Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil

Theodor Fontane · Kapitel 7 von 82

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Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil

2. Die Äbte von Lehnin

2.

 

Die Äbte von Lehnin

 

Heut sind es grade hundert Jahr,

Seit er gelegen auf der Bahr

Mit seinem Kreuz und Silberstabe.

Die ewige Lamp’ an seinem Grabe

Hat heute hundert Jahr gebrannt.

* ⁎ *

Hier war zu Hause kluger Rat,

Hier hat der mächtige Prälat

Des Hauses Chronik einst geschrieben.

Annette Droste-Hülshoff

 

E h’ wir dazu übergehen, von den einzelnen leitenden Persönlichkeiten des Klosters, soweit dieselben überhaupt eine Geschichte haben, eingehender zu

sprechen, mögen hier einige vorgängige Bemerkungen über die Lehniner Äbte

überhaupt eine Stelle finden. Wenn dabei einzelne Dinge von mehr oder weniger

allgemeinem Charakter mit aufgeführt werden sollten, Dinge, die nicht bloß in

Lehnin, sondern überall innerhalb der klösterlichen Welt ihre Gültigkeit hatten,

so wolle man dabei in Erwägung ziehen, daß wir eben noch, im Verlauf unserer

„Wanderungen“ verschiedene andere Klöster zu besprechen haben werden, und

daß das Allgemeingültige in betreff derselben doch an irgend einer Stelle

wenigstens andeutungsweise gesagt werden muß.

Die Äbte von Lehnin standen an der Spitze ihres „Kloster-Konvents“, d. h.

ihrer Mönchsbrüderschaft, aus der sie, sobald die Vakanz eintrat, durch freie

Wahl hervorgingen. Ihnen zur Seite oder unter ihnen standen der Prior, der

Subprior, ein Präzeptor, ein Senior und ein Cellerarius (Kellermeister), der, wie

es scheint, im Lehniner Kloster die Stelle des bursarius (Schatzmeister) vertrat.

Daran schlossen sich zwanzig bis dreißig fratres, teils Mönche, teils Novizen,

teils Laienbrüder. Die Tracht der Mönche war die übliche der Zisterzienser-

Mönche: weißes Kleid und schwarzes Skapulier.

Das Ansehen und die Gewalt des Abtes waren außerhalb und innerhalb des

Klosters von großem Belang. 1450 wurde den Äbten zu Lehnin vom Papste der

bischöfliche Ornat zugestanden. Seitdem trugen sie bei feierlichen

Gelegenheiten die bischöfliche Mitra, das Pallium und den Krummstab. Auf den

Landtagen saßen sie auf der ersten Bank, unmittelbar nach den Bischöfen von Brandenburg und Havelberg. Innerhalb des Klosters war der Abt

selbstverständlich der oberste Leiter des Ganzen, kirchlich wie weltlich. Er sah

auf strenge Ordnung in dem täglichen Leben und Wandel der Mönche, er

beaufsichtigte den Gottesdienst, er kontrollierte die Verwaltung des Klosters, des

Vermögens, der Einkünfte desselben, er vertrat das Kloster geistlichen und

weltlichen Mächten gegenüber. Er regierte. Aber diese Regierung war weit ab

davon, eine absolute, verantwortungslose Herrschaft zu sein. Wie er über dem

Konvente stand, so stand doch auch der Konvent wieder über ihm, und Klagen

über den Abt, wenn sie von draußen Stehenden erhoben wurden, kamen vor den

Konvent und wurden von diesem entschieden. Waren die zu erhebenden Klagen

jedoch Klagen des Konventes selbst, so konnte letzterer freilich in seiner eigenen

Angelegenheit nicht Recht sprechen, und ein anderes Tribunal hatte zu

entscheiden. Dies Tribunal, der Fälle zu geschweigen, wo es der Landesherr war,

war entweder das Mutterkloster, oder das große Kapitel in Cîteaux, oder der

Magdeburger Erzbischof oder endlich der Papst. Solche Auflehnungen und

infolge derselben solche Appellationen an die obere Instanz zählten keineswegs

zu den Seltenheiten, wiewohl die Lehniner Verhältnisse, in vielleicht etwas zu

optimistischer Auffassung, im allgemeinen als mustergültige geschildert werden.

Der Abt Arnold, von dem wir später ausführlicher hören werden, wurde infolge

solcher Auflehnung abgesetzt.

Dieser Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels in

Cîteaux untersucht und entschieden wurde, führt zu der nicht uninteressanten

Frage: ob solche Beziehungen zu Cîteaux, zu dem eigentlichen, ersten und

ältesten Ausgangspunkt aller Zisterzienserklöster, etwas Regelmäßiges, oder nur

etwas Ausnahmsweises waren? Die Ordensregel, die Charta caritatis, das

Gesetzbuch der Zisterzienser schrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle

Zisterzienser Äbte in Cîteaux zusammenkommen und beraten sollten, aber diese

Anordnung stammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche Ausdehnung, die

expansive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte, ebensowenig mit

Bestimmtheit vorauszusehen war, wie sein intensives Wachstum bis zur Höhe

von zweitausend Klöstern. Zu welcher Versammlung, bei nur annähernd

regelmäßiger und allgemeiner Beschickung, wäre ein solches Generalkapitel

notwendig angewachsen! Freilich die Hindernisse, die die bloß räumliche

Entfernung schuf, müssen wir uns hüten zu überschätzen. Die Kaiserfahrten, die

Kreuzzüge, die Pilgerreisen nach Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns

genugsam, daß man damals, sobald nur ein rechter Wille da war, vor den

Schrecken und Hindernissen, die der Raum als solcher schafft, nicht erschrak;

aber Cîteaux selbst, ganz abgesehen von allen andern leichter oder schwerer zu

überwindenden Schwierigkeiten, hätte solche allgemeine Beschickung kaum bewältigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerseits, und wie

klein und bescheiden die Ansprüche der eintreffenden Äbte andererseits

annehmen mögen. Wir treffen also wohl das Richtige, wenn wir die Ansicht

aussprechen, daß regelmäßige Beschickungen des Generalkapitels nicht

stattfanden, anderweitige Beziehungen aber, wenn auch nicht immer, so doch

vielfach unterhalten wurden. Mehrere Urkunden tun solcher Beziehungen direkt

Erwähnung, und auch anderes spricht dafür, daß unser märkisches Kloster in

Cîteaux einen guten Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender

Abhängigkeit geführt wurde. Schon die Lage Lehnins, an der Grenze aller

Kultur, kam ihm zu statten. Die näher an Cîteaux gelegenen Klöster waren

Klöster wie andere mehr; während allen denjenigen eine gesteigerte Bedeutung

beiwohnen mußte, die, als vorgeschobenste Posten, in die kaum bekehrte

slavisch-heidnische Welt hineinragten. Ist doch der polnische Zweig immer ein

Liebling der römischen Kirche geblieben. Die Analogien ergeben sich von

selbst.

Die Lehniner Äbte hatten Bischofs-Rang, und sie wohnten und lebten

demgemäß. Das Lehniner Abthaus, das, an der Westfront der Kirche gelegen, bis

diesen Augenblick steht, zeigt zwar keine großen Verhältnisse, aber dies darf uns

nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Es war überhaupt keine Zeit der großen

Häuser. Außerdem hatten die Lehniner Äbte, ebenso wie die Bischöfe von

Havelberg und Lebus, ihr „Stadthaus“ in Berlin, und es scheint, daß dies letztere

von größeren Verhältnissen war. Ursprünglich stand es an einer jetzt schwer zu

bestimmenden Stelle der Schloßfreiheit, höchst wahrscheinlich da, wo sich jetzt

das große Schlütersche Schloßportal erhebt; der Schloßbau unter Kurfürst

Friedrich dem Eisernen aber führte zu einer tauschweisen Ablösung dieses

Besitzes, und das Stadthaus für die Lehniner Äbte ward in die Heiligegeist-

Straße verlegt (jetzt 10 und 11, wo die kleine Burgstraße torartig in die

Heiligegeist-Straße einmündet). Das Haus markiert sich noch jetzt als ein alter

Bau.

