Das Unsagbare erzählen, Sexuelle Gewalt in Ungarn im Zweiten Weltkrieg

Schwangerschaftsabbrüche

100 Typologie der Kriegsvergewaltigungen und ihre Ursachen

 

Schwangerschaftsabbrüche

 

Sprunghaft manifestierte sich ein Anspruch auf einen in einer medizini-

schen Einrichtung durchgeführten, also mit weniger Risiken verbundenen

Schwangerschaftsabbruch, was den Eindruck erwecken könnte, dies sei

die Folge von Vergewaltigungen durch sowjetische Soldaten. Da für Un-

garn keine zuverlässigen Daten zur Verfügung stehen, sollen hier die Zah-len aus Forschungen über Berlin in Analogie herangezogen werden: Da-

nach wurden dort 20 Prozent der vergewaltigten Frauen schwanger.55 In

Wien, das Teil des »Dritten Reiches« war, wurde die in den nationalsozia-

listischen »Blutschutzgesetzen« definierte Indikation zum Schwanger-

schaftsabbruch praktiziert. Da die Täter der Vergewaltigungen, also »die

Russen«, »fremd rassig« waren, stieß die Durchführung eines Schwanger-

schaftsabbruchs nicht nur auf keine Hindernisse, sondern im Sinne der

Blutschutzgesetze war es sogar verpflichtend.56

In Ungarn war der Schwangerschaftsabbruch durch ein Gesetz aus dem

Jahr 1878 verboten, aber ein Schwangerschaftsabbruch, der von einem Arzt

für rechtmäßig erklärt worden war, wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichthofs entkriminalisiert. Diese Operationen wurden von Gynäkolo-

gen in Privatkliniken bzw. Polikliniken durch geführt, und es fehlte nicht

an zahlungsfähiger Nachfrage. Aber zugleich bestanden auf dem Land die

jahrhundertealten Abtreibungspraktiken fort. Die Regelung des Schwan-

gerschaftsabbruchs änderte sich durch das enorme Ausmaß der Vergewal-

tigungen, die von Rotarmisten 1945 verübt wurden. Das Budapester Natio-

nale Komitee – ein provisorisches, bis zu den ersten Kommunalwahlen

existierendes Verwaltungsorgan, in dem Delegierte aller demokratischen

Parteien vertreten waren – setzte am 14. Februar 1945 die Regelung des Strafgesetzbuches zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen außer

Kraft und erklärte, dass nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen

es dem Arzt erlaubt sei, diesen – zum ersten Mal in der Praxis der Gebur-

tenregelung in Ungarn – in einer medizinischen Einrichtung verpflichtend

und kostenlos durchzuführen. Geplant war allerdings, dass diese Regelung

nur vier Monate in Kraft bleibt. 57 Damit wurde jedoch eine Präzedenz ge-

 

55 Sander, Johr, Befreier und Befreite, S. 52.

56 Maria Mesner: Frauensache? Zur Auseinandersetzung um den Schwangerschafts-

abbruch in Österreich (Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Geschichte der Gesellschaftswissenschaften, Bd. 23). Wien, Jugend und Volk, 1994.

57 Ferenc Gáspár, László Halasi (Hg.): A Budapesti Nemzeti Bizottság jegyzőkönyvei

1945-1946 (Quellenausgabe des Hauptsädtischen Archivs VII). Budapest, 1975, S. 33.

Schwangerschaftsabbrüche 101

 

schaffen, und das Verbot aus dem Jahr 1878 sowie die Geburtenregelungs-

praxis zu seiner Umgehung kippten endgültig. Der Amtsleiter des Gesund-

heitsamtes in Budapest teilte den Direktoren der öffentlichen

Krankenhäuser schriftlich mit, die Chefärzte der Entbindungsstationen

seien zu informieren, dass »angesichts der schwierigen Situation die frühen

Schwangerschaftsabbrüche bei Personen genehmigt werden, die sich mit

dieser Bitte an Fachärzte der Geburtshilfe wenden«. Die Nationalen Ko-mitees ordneten auch in anderen Teilen des Landes die Direktoren der öf-

fentlichen Krankenhäuser an, »den vergewaltigten Frauen mit der erfor-

derlichen Hilfe zur Seite zu stehen«.58 Diese Anordnung blieb von Juni bis

September 1945 in Kraft.

