Das Unsagbare erzählen, Sexuelle Gewalt in Ungarn im Zweiten Weltkrieg

Der Preis für die Kollaboration: Kahlscheren und andere Demütigungen

Der Preis für die Kollaboration:

Kahlscheren und andere Demütigungen

 

Die Fachliteratur ist sich einig, dass die »besondere« Situation der Frau, die

durch den Krieg entstanden war, also das höhere Maß an Selbstständigkeit, in der Nachkriegszeit wieder auf das »gehörige« Niveau zurückgefahren

werden sollte. Ein Mittel dazu war die Züchtigung des weiblichen Körpers,

was sich nicht nur in sexueller Gewalt ausdrücken konnte, sondern etwa

auch im Scheren der Haare.117 Wo es lokalen antifaschistischen Widerstand

gab, nahmen die Widerstandskämpfer gemeinsam mit dem sich neu for-

mierenden Verwaltungswesen die Säuberung unter den Kollaborateuren

und Kollaborateurinnen in die eigene Hand. In Dänemark, Frankreich,

Polen, Italien, in den Niederlanden, in Belgien und Norwegen schoren die

einheimischen Widerstandskämpfer die Kollaborateurinnen kahl und trie-

ben sie in der Öffentlichkeit mit Besen durch die Straßen. In Frankreich nannte man das »wilde Säuberung« ( 118 l’épuration sauvage ) . Die Idee des

Kahlscherens stammt aus einer Radioansprache eines Ministers der Exil-

regierung. An der Westfront wurden die Kollaborateurinnen kahl gescho-

ren, in zerfetzten Kleidern durch die Straßen getrieben, oder es wurde

ihnen ein Hakenkreuz auf den Körper tätowiert. In Frankreich kam es zu

etwa 20.000 Fällen dieser Art. Von den Frauen, die man für Kollaborateu-

rinnen hielt, wurden 42 Prozent wegen sexueller Kollaboration, der Rest

aus anderen kollaborativen Gründen kahl geschoren.119 Auch in Tschechien

kam es zu ähnlichen öffentlichen Akten der Demütigung.120 Wurden sie

vor Gericht zur Rechenschaft gezogen, erfolgte das überall erst anschlie-ßend an die öffentliche Anprangerung; zu einer Verhandlung vor Gericht

kam es nicht in allen Fällen.

Die Rotarmisten, die die ungarische Grenze überschritten, waren der

Bevölkerung gegenüber feindlich gesinnt. Infolge der aufheizenden

Kampfreden der politischen Offiziere stempelten sie die gesamte Bevölke-

 

117 Benita Blessing: The Antifascist Classroom. Denazification in Soviet-occupied Ger-

many 1945–1949. New York, Palgrave Macmillan, 2006.

118 Hanna Diamond: Women and the Second World War in France, 1939–1948. Choices

and Constraints. Harlow, Longman, 1999.

119 Alison M.Moore: History, Memory and Trauma in Photography of the Tondues.

Visuality of the Vichy Past through the Silent Images of Women, in: Gender and History 17.3 (2005), S. 667; Karen H. Adler: Jews and Gender in Liberation France. Cambridge, Cambridge University Press, 2003, S. 153.

120 Zu den Vorfällen in Chrudim vgl. http://retrofotr.cz/archiv/ostrihane-kolabo-

rantky-v-chrudimi_1183/prettyphoto[]/3/.

124 Typologie der Kriegsvergewaltigungen und ihre Ursachen

 

rung als »Faschisten« ab. Ungarn hatte an der Seite von Nazideutschland

gekämpft, und die Rote Armee war nur um den Preis eines hohen Blutzolls

siegreich gewesen. Ungarische Männer, die in Uniform gefangen genom-

men wurden, erwartete lange Jahre der Kriegsgefangenschaft oder im Ar-

beitslager. Bezüglich der weiblichen Bevölkerung kam es in Ungarn nicht

zu den oben geschilderten öffentlichen Gewaltausbrüchen wie dem öf-

fentlichen Kahlscheren, da die Wehrmacht nur kurz in Ungarn Station machte, ihre Präsenz gehörte nicht zum Alltag, und so hatten die Ungarin-