Länger als viertehalb hundert Jahre gab es Äbte von Lehnin, und wir

können ihre Namen mit Hilfe zahlreicher Urkunden auf und ab verfolgen.

Dennoch hält es schwer, die Zahl der Äbte, die Lehnin von 1180 bis 1542 hatte,

mit voller Bestimmtheit festzustellen. Durch Jahrzehnte hin begegnen wir

vielfach einem und demselben Namen, und die Frage entsteht, haben wir es hier

mit ein und demselben Abt, der zufällig sehr alt wurde, oder mit einer ganzen

Reihe von Äbten zu tun, die zufällig denselben Namen führten und durch I., II.,

III. füglich hätten unterschieden werden sollen. Das Letztere ist zwar in den

meisten Fällen nicht wahrscheinlich, aber doch immerhin möglich, und so bleiben Unsicherheiten. Nehmen wir indes das Wahrscheinliche als Norm, so

ergeben sich für einen Zeitraum von dreihundertzweiundsechzig Jahren dreißig

Äbte, wonach also jeder einzelne zwölf Jahre regiert haben würde, was eine sehr

glaubliche Durchschnittszahl darstellt. Von allen dreißig hat es kein einziger zu

einer in Staat oder Kirche glänzend hervorragenden Stellung gebracht; nur

Mönch Kagelwit, der aber nie Abt von Lehnin war, wurde später Erzbischof von

Magdeburg. Einige indessen haben wenigstens an der Geschichte unseres

Landes, oft freilich mehr passiv als aktiv, teilgenommen, und bei diesen, wie

auch beim Abte Arnold, dessen privates Schicksal uns ein gewisses Interesse

einflößt, werden wir in nachstehendem länger oder kürzer zu verweilen haben.

Wir beginnen mit Johann Sibold, dem ersten Abt, von etwa 1180-1190.

 

Abt Sibold von 1180-1190

 

Abt Sibold oder Siboldus war der erste Abt von Lehnin, und in derselben

Weise, wie der älteste Teil des Klosters am besten erhalten geblieben ist, so wird

auch von dem ersten und ältesten Abt desselben am meisten und am

eingehendsten erzählt. Die Erinnerung an ihn lebt noch im Volke fort. Freilich

gehören alle diese Erinnerungen der Sage und Legende an. Historisch verbürgt

ist wenig oder nichts. Aber ob Sage oder Geschichte darf gleichgültig für uns

sein, die wir der einen so gerne nachforschen wie der andern.

Abt Sibold, so erzählen sich die Lehniner bis diesen Tag, wurde von den

umwohnenden Wenden erschlagen, und im Einklange damit lesen wir auf einem

alten, halb verwitterten Bilde im Querschiff der Kirche: „Seboldus, primus abbas

in Lenyn, a Slavica gente occisus.“

Abt Sibold wurde also erschlagen. Gewiß eine sehr ernsthafte Sache. Die

Geschichte seines Todes indessen wiederzugeben ist nicht ohne eigentümliche

Schwierigkeiten, da sich, neben dem Ernsten und Tragischen, auch

Tragikomisches und selbst Zweideutiges mit hineinmischt. Und doch ist über

diese bedenklichen Partien nicht hinwegzukommen; sie gehören mit dazu. Es sei

also gewagt.

Abt Sibold und seine Mönche gingen oft über Land, um in den umliegenden

Dörfern zu predigen und die wendischen Fischerleute, die zäh und störrisch an

ihren alten Götzen festhielten, zum Christentum zu bekehren. Einstmals, in

Begleitung eines einzigen Klosterbruders, hatte Abt Sibold in dem Klosterdorfe

Prützke gepredigt, und über Mittag, bei schwerer Hitze heimkehrend,

beschlossen Abt und Mönch, in dem nahe beim Kloster gelegenen Dorfe

Nahmitz zu rasten, das sie eben matt und müde passierten. Der Abt trat in eines der ärmlichen Häuser ein; die Scheu aber, die hier sein Erscheinen einflößte,

machte, daß alles auseinanderstob; die Kinder versteckten sich in Küche und

Kammer, während die Frau, die ihren Mann samt den andern Fischern am See

beschäftigt wußte, ängstlich unter den Backtrog kroch, der nach damaliger Sitte

nichts als ein ausgehöhlter Eichenstamm war. Abt Sibold, nichts Arges ahnend,

setzte sich auf den umgestülpten Trog, die Kinder aber, nachdem sie aus ihren

Schlupfwinkeln allmählich hervorgekommen waren, liefen jetzt an den See und

riefen dem Vater und den übrigen Fischersleuten zu: „Der Abt ist da,“ zugleich

erzählend, in welch eigentümlicher Situation sie die Mutter und den Abt

verlassen hatten. Die versammelten Fischersleute gaben dieser Erzählung die

schlimmste Deutung, und der bittre Groll, den das Wendentum gegen die

deutschen Eindringlinge unterhielt, brach jetzt in lichte Flammen aus. Mit

wildem Geschrei stürzten alle ins Dorf, umstellten das Haus und drangen auf den

Abt ein, der sich, als er wahrnahm, daß ihm dieser Angriff gelte, samt seinem

Begleiter durch die Flucht zu retten suchte. Der nahe Wald bot vorläufig Schutz,

aber die verfolgenden Dörfler waren ausdauernder als der ältliche und

wohlbeleibte Abt, der es endlich vorzog, einen Baum zu erklettern, um, gedeckt

durch das dichte Laubgebüsch desselben, seinen Verfolgern zu entgehen. Der

Mönchsbruder eilte inzwischen voraus, um Hilfe aus dem Kloster herbei zu

holen. Abt Sibold schien gerettet, aber ein Schlüsselbund, das er beim Erklettern

des Baumes verloren hatte, verriet sein Versteck und brachte ihn ins Verderben.

Wohl kamen endlich die Mönche und beschworen den tobenden Volkshaufen,

von seinem Vorhaben abzulassen. Der Säckelmeister bot Geld, der Abt selbst,

aus seinem Versteck heraus, versprach ihnen Erlaß des Zehnten, dazu Feld und

Heide, — aber die wilden Burschen bestanden auf ihrer Rache. Sie hieben, da

der Abt sich weigerte herabzusteigen, die Eiche um und erschlugen endlich den

am Boden Liegenden. Die Mönche, die den Mord nicht hindern konnten, kehrten

unter Mißhandlungen vonseiten der Fischersleute in ihr Kloster zurück und

standen bereits auf dem Punkte, wenige Tage später die Mauern desselben auf

immer zu verlassen, als ihnen, so erzählt die Sage, die Jungfrau Maria erschien

und ihnen zurief: Redeatis! Nihil deerit vobis (Kehret zurück; es soll euch an

nichts fehlen), Worte, die allen ein neues Gottvertrauen einflößten und sie zu

mutigem Ausharren vermochten. So die Tradition, von der ich bekenne, daß ich

ihr anfangs mißtraute. Sie schien mir nicht den Charakter des zwölften

Jahrhunderts zu tragen, in welchem das Mönchtum, gehoben und miterfüllt von

den großen Ideen jener Zeit, auch seinerseits ideeller, geheiligter, reiner dastand

als zu irgend einer anderen Epoche kirchlichen Lebens. Auch jetzt noch setze ich

Zweifel in die volle Echtheit und Glaubwürdigkeit der Überlieferung und neige

mich mehr der Ansicht zu, daß wir es hier mit einer im Laufe der Zeit, je nach dem Bedürfnis der Erzähler und Hörer, mannigfach gemodelten Sage zu tun

haben, der, namentlich im fünfzehnten Jahrhundert, wo der Verfall des

Mönchstums längst begonnen hatte, ein Liebes-Abenteuer, oder doch der

Verdacht eines solchen, statt des ursprünglichen Motivs, nämlich des

Rassenhasses, untergeschoben wurde.