Es stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage den Gynäko-

logen angeordnet wurde, die Operationen auszuführen und zu dokumen-

tieren, wenn sie den Text der im Februar 1945 erlassenen Änderungen des

Gesetzes in Magyar Közlöny, dem Mitteilungsblatt der Regierung, in dem

neue Gesetzestexte offiziell veröffentlicht werden, aufgrund der chaotischen

Verhältnisse der Nachkriegszeit gar nicht zu sehen bekamen. Diese ohnehin wackelige gesetzliche Grundlage der Schwangerschafts abbrüche wurde

noch unsicherer dadurch, dass die Gesetzesänderungen nicht einmal allen

Mitarbeitern des Gesundheitswesens kommuniziert wurden. Die zögern-

den Ärzte aus Sopron schrieben zum Beispiel am 30. April 1945 (!) an Tibor

Hám, den Obergespan des Komitats und der Stadt Sopron, einen Antrag,

in dem sie »dringend eine legitime An ordnung« zum Abbruch von Schwan-

gerschaften infolge von Vergewaltigung forderten, da »sie immer häufiger

von geschwängerten Frauen zum Schwangerschaftsabbruch aufgesucht

werden«.59

Wie verunsichert die Ärzte waren, veranschaulicht auch der Brief von Mátyás Pfannewald, dem Chefarzt der Gynäkologie des öffentlichen

Mária-Valéria-Krankenhauses in Balassagyarmat, vom 24. Februar 1945 an

Béla Draskóczy, den kommissarischen Vizegespan. Dr. Pfannenwald

schreibt, dass »seit der Besatzung […] recht viele unschuldige Mädchen

und Frauen unverschuldet schwanger« wurden. Allerdings müsse man in

Erwägung ziehen, »dass bei einem Schwangerschaftsabbruch jedes Mal ein

Fötus in der Gebärmutter getötet wird – es ist doch verständlich, dass die-

sen Mord nicht nur das Gesetz der Natur, sondern auch das der Kirchen

und der meisten Staaten verbietet«. Der Chefarzt zählt mehrere Argu-

 

58 GYML (Archiv des Komitats Győr), Unterlagen des Nationalen Komitees, 30. 4. 1945.

Ich danke György Németh, dass er mir seine Forschungen zur Verfügung stellte.

59 Balogh, »Törvényes« megszállás, S. 313.

102 Typologie der Kriegsvergewaltigungen und ihre Ursachen

 

mente auf, die gegen eine Genehmigung des Schwangerschaftsabbruchs

sprachen: Auch solche Frauen würden einen Abbruch beantragen, die

nicht als Opfer einer Vergewaltigung schwanger geworden sind; wenn die

Frau zudem mit einer Geschlechtskrankheit infiziert sei, und der Schwan-

gerschaftsabbruch vor der medizinischen Behandlung durchgeführt würde,

könne das zu Unfruchtbarkeit führen; der Abbruch einer vorangeschritte-

nen Schwangerschaft gefährde das Leben der Mutter. Schließlich merkt er höchst bemerkenswert an: »Es wäre allein schon im Interesse der Volks-

wirtschaft wichtig, dass sich unsere Nation, selbst auf solch unerwünschte

Weise, vermehrt. Unsere Geburtenrate ist sehr niedrig, sodass unsere Na-

tion zum Aussterben verdammt ist, wenn es zu keiner Steigerung kommt.«

Dann entfaltet er einen großangelegten sozialen Plan: Damit die Mütter

ihre Kinder austrügen, sollte man ihnen eine moralische und finanzielle

Grundlage bereitstellen, angefangen von Mutterheimen bis hin zur Mut-

terschaftsbeihilfe. Am Ende fügt er noch hinzu, dass, sollte der Schwanger-

schaftsabbruch dennoch erlaubt werden, er jedes Mal von einem Ausschuss

genehmigt werden und in einer medizinischen Einrichtung durchgeführt werden müsse, ohne dass der Patientin Kosten entstünden. 60

