

wiederholt hat, gelten diese auch noch für uns? Besteht in der historischen Feier

als solcher auch für uns eine direkte Notwendigkeit, dass wir daraus irgendwie

eine Feier ableiten, oder handelt es sich nur um etwas Ueberkommenes?

 

Darauf lautet die Antwort der Geschichte: es war eine absolute Notwendigkeit,

dass das Abendmahl trotz des Fehlens des Wiederholungsbefehls bei der ersten

Gemeinde in Aufnahme kam, und diese Notwendigkeit besteht auch noch für

uns zu Recht. Unsere Feier gründet sich nicht auf die geschichtliche

Ueberlieferung oder auf die unkontrollierbare Autorität bestimmter

Persönlichkeiten, sondern direkt auf die historische Feier. So ist unser

Abendmahl berechtigt, geboten und notwendig von sich selbst aus.

 

Die neue geschichtliche Erkenntnis führt aber nicht nur die Versöhnung hinsichtlich der Berechtigungsfrage herbei, sondern auch hinsichtlich der Frage

nach der Bedeutung der Feier.

 

Niemand kann sich der Einsicht verschliessen, dass unsere Feier eigentlich sehr

dürftig und unlebendig ist, wenn sie nur auf die Darstellung eines

Doppelgleichnisses durch die Reproduktion einer historischen Situation geht, wo

der Pfarrer die Stelle Jesu und die Gläubigen die Stelle der Jünger einnehmen.

Andererseits stellen die konfessionellen Auffassungen Zumutungen an ernste

Christen, die sie entweder zur Gedankenlosigkeit oder zur Gewissenlosigkeit

erziehen und den Zweifel und Spott geradezu herausfordern.

 

Könnten beide Auffassungen aus ihrer Sprache heraustreten, dann würden sie

darin übereinkommen, dass der Sinn der Feier etwas Geheimnisvolles ist, wo der

Einzelne mit der feiernden Gemeinschaft und der Persönlichkeit unseres Herrn

in ein besonders heiliges Verhältnis tritt. Nun zwingen aber die unglücklichen

Einsetzungsworte den Einen durch die rein symbolische Deutung hinter diesem

Geheimnis zurückzubleiben, den Andern durch die wörtliche Deutung über

dieses Geheimnis hinauszugehen und das Unfassbare zu behaupten. Die

Vermittlungsversuche sind am schlimmsten daran. In der Sache und dem

religiösen Gehalt nach mögen sie richtig sein, aber in der Deutung der

Gleichnisse sind sie gequetscht und gekünstelt, dass ein Mensch mit ehrlichem

Verstand sie nicht zu ertragen vermag. So wie die „Einsetzungsworte“ liegen und

nach der Rolle, die man ihnen bisher in der Feier zuwies, sind nur die rein

symbolische oder die krass realistische Deutung zulässig. Was dazwischen ist, ist

vom Uebel.

 

Auch hier bringt die wahre geschichtliche Erkenntnis die Befreiung von der

unnatürlichen Alternative, indem sie zeigt, dass die Stellung, die man den

Gleichnissen in dem Ganzen der Feier anwies, geschichtlich falsch ist. Die

urchristliche Feier beruht nicht auf den „Einsetzungsworten“ — dies ist mein

Leib, dies ist mein Blut — obwohl diese Worte bei der historischen Feier

gesprochen worden sind. Also ist auch unsere Auffassung unabhängig von

diesen rätselhaften Gleichnisworten.

 

Diese kurzen Andeutungen mögen zeigen, dass diese Arbeit in einem praktisch

aufbauenden und versöhnenden Geiste geschrieben ist. Zwar wird man, von den

gewohnten Auffassungen herkommend, zunächst mannigfach an dieser

Untersuchung Anstoss nehmen, da sie die Versöhnung nicht durch eine neue

Vermengung oder Verdunkelung, sondern einzig und allein durch geschichtliche

Wahrhaftigkeit und Unbefangenheit herbeiführen will. Wir müssen an die

Geschichte glauben, d. h. wir müssen der Zuversicht sein, dass mit dem Fortschritt der geschichtlichen Erkenntnis zugleich die Vertiefung und Einigung

im Glauben notwendig verbunden ist, obwohl es manchmal vorerst nicht den

Anschein hat. In diesem Glauben habe ich diese Untersuchung begonnen und zu

Ende geführt.

 

Diese Arbeit erscheint in drei Heften. Das erste behandelt das Problem, wie es

sich aus der Forschung des 19. Jahrhunderts und aus den Berichten ergibt. Das

zweite sucht die Grundlage der historischen Feier in dem Leben und in den

Gedanken Jesu. Es stellt sich dar als die Skizze einer neuen Auffassung des

Lebens Jesu. Das dritte behandelt das Abendmahl in der urchristlichen und in

der altchristlichen Epoche und zeigt, wie sich daraus die römische Messe und

das griechische Mysterium mit gleicher Berechtigung und Notwendigkeit

entwickelt haben. Das erste und das zweite Heft erscheinen miteinander. Das

dritte wird denselben in thunlichster Bälde folgen.

 

Zum Schluss fühle ich mich gedrungen, allen meinen Freunden, die mir bei

dieser Arbeit behülflich gewesen sind, den Herrn Pfarrern A. ERNST und R. WILL

zu Strassburg, A. HUCK und ED. UNSINGER zu Schiltigheim und dem Herrn Vikar

ALFRED ERICHSON in Strassburg, meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen.

 

Strassburg , im August 1901.