nen weder Gelegenheit noch die unbedingte Notwendigkeit zu kollaborie-

ren. In den sowjetischen Gebieten hingegen, wo die Bevölkerung unter

den Grausamkeiten der deutschen Besatzung litt, waren die Überlebens-

strategien der Frauen auch ungleich extremer. Entsprechend wurde hier

die »horizontale Kollaboration« bestraft.121 Die sowjetischen Soldaten und

die Partisanen rechneten mit den Frauen ab, die während der deutschen

oder der ungarischen Besatzung mit den Soldaten kollaboriert hatten. Die

Palette der verhängten »Maßnahmen« reichte von der Vergewaltigung bis

zum Mord. Obwohl die Bordelle in den von den Deutschen besetzten Ge-bieten für den sowjetischen Nachrichtendienst enorm wichtig waren, wur-

den die hier arbeitenden Frauen, statt Dankbarkeit zu erhalten, zu Kolla-

borateurinnen bzw. »gefährlichen Elementen« erklärt und in Arbeitslager

gesperrt. 122 Das hätte auch die Ukrainerin in der folgenden Geschichte er-

wartet, die in eine intime Beziehung mit einem ungarischen Soldaten

geraten sein soll. Mit dem Vormarsch der Roten Armee blieb ihr keine an-

dere Wahl, als mit den ungarischen Truppen mitzuziehen, denn sie konnte

darüber keine Illusionen haben, was sie vom NKWD, der hinter der Ar-

mee bereits auf dem Weg war, zu erwarten gehabt hätte. Zunächst wollten

die ungarischen Behörden sie nicht mit den sich zurückziehenden Trup-pen ins Land lassen, aber »sie war einem ungarischen Soldaten so sehr hin-

getan«, dass es den Entscheidungsträgern das Herz erweichte.123 Was ge-

nau den ungarischen Offizieren das Herz erweichte, darüber ist nichts

überliefert. Sicher jedoch wäre es ein grober ethischer und moralischer

Fehler, diese Geschichte für ein Beispiel der »wahren Liebe« zu halten und

 

121 Vanessa Voisin: The Soviet Punishment of an All-European Crime, »Horizontal

Collaboration«, in: Gelinada Grinchenko, Eleonora Narvselius (Hg.): Traitors, Collaborators and Deserters in Comtemporary European Politic of Memory. Basings-toke, Palgrave Macmillan, 2018, S. 241-264.

122 Voisin, The Soviet Punishment, S. 246.

123 Ákos Fóris: Menyasszony-szöktetés a hátországba – magyarkatonák és nők a keleti

fronton. Napi Történelmi Forrás, 24. 1. 2018. http://ntf.hu/index.php/2018/01/24/ menyasszony-szoktetes-a-hatorszagba-magyar-katonak-es-nok-a-keleti-fronton/

Der Preis für die Kollaboration 125

 

zur Darstellung von Humanität der ungarischen Soldaten heranzuzie-

hen.124

Bezüglich der Verhaftung, Internierung und Verurteilung der ungari-

schen Kriegsverbrecherinnen lassen sich im Vergleich zu den französischen

Vorfällen wesentliche Unterschiede beobachten. In Frankreich wurden die

Frauen während der ersten Periode, das heißt bei den spontanen Vergel-

tungsaktionen, kahl geschoren.125 In mehreren Fällen wurden sie von den Vertretern der französischen Behörden verhaftet und in überfüllte Inter-

nierungslager gesperrt, um sie vor dem Volkszorn zu schützen, bis der for-

male Rahmen der Rechtsprechung wiederhergestellt wurde. In Ungarn

wurden Frauen nicht kahl geschoren, und auch die Internierungen kamen

nur zögerlich voran. Das lag nicht nur daran, dass die Bevölkerung diese

Frauen weniger stark verurteilte, sondern auch daran, dass all diese Maß-

nahmen von einer Polizei durchgesetzt werden sollten, die sich im vorigen

System kompromittiert hatte und zudem überlastet war.126 Die Polizei

hatte noch nicht einmal für die Bewachung der Internierungslager Kapa-

zitäten, und so entflohen Internierte häufig aus den Lagern.127 Ferencné Kassai, die Frau des Pfeilkreuzler-Ministers für Propaganda, sagte in ihrer

Zeugenaussage aus, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Ungarn sogar zwei-

mal versucht habe, sich bei der Polizei zu melden, aber sie erhielt die Ant-

wort, sie bekäme von der Polizei eine Benachrichtigung, wenn diese sie

brauche.128 Das kann ihrerseits natürlich eine leicht durchschaubare Aus-

rede gewesen sein, doch geht aus den überlieferten Dokumenten klar her-

vor, dass die Polizei, die sich gerade inmitten einer Umstrukturierung be-

fand, im Chaos der Nachkriegszeit mit der Situation tatsächlich nicht

professionell umgehen konnte.129 Außerdem funktionierte die ungarische

 

124 Fóris, Menyasszony-szöktetés a hátországba.

125 Diamond, Women and the Second World War, S. 131-154. 126 Zur Umstrukturierung der Polizei siehe György Gyarmati (Hg.): Államvédelem

a Rákosi-korszakban. Tanulmányok és dokumentumok a politikai rendőrség második világháború utáni tevékenységéről. Budapest, Történeti Hivatal, 2000.