Als Dr. Pfannenwald sein Gesuch verschickte, war die Anordnung be-

reits zehn Tage in Kraft und deckte sich im Wesentlichen mit seinen Über-

legungen: Wurde eine Schwangerschaft festgestellt, musste die Frau den

zuständigen Amtsarzt aufsuchen, und der Fall wurde protokolliert. Hier

wurden die vorgetragene Vergewaltigungsgeschichte und die Genehmi-

gung zum Schwangerschaftsabbruch erfasst. Und mit diesem Protokoll

meldete sich die Frau in der gynäkologischen Abteilung des Krankenhau-

ses, wo der Abort kostenlos durchgeführt wurde. Anhand der ohnehin nur

fragmentarisch überlieferten Unterlagen des Gesundheitsamtes lässt sich aber die Vergewaltigung nur schwer rekonstruieren.

Im Protokoll, das der Amtsarzt des Kreises von Monor am 7. Oktober

1945 aufnahm, wird dokumentiert, dass die Frau zu Fuß unterwegs war,

vom Nachbarort nach Hause, als sie von einem russischen Soldaten, der

aus einem Lkw stieg, vergewaltigt wurde. Den Antrag unterzeichneten

nicht nur die Klägerin und der Amtsarzt, sondern auch ihr Ehemann und

ihre Schwiegermutter.61 Welche Art von Familienbesprechung dem Arzt-

besuch vorangegangen war, geht aus dem Protokoll nicht hervor, aber si-

cher ist, dass die Vergewaltigung in der Familie thematisiert wurde.

 

60 Balogh, »Törvényes« megszállás, S. 295-297.

61 Ebd., S. 355-356.

Schwangerschaftsabbrüche 103

 

In Budapest konnte ich keine von diesen amtsärztlichen Aufzeichnun-

gen auffinden, deshalb zitiere ich das Dokument eines Falls aus Lébény,

der auch im Vergleich zu Fällen in Wien oder in deutschen Städten als ty-

pisch zu bezeichnen ist. Die 26-jährige M. L., wohnhaft in Lébény, machte

im Sprechzimmer des Amtsarztes folgende Aussage: »Dieses Jahr, am

18. Juni, als ich in der Gemeinde Lébény abends gegen 10 Uhr von der

Schneiderin unterwegs nach Hause war, hielten mich zwei Russen auf, be-zwangen mich gewaltsam und vergewaltigten mich. Genau vier Wochen

später, am 16. Juli, fuhr ich mit dem Fahrrad abends gegen 8 Uhr aus Mo-

son nach Hause. Ein Russe wollte mir das Fahrrad wegnehmen, doch als

ich zu weinen begann, ließ er das Fahrrad los, aber er übte Gewalt an mir

aus. Meine letzte Blutung hatte ich am 7. Juni. Meine Periode dauert 3-4

Tage und meistens habe ich sie alle vier Wochen. Es kam allerdings schon

mal vor, dass ich meine Tage erst nach sechs Wochen bekam. Zum erwar-

teten Zeitpunkt blieb meine Regelblutung aus, ich hatte das Gefühl, dass

ich schwanger bin, und da ich gegen meinen Willen schwanger wurde, will

ich die Schwangerschaft nicht austragen. Ich beantrage eine Einweisung ins Krankenhaus, damit ich sie loswerde. Ich möchte nichts weiter hinzu-

