Wanderungen durch die Mark Brandenburg, Dritter Teil
2. Die Äbte von Lehnin
2.
Die Äbte von Lehnin
Heut sind es grade hundert Jahr,
Seit er gelegen auf der Bahr
Mit seinem Kreuz und Silberstabe.
Die ewige Lamp’ an seinem Grabe
Hat heute hundert Jahr gebrannt.
* ⁎ *
Hier war zu Hause kluger Rat,
Hier hat der mächtige Prälat
Des Hauses Chronik einst geschrieben.
Annette Droste-Hülshoff
E h’ wir dazu übergehen, von den einzelnen leitenden Persönlichkeiten des Klosters, soweit dieselben überhaupt eine Geschichte haben, eingehender zu
sprechen, mögen hier einige vorgängige Bemerkungen über die Lehniner Äbte
überhaupt eine Stelle finden. Wenn dabei einzelne Dinge von mehr oder weniger
allgemeinem Charakter mit aufgeführt werden sollten, Dinge, die nicht bloß in
Lehnin, sondern überall innerhalb der klösterlichen Welt ihre Gültigkeit hatten,
so wolle man dabei in Erwägung ziehen, daß wir eben noch, im Verlauf unserer
„Wanderungen“ verschiedene andere Klöster zu besprechen haben werden, und
daß das Allgemeingültige in betreff derselben doch an irgend einer Stelle
wenigstens andeutungsweise gesagt werden muß.
Die Äbte von Lehnin standen an der Spitze ihres „Kloster-Konvents“, d. h.
ihrer Mönchsbrüderschaft, aus der sie, sobald die Vakanz eintrat, durch freie
Wahl hervorgingen. Ihnen zur Seite oder unter ihnen standen der Prior, der
Subprior, ein Präzeptor, ein Senior und ein Cellerarius (Kellermeister), der, wie
es scheint, im Lehniner Kloster die Stelle des bursarius (Schatzmeister) vertrat.
Daran schlossen sich zwanzig bis dreißig fratres, teils Mönche, teils Novizen,
teils Laienbrüder. Die Tracht der Mönche war die übliche der Zisterzienser-
Mönche: weißes Kleid und schwarzes Skapulier.
Das Ansehen und die Gewalt des Abtes waren außerhalb und innerhalb des
Klosters von großem Belang. 1450 wurde den Äbten zu Lehnin vom Papste der
bischöfliche Ornat zugestanden. Seitdem trugen sie bei feierlichen
Gelegenheiten die bischöfliche Mitra, das Pallium und den Krummstab. Auf den
Landtagen saßen sie auf der ersten Bank, unmittelbar nach den Bischöfen von Brandenburg und Havelberg. Innerhalb des Klosters war der Abt
selbstverständlich der oberste Leiter des Ganzen, kirchlich wie weltlich. Er sah
auf strenge Ordnung in dem täglichen Leben und Wandel der Mönche, er
beaufsichtigte den Gottesdienst, er kontrollierte die Verwaltung des Klosters, des
Vermögens, der Einkünfte desselben, er vertrat das Kloster geistlichen und
weltlichen Mächten gegenüber. Er regierte. Aber diese Regierung war weit ab
davon, eine absolute, verantwortungslose Herrschaft zu sein. Wie er über dem
Konvente stand, so stand doch auch der Konvent wieder über ihm, und Klagen
über den Abt, wenn sie von draußen Stehenden erhoben wurden, kamen vor den
Konvent und wurden von diesem entschieden. Waren die zu erhebenden Klagen
jedoch Klagen des Konventes selbst, so konnte letzterer freilich in seiner eigenen
Angelegenheit nicht Recht sprechen, und ein anderes Tribunal hatte zu
entscheiden. Dies Tribunal, der Fälle zu geschweigen, wo es der Landesherr war,
war entweder das Mutterkloster, oder das große Kapitel in Cîteaux, oder der
Magdeburger Erzbischof oder endlich der Papst. Solche Auflehnungen und
infolge derselben solche Appellationen an die obere Instanz zählten keineswegs
zu den Seltenheiten, wiewohl die Lehniner Verhältnisse, in vielleicht etwas zu
optimistischer Auffassung, im allgemeinen als mustergültige geschildert werden.
Der Abt Arnold, von dem wir später ausführlicher hören werden, wurde infolge
solcher Auflehnung abgesetzt.