Soweit meine Zweifel.

Auf der andern Seite deutet freilich (von der Backtrog-Episode und andern

nebensächlichen Zügen abgesehen) alles auf ein Faktum hin, daß in seinem

ganzen äußerlichen Verlauf, durch fast siebenhundert Jahre, mit großer Treue

überliefert worden ist. Eine Menge kleiner Züge vereinigen sich, um es

mindestens höchst glaubhaft zu machen, daß Siboldus der erste Abt war, daß er

wirklich von den Wenden erschlagen wurde, daß sein Eintritt in ein Nahmitzer

Fischerhaus das Signal zum Aufstande gab, und daß er, auf der Flucht einen

Baum erkletternd, auf diesem Baume sein Versteck und endlich unter demselben

seinen Tod fand. Die Überlieferungen nun, die sich sämtlich auf diese Punkte hin

vereinigen, sind folgende:

Im Querschiff der Lehniner Kirche hängt bis diesen Tag ein altes Bild von

etwa drei Fuß Höhe und fünf Fuß Länge, auf dem wir in zwei Längsschichten

unten die Ermordung des Abtes, oben den Auszug der Mönche und die

Erscheinung der Jungfrau Maria dargestellt finden. Vor dem Munde der Maria

schwebt der bekannte weiße Zettel, auf dem wir die schon oben zitierten Worte

lesen: Redeatis, nihil deerit vobis. Rechts in der Ecke des Bildes bemerken wir

eine zweite lateinische, längere Inschrift, die da lautet:

 

Anno milleno centeno bis minus uno

sub patre Roberto cepit Cistercius ordo.

Annus millenus centenus et octuagenus

quando fuit Christi, Lenyn, fundata fuisti

sub patre Siboldo, quam Marchio contulit Otto

Brandenburgensis; aprilis erat quoque mensis.

Hic iacet ille bonus marchravius Otto, patronus

istius ecclesiae. Sit, precor, in requie!

Hic iacet occisus prior abbas, cui paradisus

iure patet, Slavica quem stravit gens inimica.

 

Zu deutsch etwa:

 

Im Jahre 1098 begann, unter dem Pater Robert, der Zisterzienser-

Orden. Als das Jahr Christi 1180 war, bist du, Lehnin, gegründet worden

unter dem Pater Siboldus, welches der Markgraf Otto von Brandenburg

dotiert hat, es war auch der Monat April. Hier ruhet jener gute Markgraf

Otto, der Schützer dieser Kirche. Er möge in Frieden schlafen. Hier ruht

auch der erste gemordete Abt, dem das Paradies mit Recht offen steht, den

das feindselig gesinnte Slavenvolk ermordet hat.

 

Diese Inschrift ist die Hauptsache, besonders durch die Form ihrer

Buchstaben. Das Bild selbst nämlich ist eine Pinselei, wie sie von ungeschickten

Händen in jedem Jahrhundert (auch jetzt noch) gemalt werden kann, die Inschrift

aber gehört einem ganz bestimmten Jahrhundert an. Der Form der Buchstaben

nach ist das Bild zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts gemalt, und so ersehen

wir denn mit ziemlicher Gewißheit aus diesem Bilde, wie man sich etwa um das

Jahr 1400, oder wenig später, im Kloster selbst die Ermordung des Abtes Sibold

vorstellte. Zweihundert Jahre nach seinem Tode konnte diese Tradition, zumal

bei den Mönchen selbst, durchaus noch lebendig und zuverlässig sein. Die Sagen

unterstützen den Inhalt dieses Bildes bis diesen Tag.

Ich sprach eingangs schon von einem Stücklein Poesie, das mit dem Tode

des Abtes verknüpft sei, und diese poetische Seite ist wirklich da. Aber sie zeigt

sich vielmehr in den gespenstigen Folgen der Untat, als in dieser selbst.

In dem mehrgenannten Dorfe Nahmitz bezeichnet die Überlieferung auch

heute noch das Gehöft, in das damals der Abt eintrat. Das Haus selbst hat

natürlich längst einem anderen Platz gemacht, doch ist ein Unsegen an der Stelle

haften geblieben. Die Besitzer wechseln, und mit ihnen wechselt die Gestalt des

Mißgeschicks. Aber das Mißgeschick selber bleibt. Das Feuer verzehrt die

vollen Scheunen, böse Leidenschaften nehmen den Frieden, oder der Tod nimmt

das liebste Kind. So wechseln die Geschicke des Hauses. Jetzt ist Siechtum

heimisch darin. Die Menschen trocknen aus, und blut- und farblos, jeder Freude

bar, gehen sie matt und müd’ ihrer Arbeit nach.

Und wie die Tradition im Dorfe Nahmitz das Haus bezeichnet, so

bezeichnet sie auch in dem schönen Eichenwalde zwischen Nahmitz und Lehnin

die Stelle, wo der Baum stand, unter dem die Untat geschah. Der Stumpf war

jahrhundertelang zu sehen; daneben lag der abgehauene Stamm, über den keine

Verwesung kam und den niemand berühren mochte, weder der Förster, noch die

ärmsten Dorfleute, die Reisig im Walde suchten. Der Baum lag da wie ein

herrenloses Eigentum, sicher durch die Scheu, die er einflößte. Erst im vorigen

Jahrhundert kam ein Müller, der lud den Stamm auf und sagte zu den

Umstehenden: „Wind und Teufel mahlen gut.“ Aus dem Stamm aber ließ er eine

neue Mühlenwelle machen und setzte die vier Flügel daran. Es schien auch alles

nach Wunsch gehen zu sollen und die Mühle drehte sich lustig im Winde, aber der Wind wurde immer stärker und in der Nacht, als der Müller fest schlief,

schlugen plötzlich die hellen Flammen auf. Die Mühlwelle, in immer rascherem

Drehen, hatte Feuer an sich selber gelegt und alles brannte nieder.

„Wind und Teufel mahlen gut“, raunten sich anderen Tags die Leute zu.

 

Abt Hermann von 1335-1342

 

Abt Sibold wurde etwa um 1190 oder etwas später von den umwohnenden

Wenden ermordet. Die Urkunden erwähnen dieses Mordes nicht, wie denn

überhaupt die ziemlich zahlreichen Pergamente aus der askanischen Epoche

lediglich Schenkungsurkunden sind. Es vergehen beinah anderthalb hundert

Jahre, bevor wieder ein Lehniner Abt mit mehr als seinem bloßen Namen vor

uns hintritt. Dieser Abt ist Hermann von Pritzwalk. Zwei Urkunden von 1335

und 1337 erwähnen seiner; erst eine dritte indes, vom Jahre 1339, gibt uns ein

bestimmtes Bild des Mannes, freilich kein schmeichelhaftes. Wie weit wir dieser

Schilderung zu trauen haben, das wollen wir nach Mitteilung des Hauptinhaltes

der Urkunde, die sich als ein Erlaß des Papstes Benedikts XII. an die Äbte von

Kolbatz, Stolp und Neukampen gibt, festzustellen suchen.