fügen, meine Beschwerde wurde richtig aufgenommen, hiermit unter-

schreibe ich das Protokoll.«62

Auch hier lohnt der genaue Blick, um sich zu vergegenwärtigen, wie un-

sicher die Schätzungen zur Anzahl der Vergewaltigungsfälle sind. Die Frau

aus Lébény, M. L., wurde insgesamt von drei Männern vergewaltigt, und

in diesem Fall stellt sich in der Tat die Frage, was die Grundlage zur Ein-

schätzung der Anzahl der Vergewaltigungen sein soll: die der Fälle oder die

der Opfer?63 Es kommt hinzu, dass es weiterhin viele Frauen gab (zum Bei-

spiel Fanni Gyarmati, die Frau von Mikós Radnóti), die sich für den Schwangerschaftsabbruch nicht an eine medizinische Einrichtung wand-

ten, die Statistiken können also diese Aborte nicht aufführen. Für eine Ein-

schätzung der Anzahl von Vergewaltigungen können auch Protokolle der

verpflichtenden Amtsarztuntersuchung vor der Eheschließung als wichtige

Quelle dienen. Bei dieser kostenlosen Untersuchung baten die vergewaltig-

ten Frauen darum, eine eventuell bestehende Schwangerschaft festzustel-

len, damit sie davon befreit würden, da dies als Hindernis für eine Ehe-

 

62 GYML Unterlagen des Amtsleiters der Gesundheitsbehörde des Komitats Győr

245/1845. tfo. sz.

63 Zur soziolinguistischen Analyse von Anträgen zum Schwangerschaftsabbruch

siehe: Grossmann, A Questionof Silence, S. 37-39, S. 46-49.

104 Typologie der Kriegsvergewaltigungen und ihre Ursachen

 

schließung galt.64 Aber nicht jede vergewaltigte Frau wollte kurz darauf

heiraten, also kann auch diese Quelle kein umfassendes Bild über die An-

zahl der Vergewaltigungsfälle liefern.

In Wien wurden die Betroffenen über Aushänge in Krankenhäusern

darüber informiert, dass es zwar illegal, aber in besonderen Situationen

möglich war, einen Antrag auf Schwangerschaftsabbruch zu stellen.65 In

der Übergangszeit zwischen dem Ende der Kriegsoperationen und einer Normalisierung des Alltags war es nicht klar geregelt, welche Anordnun-

gen Anwendung finden sollten – die vor dem Anschluss oder die des »Drit-

ten Reichs«. Infolge dieser Unsicherheit wandten sich Ärzte, die Aborte

durchführten, oft schriftlich an den Bürgermeister mit der Frage »wie sie

den Frauen helfen können, die in Schwierigkeiten gerieten«, um eine offi-

zielle Genehmigung für den medizinischen Eingriff zu erlangen. Der be-

rüchtigte § 144, der zum »Schutz der Rasse« auch eine Zwangssteri lisierung

ermöglichte, blieb weiterhin in Kraft. 66 Die Frauen, die von »Slawen«

schwanger wurden, hätten nach der Gesetzeslage des »Dritten Reiches«

theoretisch auch zum Abort verpflichtet werden können.67 Auch in diesen Fällen ist es schwierig, den wahren Grund des Schwangerschaftsabbruchs

zu eruieren. Dass es möglich war, unter Bezugnahme auf den Rassenrein-

heitsparagrafen kostenlos einen Abort durchführen zu lassen, bedeutet

nicht, dass alle Frauen, die diese Gelegenheit nutzten, rassistisch gewesen

wären. Sie nutzten lediglich die Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz bot.

Was sie in erster Linie vor Augen hatten, war, die Schande zu vermeiden,

vielleicht Wohlstand oder eine bestehende Beziehung zu retten. Von den

Hunderten Anträgen, die beim Gesundheitsamt in Neukölln eingereicht

wurden, wurde jedoch nur in einem einzigen eine rassisch-ideologische Be-

gründung angeführt. Neben den genehmigten Aborten, die in den Kran-kenhäusern durchgeführt wurden, war die Anzahl der illegalen Schwan-

gerschaftsabbrüche überall erheblich. In Deutschland wird diese Zahl im

Jahr 1946 auf 26.000 geschätzt.68

 

64 BFL IV.1479.c. Unterlagen des Amtsleiters der Gesundheitsbehörde des 10. Bezirks

von Budapest, 1945. Wiedervermählungsgenehmigung für verw. Frau S. B., gebo-ren 1908, vom 27. 8. 1945.