Dieser Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels in
Cîteaux untersucht und entschieden wurde, führt zu der nicht uninteressanten
Frage: ob solche Beziehungen zu Cîteaux, zu dem eigentlichen, ersten und
ältesten Ausgangspunkt aller Zisterzienserklöster, etwas Regelmäßiges, oder nur
etwas Ausnahmsweises waren? Die Ordensregel, die Charta caritatis, das
Gesetzbuch der Zisterzienser schrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle
Zisterzienser Äbte in Cîteaux zusammenkommen und beraten sollten, aber diese
Anordnung stammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche Ausdehnung, die
expansive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte, ebensowenig mit
Bestimmtheit vorauszusehen war, wie sein intensives Wachstum bis zur Höhe
von zweitausend Klöstern. Zu welcher Versammlung, bei nur annähernd
regelmäßiger und allgemeiner Beschickung, wäre ein solches Generalkapitel
notwendig angewachsen! Freilich die Hindernisse, die die bloß räumliche
Entfernung schuf, müssen wir uns hüten zu überschätzen. Die Kaiserfahrten, die
Kreuzzüge, die Pilgerreisen nach Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns
genugsam, daß man damals, sobald nur ein rechter Wille da war, vor den
Schrecken und Hindernissen, die der Raum als solcher schafft, nicht erschrak;
aber Cîteaux selbst, ganz abgesehen von allen andern leichter oder schwerer zu
überwindenden Schwierigkeiten, hätte solche allgemeine Beschickung kaum bewältigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerseits, und wie
klein und bescheiden die Ansprüche der eintreffenden Äbte andererseits
annehmen mögen. Wir treffen also wohl das Richtige, wenn wir die Ansicht
aussprechen, daß regelmäßige Beschickungen des Generalkapitels nicht
stattfanden, anderweitige Beziehungen aber, wenn auch nicht immer, so doch
vielfach unterhalten wurden. Mehrere Urkunden tun solcher Beziehungen direkt
Erwähnung, und auch anderes spricht dafür, daß unser märkisches Kloster in
Cîteaux einen guten Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender
Abhängigkeit geführt wurde. Schon die Lage Lehnins, an der Grenze aller
Kultur, kam ihm zu statten. Die näher an Cîteaux gelegenen Klöster waren
Klöster wie andere mehr; während allen denjenigen eine gesteigerte Bedeutung
beiwohnen mußte, die, als vorgeschobenste Posten, in die kaum bekehrte
slavisch-heidnische Welt hineinragten. Ist doch der polnische Zweig immer ein
Liebling der römischen Kirche geblieben. Die Analogien ergeben sich von
selbst.
Die Lehniner Äbte hatten Bischofs-Rang, und sie wohnten und lebten
demgemäß. Das Lehniner Abthaus, das, an der Westfront der Kirche gelegen, bis
diesen Augenblick steht, zeigt zwar keine großen Verhältnisse, aber dies darf uns
nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Es war überhaupt keine Zeit der großen
Häuser. Außerdem hatten die Lehniner Äbte, ebenso wie die Bischöfe von
Havelberg und Lebus, ihr „Stadthaus“ in Berlin, und es scheint, daß dies letztere
von größeren Verhältnissen war. Ursprünglich stand es an einer jetzt schwer zu
bestimmenden Stelle der Schloßfreiheit, höchst wahrscheinlich da, wo sich jetzt
das große Schlütersche Schloßportal erhebt; der Schloßbau unter Kurfürst
Friedrich dem Eisernen aber führte zu einer tauschweisen Ablösung dieses
Besitzes, und das Stadthaus für die Lehniner Äbte ward in die Heiligegeist-
Straße verlegt (jetzt 10 und 11, wo die kleine Burgstraße torartig in die
Heiligegeist-Straße einmündet). Das Haus markiert sich noch jetzt als ein alter
Bau.
Länger als viertehalb hundert Jahre gab es Äbte von Lehnin, und wir
können ihre Namen mit Hilfe zahlreicher Urkunden auf und ab verfolgen.
Dennoch hält es schwer, die Zahl der Äbte, die Lehnin von 1180 bis 1542 hatte,
mit voller Bestimmtheit festzustellen. Durch Jahrzehnte hin begegnen wir
vielfach einem und demselben Namen, und die Frage entsteht, haben wir es hier
mit ein und demselben Abt, der zufällig sehr alt wurde, oder mit einer ganzen
Reihe von Äbten zu tun, die zufällig denselben Namen führten und durch I., II.,
III. füglich hätten unterschieden werden sollen. Das Letztere ist zwar in den
meisten Fällen nicht wahrscheinlich, aber doch immerhin möglich, und so bleiben Unsicherheiten. Nehmen wir indes das Wahrscheinliche als Norm, so
ergeben sich für einen Zeitraum von dreihundertzweiundsechzig Jahren dreißig
Äbte, wonach also jeder einzelne zwölf Jahre regiert haben würde, was eine sehr
glaubliche Durchschnittszahl darstellt. Von allen dreißig hat es kein einziger zu
einer in Staat oder Kirche glänzend hervorragenden Stellung gebracht; nur
Mönch Kagelwit, der aber nie Abt von Lehnin war, wurde später Erzbischof von
Magdeburg. Einige indessen haben wenigstens an der Geschichte unseres
Landes, oft freilich mehr passiv als aktiv, teilgenommen, und bei diesen, wie
auch beim Abte Arnold, dessen privates Schicksal uns ein gewisses Interesse
einflößt, werden wir in nachstehendem länger oder kürzer zu verweilen haben.