Dieser Urkunde nach, die also nichts anderes ist, als ein päpstliches

Schreiben (Breve), erschien der Mönch Dietrich von Ruppin, ein Mitglied des

Lehniner Klosters, im Jahre 1339 vor Papst Benedikt XII. in Avignon und teilte

demselben in Gegenwart des Konsistoriums mit, daß durch „Anschürung des

alten Feindes des Menschengeschlechts“ seit etwa fünfzehn Jahren in Kloster

Lehnin eine Trennung und Scheidung der Mönche stattgefunden habe,

dergestalt, daß die mächtigere Partei, die sich die Loburgsche nenne, einen

Terrorismus gegen die schwächere übe und dieselbe weder zu Wort, noch am

wenigsten zu ihrem Rechte kommen lasse. An der Spitze dieser stärkeren Partei

(der Loburgschen) hätten, bei Bildung derselben, die drei Mönche Theodorich

von Harstorp, Nikolaus von Lützow und Hermann von Pritzwalk gestanden, die

denn auch, durch ihre und ihrer Partei Übergriffe und Machinationen, ohne den

kanonisch festgestellten Wahlmodus irgendwie inne zu halten, sich nach

einander zu Äbten des Klosters aufgeworfen hätten.

Unter der Regierung dieser drei Eindringlings-Äbte seien alsdann, von den

Anhängern der Loburgschen Partei, sowohl innerhalb wie außerhalb des

Klosters, die größten Verbrechen begangen worden. So sei unter anderm ein

Adliger aus der Nachbarschaft, mit Namen Falko, der zur Zeit des Abtes

Nikolaus von Lützow im Kloster ein Nachtlager bezogen habe, von

verschiedenen Laienbrüdern des Klosters, darunter namentlich der Anhang des damaligen Mönches, jetzigen Abtes Hermann, überfallen und samt seiner

Begleitung ermordet worden. Als am andern Morgen das Gerücht von diesem

Morde die Klosterzellen erreicht habe, sei Hermann (genannt von Pritzwalk) mit

seinem Anhang an den Ort der Tat geeilt, und habe denn auch den Ritter Falko,

sowie drei seiner Begleiter bereits erschlagen, zwei andere Dienstmannen aber

schwer verwundet, im Bettstroh versteckt, vorgefunden. Mönch Hermann habe

nunmehr Befehl gegeben, auch diese Verwundeten zu töten. Die Waffen Falkos

aber habe er als Beute an sich genommen und späterhin vielfach gebraucht.

Dieser Mord, so heißt es in der Urkunde weiter, habe alsbald eine mehr als

zehnjährige Fehde hervorgerufen, in der durch die Anhänger des Ritters Falko

nicht nur drei Laienbrüder und viele Knechte und Schutzbefohlene des Klosters

getötet, sondern auch die Güter desselben durch Raub, Brand und Plünderei

verwüstet worden seien, so daß man den Schaden auf über 60 000 Goldgulden

geschätzt habe. Während dieser Fehden und Kriegszüge hätten die Mönche zu

Schutz und Trutz beständig Waffen geführt, so daß sie, ganz gegen die

Ordensregel, im Schlafsaal und Refektorium immer gewaffnet erschienen wären.

An den Kämpfen selbst hätten viele der Fratres teil genommen, andere,

namentlich von den Laienbrüdern, hätten das Kloster verlassen und ein anderes

Obdach gesucht.

Auch von den Hintersassen des Klosters seien Mord und Brand und

Untaten aller Art verübt worden, als deren moralische Urheber das umwohnende

Volk längst gewohnt sei, die Klosterbrüder anzusehen, weshalb denn auch all die

Zeit über der Notschrei zugenommen habe, daß die Lehninschen Mönche

vertrieben und durch Ordensbrüder von besserem Lebenswandel ersetzt werden

möchten. Bei Gelegenheit dieser Fehden und Kämpfe seien übrigens die

beweglichen und unbeweglichen Güter des Klosters vielfach veräußert und

verpfändet worden.

Die Urkunde berichtet ferner, daß ein Laienbruder, der bei der Ermordung

Falkos mit zugegen war und hinterher den Mut hatte auszusprechen, „daß dieser

Mord auf Befehl des Abtes und seiner Partei stattgefunden“, ins Gefängnis

geworfen und innerhalb zehn Tagen von den Mönchen der Loburgschen Partei

ermordet worden sei. Das päpstliche Schreiben meldet endlich, daß nach den

Aussagen Dietrichs von Ruppin, der an der Ermordung Falkos und der Seinen

vorzugsweise beteiligte Mönch Hermann jetzt Abt des Klosters sei, wobei die

herrschende Mönchspartei von dem vorgeschriebenen Wahlmodus abermals

Umgang genommen und die gesetzlich geregelte Einführung unterlassen habe.

Abt Hermann, dessen Wahl jeder Gesetzlichkeit und Gültigkeit entbehre, habe,

wie sein Vorgänger, das Vermögen des Klosters verschleudert, die Ordensregeln mißachtet und ein dissolutes Leben geführt, und als besagter Abt endlich willens

gewesen sei, ihn, den „Dietrich von Ruppin“, wegen Dispenses und wegen

Absolution für die oben geschilderten Verbrechen an die päpstliche Kurie

abzusenden, habe er ihn — lediglich weil er zuvor Rücksprache mit dem Abte

eines anderen vorgesetzten Klosters genommen habe — durch einige Mönche

und Konversen gefangen nehmen, in Eisen legen und neun Monate lang in den

Kerker werfen lassen, alles mit der ausgesprochenen Absicht, ihn durch schwere

Peinigungen vom Leben zum Tode zu bringen. Einen anderen Konversen des

Klosters aber, mit Namen Geraldus, habe Abt Hermann wirklich töten lassen.

Die Urkunde schließt dann mit einer Aufforderung an die obengenannten

Äbte von Kolbatz, Stolp und Neukampen, den Fall zu untersuchen und darüber

zu befinden, damit die Angeklagten, wenn ihre Schuld sich herausstellen sollte,

vor dem päpstlichen Stuhle erscheinen und daselbst ihren Urteilsspruch

gewärtigen mögen.

Soweit der Inhalt der Urkunde von 1336. Ob die Äbte sich des mißlichen

Auftrags entledigt und, wenn so geschehen, welche Entscheidung sie getroffen

oder welchen Bericht sie an Papst Benedikt gerichtet haben, darüber erfahren wir

nichts. Übrigens dürfen wir vermuten, daß, gleichviel, ob die Untersuchung

stattfand oder nicht, die Dinge unverändert ihren Fortgang genommen haben

werden. Und wahrscheinlich mit Recht. Wir setzen nämlich in die Mitteilungen

des Mönches Dietrich von Ruppin keineswegs ein unbedingtes Vertrauen und

vermuten darin vielmehr eine jener halbwahren Darstellungen, die meist da Platz

greifen, wo die Dinge von einem gewissen Parteistandpunkt aus angesehen,

oder, wie hier, Anklagen in zum Teil eigner Angelegenheit erhoben werden. Abt

Hermann scheint uns weit mehr ein leidenschaftlicher Parteimann als ein

Verbrecher gewesen zu sein.