65 Bandhauer-Schöffmann, Hornung, Vom »Dritten Reich«, S. 232. 66 Gisela Bock: Zwangssterilization im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik

und Frauenpolitik. Opladen, Westdeutscher Verlag, 1986, S. 45.

67 Mesner, Maria: Die Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Öster-

reich. Magisterarbeit, Universität Wien, 1993, besonders S. 35-46.

68 Miriam Gebhardt: Crimes Unspoken: The Rape of German Women at the End of the

Second World War. Cambridge, UK /Malden, MA, Polity, 2016, S. 135-136. Hier und im Folgenden werden die Textstellen anhand der englischen Ausgabe belegt. Schwangerschaftsabbrüche 105

 

In der amerikanischen Zone Wiens waren Aborte grundsätzlich mög-

lich, allerdings brachten dort zum Beispiel die jungen Österreicherinnen

die Kinder, die in freiwillig eingegangenen sexuellen Begegnungen gezeugt

wurden, häufig zur Welt. War der Vater ein amerikanischer Soldat, konnte

das finanzielle Sicherheit für Mutter und Kind bedeuten – sofern es gelang,

die Vaterschaft offiziell anerkennen zu lassen, und das ging auch in der

westlichen Besatzungszone nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten.

Bezüglich des polnischen Territoriums machte das Bischofsamt im Ok-

tober 1945 auf »die Verbreitung der Sünde des Schwangerschaftsabbruchs«

aufmerksam. Obwohl keine genauen Angaben zur Verfügung stehen,

scheint das Abortverbot die Folge gehabt zu haben, dass viele Frauen ille-

gale Wege für einen Schwangerschaftsabbruch suchten, und oft kam es

vor, dass sie die Säuglinge verließen oder töteten. Im Bericht des Instituts

für Forensische Medizin in Krakau ist zu lesen, dass die Zahl der Leich-

name von Neugeborenen im Zeitraum von 1945 bis 1947 angestiegen war.69

Man sollte den juristischen, emotionalen und institutionellen Wandel

nicht unterschätzen, der mit der Neuregelung des Schwangerschafts-abbruchs in Ungarn einherging. Infolge der Massenvergewaltigungen von

sowjetischen Soldaten bürgerte sich die Praxis in den medizinischen Insti-

tutionen ein, dass Frauen über ihren Körper selbst verfügten. Das gesell-

schaftliche Stigma, mit dem der Schwangerschaftsabbruch vormals belastet

war, verblasste, selbst in den kirchlichen Gemeinden. Nach der Konsoli-

dierung der innenpolitischen Lage und dem Rückgang der massenhaften

Vergewaltigungsfälle hielten die Parteien der Regierungskoa lition die Un-

sicherheit um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs bewusst auf-

recht, um innenpolitische Streitereien zu vermeiden, die bei der Diskus-

sion um die Schwangerschaftsabbrüche sicher aufgeflammt wären. Das unter der Leitung der kommunistischen Partei stehende Ministerium für

soziale Wohlfahrt wollte die Konflikte mit dem Koalitionspartner, die an

der Tagesordnung waren, nicht zusätzlich belasten, deshalb regelte es das

Problem nur mit indirekten ministerialen Anordnungen. Auf diese Weise

gelang es während der Koalitionsperiode, die Auseinandersetzung zwi-

schen den Sozialdemokraten, die den Schwangerschaftsabbruch ohne jede

Einschränkung erlauben wollten, bzw. den Mitgliedern der Kleinwirten-

partei,70 die aus religiösen und pronatalistischen Gründen für eine mög-

 

69 Zaremba, Wielka Trwoga.

70 Die Kleinwirtenpartei wurde 1930 ursprünglich als Agrarpartei gegründet. Nach

1945 gewann sie all jene Stimmen, die sich gegen eine radikale Umwälzung der Eigentumsverhältnisse aussprachen. (Anm. d. Übers.)