Wir beginnen mit Johann Sibold, dem ersten Abt, von etwa 1180-1190.
Abt Sibold von 1180-1190
Abt Sibold oder Siboldus war der erste Abt von Lehnin, und in derselben
Weise, wie der älteste Teil des Klosters am besten erhalten geblieben ist, so wird
auch von dem ersten und ältesten Abt desselben am meisten und am
eingehendsten erzählt. Die Erinnerung an ihn lebt noch im Volke fort. Freilich
gehören alle diese Erinnerungen der Sage und Legende an. Historisch verbürgt
ist wenig oder nichts. Aber ob Sage oder Geschichte darf gleichgültig für uns
sein, die wir der einen so gerne nachforschen wie der andern.
Abt Sibold, so erzählen sich die Lehniner bis diesen Tag, wurde von den
umwohnenden Wenden erschlagen, und im Einklange damit lesen wir auf einem
alten, halb verwitterten Bilde im Querschiff der Kirche: „Seboldus, primus abbas
in Lenyn, a Slavica gente occisus.“
Abt Sibold wurde also erschlagen. Gewiß eine sehr ernsthafte Sache. Die
Geschichte seines Todes indessen wiederzugeben ist nicht ohne eigentümliche
Schwierigkeiten, da sich, neben dem Ernsten und Tragischen, auch
Tragikomisches und selbst Zweideutiges mit hineinmischt. Und doch ist über
diese bedenklichen Partien nicht hinwegzukommen; sie gehören mit dazu. Es sei
also gewagt.
Abt Sibold und seine Mönche gingen oft über Land, um in den umliegenden
Dörfern zu predigen und die wendischen Fischerleute, die zäh und störrisch an
ihren alten Götzen festhielten, zum Christentum zu bekehren. Einstmals, in
Begleitung eines einzigen Klosterbruders, hatte Abt Sibold in dem Klosterdorfe
Prützke gepredigt, und über Mittag, bei schwerer Hitze heimkehrend,
beschlossen Abt und Mönch, in dem nahe beim Kloster gelegenen Dorfe
Nahmitz zu rasten, das sie eben matt und müde passierten. Der Abt trat in eines der ärmlichen Häuser ein; die Scheu aber, die hier sein Erscheinen einflößte,
machte, daß alles auseinanderstob; die Kinder versteckten sich in Küche und
Kammer, während die Frau, die ihren Mann samt den andern Fischern am See
beschäftigt wußte, ängstlich unter den Backtrog kroch, der nach damaliger Sitte
nichts als ein ausgehöhlter Eichenstamm war. Abt Sibold, nichts Arges ahnend,
setzte sich auf den umgestülpten Trog, die Kinder aber, nachdem sie aus ihren
Schlupfwinkeln allmählich hervorgekommen waren, liefen jetzt an den See und
riefen dem Vater und den übrigen Fischersleuten zu: „Der Abt ist da,“ zugleich
erzählend, in welch eigentümlicher Situation sie die Mutter und den Abt
verlassen hatten. Die versammelten Fischersleute gaben dieser Erzählung die
schlimmste Deutung, und der bittre Groll, den das Wendentum gegen die
deutschen Eindringlinge unterhielt, brach jetzt in lichte Flammen aus. Mit
wildem Geschrei stürzten alle ins Dorf, umstellten das Haus und drangen auf den
Abt ein, der sich, als er wahrnahm, daß ihm dieser Angriff gelte, samt seinem
Begleiter durch die Flucht zu retten suchte. Der nahe Wald bot vorläufig Schutz,
aber die verfolgenden Dörfler waren ausdauernder als der ältliche und
wohlbeleibte Abt, der es endlich vorzog, einen Baum zu erklettern, um, gedeckt
durch das dichte Laubgebüsch desselben, seinen Verfolgern zu entgehen. Der
Mönchsbruder eilte inzwischen voraus, um Hilfe aus dem Kloster herbei zu
holen. Abt Sibold schien gerettet, aber ein Schlüsselbund, das er beim Erklettern
des Baumes verloren hatte, verriet sein Versteck und brachte ihn ins Verderben.