Stellen wir alle Punkte von Belang zusammen, die sich aus den Aussagen

Dietrichs von Ruppin ergeben, so finden wir

1) daß im Kloster zwei Parteien waren, von denen die stärkere die

schwächere terrorisierte und die Äbte aus ihrer, der Majorität, Mitte

wählte;

2) daß Ritter Falko von der stärkeren oder Loburgschen Partei ermordet

wurde;

3) daß das Kloster nach Dispens und Absolution vonseiten des Papstes

verlangte, und

4) daß Dietrich von Ruppin abgeordnet wurde, um die Absolution

einzuholen, wegen vorgängiger Plauderei aber ins Gefängnis geworfen

wurde.

Unter diesen vier Punkten involviert der zweite, die Ermordung Falkos, ein

schweres und unbestreitbares Verbrechen. Der Umstand indessen, daß Abt

Hermann für sich und sein Kloster nach der Absolution des Papstes verlangte,

deutet darauf hin, daß das Geschehene mehr den Charakter einer sühnefähigen

Schuld als den einer schamlosen Missetat hatte. Denn sollte die Gnade des

Papstes angerufen werden, so mußten notwendig Umstände vorauf oder

nebenher gegangen sein, die imstande waren, eine Brücke zu bauen und für die

Schuld bei der Gnade zu plaidieren. Solche entschuldigenden Umstände waren

denn wohl auch wirklich da und lagen, wie wir mehr oder weniger aus der

Anklage selbst entnehmen können, in dem Parteihaß, der eben damals die ganze

Mark in zwei Lager teilte. Es war die bayrische Zeit. Dies sagt alles. Es waren

die Tage, wo die Berliner den Propst von Bernau erschlugen und die Frankfurter

den Bischof von Lebus verjagten; es waren die Tage des Bannes und des

Interdikts, Tage, die dreißig Jahre währten, und in denen sich das Volk der

Kirche so entfremdete, daß es verwundert aufhorchte, als zum ersten Male

wieder die Glocken durchs Land klangen. Der alte Kampfesruf „hie Welf, hie

Waibling!“ schallte wieder allerorten und „bayrisch oder päpstlich“ klang es vor

allem auch in der Mark Brandenburg. Lehnin, gehegt und gepflegt vom Kaiser

und seiner Partei, war bayrisch, der märkische Adel, vielfach zurückgesetzt, war

antibayrisch. Aus diesem Zustande ergaben sich Konflikte zwischen dem

Kloster und dem benachbarten Adel fast wie von selbst, und die Ermordung

Falkos, die nach den Aussagen Dietrichs von Ruppin einfach als ein brutaler

Bruch der Gastfreundschaft erscheint, war möglicherweise nur blutige Abwehr,

nur ein Rachenehmen an einem Eindringling, der sich stark genug geglaubt

hatte, den Klosterfrieden brechen zu dürfen. Ritter Falko und die Seinen, wenn

sie wirklich Gäste des Klosters waren, waren vielleicht sehr ungebetene Gäste,

Gäste, die sich nach eigenem Dafürhalten im Kloster einquartiert hatten,

vielleicht im Komplott mit der Minorität, die höchst wahrscheinlich zum Papste

hielt.[7]

Dies alles sind freilich nur Hypothesen. Aber wenn sie auch nicht absolut

das Richtige treffen, so lehnen sie sich doch an Richtiges an und schweifen wohl

nicht völlig in die Irre.

Was immer indes das Motiv dieses Mordes gewesen sein möge,

entschuldbarer Parteihaß oder niedrigste Ruchlosigkeit, so viel erhellt aus dieser

Überlieferung, daß die Kloster Lehninschen Tage nicht immer interesselos

verliefen, und daß, wenn wir dennoch im großen und ganzen einer gewissen

Farblosigkeit begegnen, der Grund dafür nicht darin zu suchen ist, daß überhaupt

nichts geschah, sondern lediglich darin, daß das Geschehene nicht aufgezeichnet, nicht überliefert wurde.

Mönch Hermann, der mit seinem Anhang an die Stätte des Mordes

vordringt, die Verwundeten in ihren Strohverstecken tötet oder töten läßt, dann

selber, während zehnjähriger Fehde, in Schlafsaal und Refektorium die

Waffenrüstung Falkos trägt, — das gibt schon Einzelbilder, denen es keineswegs

an Farbe fehlt, auch nicht an jenem Rot, das nun einmal die Haupt- und

Grundfarbe aller Geschichte ist.

Über den Ausgang des Abtes Hermann erfahren wir nichts; sehr

wahrscheinlich, daß er noch eine Reihe von Jahren dem Kloster vorstand. Erst

1352 finden wir den Namen eines Nachfolgers verzeichnet.

 

Abt Heinrich Stich (etwa von 1399-1432)

 

Heinrich Stich, vor seiner Abtwahl Kellermeister (cellerarius) des Klosters,

wurde sehr wahrscheinlich im Jahre 1399 zum Abt gewählt. Seine Regierung

fällt in die sogenannte „Quitzow-Zeit“, und wir werden in nachstehendem zu

berichten haben, wie vielfach gefährdet Kloster Lehnin damals war und wie

glücklich es, großenteils durch die umsichtige Leitung seines Abtes, aus allen

diesen Gefahren hervorging. Die Geschichte jener Epoche, soweit sie das

Kloster berührt, entnehmen wir den Aufzeichnungen Heinrich Stichs selber, der

im Jahre 1419 ein Gedenkbuch anzulegen begann, in welchem er, zurückgehend

bis auf das Jahr 1401, über die Streitigkeiten des Klosters mit seinen Nachbarn

berichtet. Einiges ergänzen wir aus einer andern, ziemlich gleichzeitigen

Chronik.

Das Kloster hielt es all die Zeit über, seinen Traditionen getreu, mit der

Landesobrigkeit, d. h. also, Abt und Mönche waren im allgemeinen gegen die

Quitzows. Da indessen die Landesobrigkeit damals sehr schwankend und eine

Zeitlang, halb angemaßt, halb zugestanden, bei den Quitzows selber war, so

entstanden daraus sehr verwickelte, zum Teil widerspruchsvolle Verhältnisse,

deren Gefahren und Schwierigkeiten nur durch große Klugheit zu überwinden

waren. Die schwankenden Verhältnisse nötigten auch zu einer schwankenden

Politik. Die Grundstimmung des Klosters blieb gegen die Quitzows gerichtet,

wiewohl wir einer, indes jedenfalls nur kurzen Epoche zu erwähnen haben

werden, wo das Kloster mit den Quitzows ging.

Zwischen 1401 und 1403, so scheint es, sammelten die Quitzows Material

gegen das Kloster. Inwieweit sie dabei bona fide handelten, ist schwer zu sagen;

doch macht ihr Vorgehen allerdings den Eindruck, als hätten sie, voll

übermütigen Machtbewußtseins, die Dinge nur einfach darauf hin angesehen, wie sie ihnen paßten, unbekümmert um den Wortlaut entgegenstehender

Urkunden und Verträge. Sie stellten sich zunächst, als machten sie einen

Unterschied zwischen dem Abt des Klosters und dem Kloster selbst, und sich das

Ansehen gebend, als sei die Persönlichkeit oder der Eigensinn des Abtes an

allem schuld, verklagten sie ihn beim Konvent seines eigenen Klosters. Als diese

Klage, wie sich denken läßt, ohne Einfluß blieb, schritten sie zu einer förmlichen

Anklageschrift, in der sie dem Kloster all seine vorgeblichen Vergehen und

Eingriffe entgegenhielten. Diese Anklageschrift enthielt, unter vielen anderen

Paragraphen, drei Hauptpunkte:

1) Das Kloster habe ihnen, den Quitzows, zweimal den Landschoß

verweigert, wiewohl sie doch die „Statthalter in Mark Brandenburg“

wären.