127 ÁBTL V 47 431: der Fall der Spitzelin Anna Cserba und V 46 506: der Fall der

Hausmeisterin Sándorné Holló.

128 ÁBTL V 92 849. 25: der Fall von Ferencné Kassai. Dazu siehe Andrea Pető: Who is

Afraid of the »Ugly Women«? Problems of Writing Biographies of Nazi and Fascist Women in Countries of the Former Soviet Block, in: Journal of Women’s History 21.4 (2009), S. 147-151.

129 Das ist auch am Beispiel eines Falles ersichtlich, in dem die Verdächtigte bereits

1947 in die Niederlande zog, aber die Fahndung, die in Ungarn eingeleitet wurde, noch 1964 in Kraft war (ÁBTL V 88 627: der Fall von Lajosné Hoffmann). 126 Typologie der Kriegsvergewaltigungen und ihre Ursachen

 

Polizei immer noch nach den Wertvorstellungen des Horthy-Systems, und

danach konnten Belange von Frauen nicht wirklich wichtig sein.

Im Zusammenhang mit den Prozessen zeichnet sich sowohl anhand der

französischen als auch der ungarischen Dokumente die gleiche Tendenz

ab: In beiden Ländern lief es darauf hinaus, die in Kriegszeiten erlangte

Selbstständigkeit der Frau wieder rückgängig zu machen.130 In Frankreich

war die häufigste Anklage die der sexuellen Kollaboration mit den Deut-schen und in Ungarn die der Plünderung und der Denunziation. 131 In

Frankreich waren es die Nachbarinnen und Nachbarn, die die Frauen an-

zeigten, wenn sie einen Verdacht hegten; in Ungarn hingegen waren es die

Überlebenden, die aus den Konzentrationslagern oder aus dem Arbeits-

dienst zurückkehrten, mitunter auch Verwandte der Opfer. Frauen waren

massenhaft an diesen Aktionen beteiligt, und dies veränderte die Praxis der

Rechtsprechung in der Nachkriegszeit, da fortan die Denunziation als eine

typisch weibliche Straftat galt.132

Die von den sowjetischen Soldaten verübten Vergewaltigungen stellen

eine Trennlinie dar: Sie können zum einen als eine kollektive Strafe der Ungarinnen betrachtet werden und auch erklären, warum der weibliche

Körper während der Besatzungszone der Roten Armee nicht zur Ziel-

scheibe weiterer sichtbarer Spuren von Strafe wurde – wie zum Beispiel ein

kahl geschorenes Haupt. Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt wurden

die Opfer nicht nach dem Grad ihrer Schuldigkeit ausgesucht. Ob Jüdin-

nen, die unter getaucht waren, Nonnen oder Kinder, sie konnten alle zu

Opfern dieser Gewalttaten werden. Im Gegensatz zum Kahlscheren, das

sich bei konkreten Personen für konkrete Sünden je nach Kräfteverhältnis

in einer konkreten Gemeinschaft ereignete, gingen die Massenvergewalti-

 

130 Dazu mehr siehe Andrea Pető: Láthatatlanelkövetők.MTA doktoridisszertáció,

Budapest, 2012.

131 Die Analyse des deutschen Falls und der Anzeigen bei der Düsseldorfer Polizei

mit Blick auf Gender siehe Joshi Vandana: Gender and Power in the Third Reich. Female Denouncers and the Gestapo (1933–45). Basingstoke, Palgrave Macmillan, 2003. Sie weist nach, dass im NS-Deutschland nicht nur der Staat die Frauen für seine Zwecke mobilisierte, die Frauen nutzten durchaus bestimmte Funktionen des Staates (wie zum Beispiel die Anzeigen bei der Polizei) für ihre eigenen Zwe-cke, etwa wenn sie ihren Ehemann oder einen unangenehmen Nachbarn loswer-den wollten.

132 Die Frauen wurden zum größten Teil wegen Denunziation und Spitzelei verur-

teilt, aber das bedeutet nicht, dass es unter den Männern keine Denunzianten und Spitzel gegeben hätte. Vielmehr bedeutet es, dass unter den Frauen, die sich vor dem Volksgericht für ihre Taten verantworten sollten, diese Straftat öfter vorkam.