2) Das Kloster habe den Quitzowschen Knechten auf seinen, des

Klosters, Gütern jedes Einlager verweigert und die

Zuwiderhandelnden mit Mord bedroht.

3) Endlich, das Kloster habe dabei beharrt, die Havel bei Schloß Plaue

als sein Eigentum anzusehen, während sie doch ihnen, den Quitzows,

als den zeitigen Besitzern von Schloß Plaue gehöre, denn weil das

Wasser bei dem Schlosse sei, so müßte es auch zu dem Schlosse

gehören, und führe das Schloß nicht umsonst den Namen „Schloß

Plaue an der Havel“.

Abt Heinrich erwiderte auf alle Anklagepunkte in würdiger Weise, alle

seine Aussagen urkundlich belegend. Er wies aus den Schenkungsurkunden und

verbrieften Gerechtsamen des Klosters nach, daß sie, Abt und Mönche, erstens

ihre Güter „in aller Freiheit“ besäßen und niemals Landschoß zu zahlen gehabt

hätten, daß es zweitens zu ihren vielfach verbrieften Gerechtsamen gehöre, keine

Herren, keine Lehnsträger, Ritter oder Knechte, wider Willen aufnehmen zu

müssen, und daß sie drittens die Havel bei Plaue seit so langer Zeit als Eigentum

besäßen, „daß niemand dessen anders gedenken möge“.

Dieser dritte Punkt, weil es sich dabei um eine Eigentumsfrage handelt, die

den praktischen Leuten des Mittelalters immer die Hauptsache war, bekümmerte

den Abt nun ganz besonders. Da man sich nicht einigen konnte, wurden

Schiedsrichter vorgeschlagen, wobei Hennig von Stechow und Hennig von

Gröben als Abgesandte oder Mandatare der Quitzows auftraten. Das Recht des

Klosters indessen war zu klar, als daß die eigenen Vertrauensmänner (Stechow

und Gröben) der Gegenpartei es hätten übersehen oder umdeuten können, und so

beschworen sie den Hans von Quitzow, „daß er um Gottes und seiner eigenen

Seligkeit willen mit dem Abte nicht hadern und das Kloster samt seinen Gütern und Besitzungen nicht anfechten möge“. Aber die Quitzows — die vielleicht aus

politisch-strategischen Gründen in dieser Frage besonders hartnäckig waren —

beharrten auf ihrer Forderung und das Kloster mußte schließlich nicht nur auf

sein Flußrecht Verzicht leisten, sondern auch noch weitere hundert Mark Silber

zahlen, um sich guter Nachbarschaft und der Wohlgewogenheit der mächtigen

Familie zu versichern.

Diese Nachgiebigkeit und die damit verknüpften Schädigungen mögen dem

Kloster schwer genug angekommen sein; nachdem die Opfer aber einmal

gebracht und mittelst derselben die Freundschaft und die guten Dienste der alles

vermögenden Quitzow-Sippe gewonnen waren, lag es nun auch in der Politik des

Klosters, diese Freundschaft zu pflegen und dadurch den eignen Vorteil nach

Möglichkeit zu fördern. Die Niederlage blieb unvergessen, aber so lange kein

Stärkerer da war, um diese Niederlage zu rächen, wurde das Joch in Klugheit

und Ergebenheit getragen.

Aber dieser Stärkere kam endlich, und ob es nun wieder nur die alte

Klosterklugheit war, die in dem Nürnberger Burggrafen sofort den Stärkeren

erkannte, oder ob in diesem Falle der heimliche Groll mitwirkte, der all die Jahre

über, unter der Maske guter Freundschaft, gegen die Quitzows unterhalten

worden war, — gleichviel, kaum daß der erste Hohenzoller ernstlich Miene

machte, eine eigene Macht zu etablieren und den Übermut seiner Widersacher zu

demütigen, so sehen wir auch schon Kloster Lehnin unter den Hülfstruppen des

neuen Landesherrn, der, anders eingreifend als wie all die Statthalter und

Hauptleute vor ihm, in acht Tagen die vier Quitzow-Burgen und mit ihren

Burgen auch ihr Ansehen brach. Die Klosterleute von Lehnin lagen, samt den

Bürgern von Beelitz, Jüterbog und Treuenbrietzen, vor Schloß Beuthen und

warteten, wie berichtet wird, die Ankunft „der großen Büchse“, der sogenannten

faulen Grete, ab. Ihr kriegerisches Verdienst scheint also, dieser Andeutung nach

zu schließen, kein besonders hervorragendes gewesen zu sein und lediglich in

einem geduldigen und möglichst gesicherten Davorstehen bestanden zu haben.

Schwerlich empfanden Abt und Konvent einen Gram darüber. Es lag ihnen

nicht an Kriegsruhm, sondern, wie immer, lediglich an Mehrung und Förderung

der Klosterinteressen, an wachsendem Besitz und — guter Nachbarschaft. Diese

gute Nachbarschaft hatte Lehnin, das mit den Rochows grenzte, ein halbes

Jahrhundert schmerzlich vermissen müssen. Jetzt traf es sich, daß der Ausgang

des Quitzow-Streits unserm Kloster erwünschte Gelegenheit bot, sich auch dieser

„guten Nachbarschaft“ auf lange Zeit hin zu versichern. In Burg Golzow (dem

alten Rochow-Sitz, in der Nähe Lehnins) war Wichard von Rochow, der treue

Anhänger der Quitzows, gefangen genommen worden. Durch Vermittelung des Abtes, der allen Groll zur rechten Zeit zu vergessen wußte, ward ihm jetzt, dem

Wichard, allerdings erst nach Abtretung Potsdams an den Kurfürsten, die

Freiheit und — Schloß Golzow zurückgegeben. Beide Teile, der Kurfürst und

die Rochows wußten es dem Vermittler Dank, und dem Kloster waren zwei

Freunde gewonnen. —

Abt Heinrich Stich starb wahrscheinlich um 1432.

 

Abt Arnold (etwa von 1456-1467)

 

Die Amtsführung des Abtes Heinrich von 1399 bis etwa um 1432 war in

eine unruhige Zeit gefallen, und wir sehen all die Zeit über das Kloster in seinen

Verwickelungen nach außen; die Regierung des Abtes Arnold fällt in friedlichere

Tage, und die Urkunden, aus jener Zeit her, gönnen uns ausschließlich wieder

einen Einblick in innere Streitigkeiten. Sie berichten über Zerwürfnisse, die an

die Zustände unter Abt Hermann erinnern, wie wir dieselben, in vorstehendem,

nach den Aussagen „Dietrichs von Ruppin“ geschildert haben. Hier wie dort

begegnen wir Parteiungen und einem siegreichen Auftreten der Majorität, nur

mit dem Unterschiede, daß sich Abt Hermann, in seinem Terrorismus, auf die

Majorität des Konventes stützte, während Abt Arnold gegen diese Majorität

ankämpfte und in diesem Kampfe unterlag.

Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit seiner Verwaltung sind

ziemlich zahlreich und sprechen nicht gegen den Abt. Streitigkeiten werden

geschlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfangen oder ausgegeben —

nirgends erhellt aus ihnen ein Zerwürfnis zwischen Abt und Konvent. So

verlaufen anscheinend die Dinge, bis wir, gleich aus den ersten Urkunden, die in

die Regierungszeit seines Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt

Arnold „wegen unstatthafter Veräußerung von Klostergütern“ abgesetzt und

Prior Gallus an seiner Statt ernannt worden sei. Wir erfahren ferner, daß

inzwischen das Kloster Altenberg den Arnoldus zum Abte gewählt, und dieser

letztere, von seinem jetzigen, dem Altenberger Kloster aus, eine heftige

Schmähschrift (libellum infamiae) gegen den Prior und die Mönche von Kloster

Lehnin gerichtet, diese Schmähschrift auch zugleich als Anklageschrift beim

Generalkapitel in Cîteaux eingereicht hatte.

Diese Anklageschrift nun, von dem ehemaligen Abte des angeklagten

Klosters ausgehend, scheint, wie begreiflich, ihre Wirkung auf das

Generalkapitel nicht verfehlt zu haben, und so sehen wir denn im März 1469 die

Äbte von Heilsbronn und Erbach als ernannte Untersuchungs-Kommissarien in

Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig mit ihnen treffen auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung vorgeladen, die Äbte dreier märkischer Klöster, von

Zinna, Chorin und Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Aussage, daß Abt

Arnold in der Tat willkürlich das Klostergut veräußert und somit die Absetzung

seitens des Klosterkonvents (der sich dabei lediglich innerhalb seiner Befugnisse

gehalten) durchaus verdient habe. „Was seine Schmähungen aber gegen die

sittliche Führung des Klosters angehe, dem er so lange vorgestanden, so treffe

ihn — selbst wenn diese Schmähungen begründet sein sollten — die

Hauptverantwortlichkeit, da es in zehnjähriger Führung seine Aufgabe gewesen

sein würde, diesem Verfall der Sitte zu steuern.“ Auch der Kurfürst Friedrich der

Eiserne, in einem an die Kommissarien gerichteten Briefe, nimmt Partei für den

Konvent gegen den abgesetzten Abt, und so sehen wir denn, ohne daß ein

urkundliches Urteil der Kommissare in dieser Streitsache vorläge, den neuen Abt

in seinem Amte verbleiben, — eine Tatsache, die genugsam spricht. Über den

Inhalt der Schmähschrift des „libellum infamiae“ erfahren wir nichts; es wird ein

Verzeichnis der alten Klostersünden gewesen sein, wie sie entweder überall

vorkamen oder doch überall berichtet wurden.

Wenn nun einerseits diese Absetzung Abt Arnolds und seine darauf

geschriebene Schmähschrift abermals dartun, daß die Tage Kloster Lehnins

durchaus nicht so stillidyllisch verliefen, wie wohl jezuweilen berichtet worden

ist, so gewähren uns andrerseits die betreffenden Urkunden noch ein besonderes

Interesse dadurch, daß sie die Frage in uns anregen: wer war dieser Abt Arnold?

welchen Charakters? war er im Recht oder im Unrecht? Freilich nur wenige

Anhaltepunkte sind uns gegeben, aber sie rechtfertigen die Vermutung, daß er

eben so sehr ein Opfer seiner geistigen Überlegenheit wie seiner Übergriffe war.

Wahrscheinlich gingen diese Übergriffe zum Teil erst aus dem Bewußtsein

seiner Überlegenheit hervor. Er war, so schließen wir aus einer Reihe kleiner

Züge, das, was wir heutzutage einen genialischen, aber querköpfigen Gelehrten

nennen würden, sehr gescheidt, sehr selbstbewußt, sehr eigensinnig, dabei

lauteren Wandels, aber launenhaft und despotisch von Gemüt. Wem schwebten,

aus eigener Erfahrung, nicht Beispiele dabei vor! Die Gelehrtenwelt, in ihren

besten und energischsten Elementen, war immer reich an derartigen Charakteren.

Was speziell unsern Abt Arnold angeht, so scheint es, das Kloster wollte ihn los

sein, weil er geistig und moralisch einen unbequemen Druck auf den Konvent

ausübte. Daß er, um seines Wissens wie um seines Wandels willen, eines nicht

gewöhnlichen Ansehens genoß, dafür spricht nicht nur der Umstand, daß ihn die

Urkunden einen sacrae theologiae professor nennen, sondern mehr noch die

Tatsache, daß er unmittelbar nach seinem Austritt aus dem Lehniner Kloster zum

Abt von Altenberg erwählt wurde. Altenberg, seiner Zeit ein berühmtes Kloster,

liegt in der Rheinprovinz, in der Nähe von Koblenz. Wir möchten daraus beinahe schließen, daß er ein Rheinländer, jedenfalls ein Fremder war und an der

märkischen Art eben so sehr Anstoß nahm, als Anstoß erregte.

 

Abt Valentin (etwa von 1509-1542)

 

Valentin war der letzte Abt des Klosters. Die Erscheinung die sich so oft

wiederholt, daß ersterbende Geschlechter und Institutionen vor ihrem völligen

Erlöschen noch einmal in altem Glanze aufblühen, wiederholte sich auch hier,

und die mehr denn dreißigjährige Regierung des Abtes Valentin bezeichnet sehr

wahrscheinlich den Höhepunkt im Leben des Klosters überhaupt. Freilich haben

wir dabei die glänzende fünfundzwanzigjährige Epoche bis 1535 von der darauf

folgenden kurzen Epoche bis 1542, die schon den Niedergang bedeutet, zu

trennen.

Wir sprechen von der Glanz-Epoche zuerst. Der Besitz — nach den kurzen

Gefährdungen während der Quitzow-Zeit — war von Jahrzehnt zu Jahrzehnt

gewachsen und umfaßt in den Jahren, die der Reformation unmittelbar

vorausgingen, zwei Marktflecken, vierundsechzig Dörfer, vierundfünfzig

Fischereien, sechs Wasser- und neun Windmühlen, vierzehn große Forsten, dazu

weite Äcker, Wiesen und Weinberge. Jeder Zweig des Betriebes stand in Blüte;

die Wolle der reichen Schafherden wurde im Kloster selbst verarbeitet, und die

treffliche Wasserverbindung, mittelst der Seen in die Havel und mittelst der

Havel in die Elbe, sicherte dem Kloster Markt und Absatzplätze.

Reich und angesehen wie das Kloster, so angesehen und verehrt war sein

Abt. Das Volk hing ihm an, und der Kurfürst Joachim I., — der ihn seinen

„Gevatter“ nannte, seit Abt Valentin bei der Taufe des zweiten kurfürstlichen

Prinzen, des späteren Markgrafen Johann von Küstrin, als Taufzeuge zugegen

gewesen war — war dem Abt zu Willen in vielen Stücken. 1509 sprach Joachim

die Befreiung des Klosters von kurfürstlichem Jagd-Eingelage „auf Lebenszeit

des Abtes“ aus, und 1515 ging er weiter und machte aus der zeitweiligen

Befreiung eine Befreiung auf immer. Daß das Kloster selber den Tod Valentins

nicht überleben würde, entzog sich damals, 1515, noch jeder Berechnung und

Voraussage. Die Wirren und Kämpfe, die bald folgten, ketteten den Kurfürsten,

so scheint es, nur fester an unseren Lehniner Abt, und wir dürfen wohl

annehmen, daß die Ratschläge dieses seines „Rates und Gevatters“ nicht ohne

Einfluß auf die Entschlüsse waren, die ihn, der Strömung der Zeit und den

Verschwörungen der Kurfürstin gegenüber, bei der alten Lehre beharren ließen.

Dies einfach als Hartnäckigkeit zu deuten, wäre Torheit; es war das Wirken einer

festen Überzeugung, was ihn das Schwerere wählen und — gegen den Strom

schwimmen ließ. Joachim, fest wie er in seinem Glauben war, war auch fest in seiner Liebe zu Kloster Lehnin, und wiewohl er sich mit keiner Idee lieber und

herzlicher getragen hatte, als mit der Gründung eines großen Domstiftes zu

Cölln an der Spree (wie es später unter Joachim II. auch wirklich ins Leben trat),

so wollte er doch in Lehnin begraben sein, an der Seite seines Vaters, in der

Gruft, die schon die alten Askanier ihrem Geschlecht erbaut hatten.

Und unser Lehniner Abt, wie er all die Zeit über der Vertraute seines

Fürsten war, so war er auch der Vertrauensmann der Geistlichkeit, und der

zunächst Auserwählte, als es galt, den „moenchischen Lärmen“ zu

beschwichtigen, der in dem benachbarten Wittenberg immer lauter zu werden

drohte. Unser Abt schien in der Tat vor jedem andern berufen, durch die Art

seines Auftretens, durch Festigkeit und Milde, dem „Umsichgreifen der

Irrlehre“, wie es damals hieß, zu steuern, und als Beauftragter des

Brandenburger Bischofs Hieronymus Scultetus erschien er in Wittenberg, um den

Augustiner-Mönch zu warnen. Sein Erscheinen scheint nicht ohne Einfluß auf

Luther geblieben zu sein, der nicht nur seinem Freunde Spalatinus bemerkte:

„wie er ganz beschämt gewesen sei, daß ein so hoher Geistlicher (der Bischof)

einen so hohen Abt so demütig an ihn abgesandt habe,“ sondern auch am 22.

Mai 1518 dem Bischof von Brandenburg schrieb: „Ich erkläre hiermit

ausdrücklich und mit klaren Worten, daß ich in der Sache des Ablasses nur

disputiere, aber nichts feststelle.“

Abt Valentin, wie wir annehmen dürfen, ging viel zu Hofe, aber wenn schon

er häufiger in dem Abthause zu Berlin als in dem Abthause des Klosters selber

anwesend sein mochte, so war er doch nicht gewillt, um Hof und Politik willen

den unmittelbaren Obliegenheiten seines Amtes, der Fürsorge für das Kloster

selber, aus dem Wege zu gehen. Wir sehen ihn, wie er sich das Wachstum, die

Gerechtsame, vor allem auch die Schönheit und die Ausschmückung seines

Klosters angelegen sein läßt; er schenkt Glocken, er errichtet Altäre, vor allem

zieht er die unter Dürer, Cranach, Holbein eben erst geborene deutsche Kunst in

seinen Dienst und ziert die Kirche mit jenem prächtigen Altarschrein,[8] der bis

auf diesen Tag, wenn auch an anderem Ort, als ein Kunstwerk ersten Ranges

erhalten, damals der Stolz des Klosters, die Bewunderung der Fremden war. Die

wohl erhaltene Unterschrift: „Anno dni: 1518. Sub. d. valentino Abbate“ hat

in aller Sichtlichkeit den Namen Abt Valentins bewahrt.

Über fünfundzwanzig Jahre waren die Wirren der Zeit an Abt Valentin

vorübergegangen, das Ausharren seines kurfürstlichen Herrn hatte ihn vor den

schwersten Kümmernissen bewahrt, da kam, fast unmittelbar nach dem

Regierungsantritt Joachims II., die sogenannte „Kirchenvisitation“, und auch

Lehnin wurde ihr unterworfen. Man verfuhr nicht ohne Milde, nicht ohne Rücksicht in der Form, aber in Wahrheit erschienen die Visitatoren zu keinem

andern Behuf, als um dem Kloster den Totenschein zu schreiben.

Draußenstehende fingen an, es in ihre „Obhut“ zu nehmen, man stellte es unter

Kuratel. Es wurde dieses „In-Obhutnehmen“ von Abt und Kloster auch durchaus

als das empfunden, was es war, und ein schwacher Versuch der Auflehnung, ein

passiver Widerstand, wurde geübt. Als es sich darum handelte, einem der

Klosterdörfer einen neuen Geistlichen zu geben, wurde der alte Abt Valentin

aufgefordert, die übliche Präsentation, die Einführung des Geistlichen in die

Gemeinde, zu übernehmen. Abt Valentin lehnte dies ab, weil er es verschmähte,

der Beauftragte, der Abgesandte protestantischer Kirchenvisitatoren zu sein.

Darüber hinaus aber ging er nicht. Zu hofmännisch geschult, um dem Sohn und

Nachfolger seines heimgegangenen Kurfürsten eine ernste Gegnerschaft zu

bereiten, zu schwach für den Kampf selbst, wenn er ihn hätte kämpfen wollen,

unterwarf er sich dem neuen Regiment, und schon zu Neujahr 1542 bittet er den

Kurfürsten nicht nur, „ihm und seinem Kloster auch bei veränderten Zeitläuften

allezeit ein gnädigster Herre zu sein,“ sondern fügt auch den Wunsch bei, „daß

seine kurfürstliche Durchlaucht ihm und seinen Fratribus, wie bisher, etzliches

Wildpret verehren möge.“

So verläuft der Widerstreit fast in Gemütlichkeit, bis im Laufe desselben

Jahres der alte Abt das Zeitliche segnet. Sein Tod macht den Strich unter die

Rechnung des Klosters. Keine Rücksichten auf den „alten Gevatter des Vaters“

hemmen länger die Aktion des Sohnes, und der Befehl ergeht an die Mönche:

keinen neuen Abt zu wählen. Den Mönchen selber wird freigestellt, ob sie

„bleiben oder wandern“ wollen, und die Mehrzahl, alles was jung, gescheidt

oder tatkräftig ist, wählt das Letztere und wandert aus.[9]

Die Alten blieben. Ob sie im Kloster selber ruhig weiter lebten, oder aber,

wie andrerseits versichert wird, in dem dritthalb Meilen entfernten, dicht bei

Paretz gelegenen Klosterdorfe Neu-Töplitz sich häuslich niederließen, ist nicht

mehr mit voller Gewißheit festzustellen gewesen. Gleichviel aber, wo sie den

Rest ihrer Tage beschlossen, sie beschlossen sie ruhig, friedfertig, ergeben, ohne

jede Spur von Märtyrerschaft, ohne den kleinsten Schimmer von jenem

Goldglanz um ihr Haupt, den zu allen Zeiten das Einstehen für eine Idee

verliehen hat.

Die letzten Lehniner standen für nichts ein, als für sich selbst, und das letzte

Lebenszeichen, das wir, überliefert von ihnen, besitzen, ist eine Bitte des „Priors,

Subpriors und Seniors so zu Lehnin verharren“, worin sie ihren gnädigsten Herrn

und Kurfürsten ersuchen, unter vielen anderen Dingen jedem Einzelnen auch

folgendes zu gewähren:

Mittagessen: vier Gerichte; Abendessen: drei Gerichte; Bier: eine Tonne

wöchentlich; Wein: acht Tonnen jährlich; außerdem zu Neujahr und zu Mitfasten

einen Pfefferkuchen.

So erlosch Lehnin. Das vierhundertjährige Klosterleben, das mit der

Ermordung Abt Sibolds begonnen hatte, schrieb zum Schluß einen Bitt- und

Speisezettel, es den Räten ihres gnädigsten Kurfürsten überlassend, „an den

obgemeldeten Artikeln zu reformieren nach ihrem Gefallen.“