Wohl kamen endlich die Mönche und beschworen den tobenden Volkshaufen,
von seinem Vorhaben abzulassen. Der Säckelmeister bot Geld, der Abt selbst,
aus seinem Versteck heraus, versprach ihnen Erlaß des Zehnten, dazu Feld und
Heide, — aber die wilden Burschen bestanden auf ihrer Rache. Sie hieben, da
der Abt sich weigerte herabzusteigen, die Eiche um und erschlugen endlich den
am Boden Liegenden. Die Mönche, die den Mord nicht hindern konnten, kehrten
unter Mißhandlungen vonseiten der Fischersleute in ihr Kloster zurück und
standen bereits auf dem Punkte, wenige Tage später die Mauern desselben auf
immer zu verlassen, als ihnen, so erzählt die Sage, die Jungfrau Maria erschien
und ihnen zurief: Redeatis! Nihil deerit vobis (Kehret zurück; es soll euch an
nichts fehlen), Worte, die allen ein neues Gottvertrauen einflößten und sie zu
mutigem Ausharren vermochten. So die Tradition, von der ich bekenne, daß ich
ihr anfangs mißtraute. Sie schien mir nicht den Charakter des zwölften
Jahrhunderts zu tragen, in welchem das Mönchtum, gehoben und miterfüllt von
den großen Ideen jener Zeit, auch seinerseits ideeller, geheiligter, reiner dastand
als zu irgend einer anderen Epoche kirchlichen Lebens. Auch jetzt noch setze ich
Zweifel in die volle Echtheit und Glaubwürdigkeit der Überlieferung und neige
mich mehr der Ansicht zu, daß wir es hier mit einer im Laufe der Zeit, je nach dem Bedürfnis der Erzähler und Hörer, mannigfach gemodelten Sage zu tun
haben, der, namentlich im fünfzehnten Jahrhundert, wo der Verfall des
Mönchstums längst begonnen hatte, ein Liebes-Abenteuer, oder doch der
Verdacht eines solchen, statt des ursprünglichen Motivs, nämlich des
Rassenhasses, untergeschoben wurde.
Soweit meine Zweifel.
Auf der andern Seite deutet freilich (von der Backtrog-Episode und andern
nebensächlichen Zügen abgesehen) alles auf ein Faktum hin, daß in seinem
ganzen äußerlichen Verlauf, durch fast siebenhundert Jahre, mit großer Treue
überliefert worden ist. Eine Menge kleiner Züge vereinigen sich, um es
mindestens höchst glaubhaft zu machen, daß Siboldus der erste Abt war, daß er
wirklich von den Wenden erschlagen wurde, daß sein Eintritt in ein Nahmitzer
Fischerhaus das Signal zum Aufstande gab, und daß er, auf der Flucht einen
Baum erkletternd, auf diesem Baume sein Versteck und endlich unter demselben
seinen Tod fand. Die Überlieferungen nun, die sich sämtlich auf diese Punkte hin
vereinigen, sind folgende:
Im Querschiff der Lehniner Kirche hängt bis diesen Tag ein altes Bild von
etwa drei Fuß Höhe und fünf Fuß Länge, auf dem wir in zwei Längsschichten
unten die Ermordung des Abtes, oben den Auszug der Mönche und die
Erscheinung der Jungfrau Maria dargestellt finden. Vor dem Munde der Maria
schwebt der bekannte weiße Zettel, auf dem wir die schon oben zitierten Worte
lesen: Redeatis, nihil deerit vobis. Rechts in der Ecke des Bildes bemerken wir
eine zweite lateinische, längere Inschrift, die da lautet:
Anno milleno centeno bis minus uno
sub patre Roberto cepit Cistercius ordo.
Annus millenus centenus et octuagenus
quando fuit Christi, Lenyn, fundata fuisti
sub patre Siboldo, quam Marchio contulit Otto
Brandenburgensis; aprilis erat quoque mensis.
Hic iacet ille bonus marchravius Otto, patronus
istius ecclesiae. Sit, precor, in requie!
Hic iacet occisus prior abbas, cui paradisus
iure patet, Slavica quem stravit gens inimica.
Zu deutsch etwa:
Im Jahre 1098 begann, unter dem Pater Robert, der Zisterzienser-
Orden. Als das Jahr Christi 1180 war, bist du, Lehnin, gegründet worden
unter dem Pater Siboldus, welches der Markgraf Otto von Brandenburg
dotiert hat, es war auch der Monat April. Hier ruhet jener gute Markgraf
Otto, der Schützer dieser Kirche. Er möge in Frieden schlafen. Hier ruht
auch der erste gemordete Abt, dem das Paradies mit Recht offen steht, den
das feindselig gesinnte Slavenvolk ermordet hat.
Diese Inschrift ist die Hauptsache, besonders durch die Form ihrer
Buchstaben. Das Bild selbst nämlich ist eine Pinselei, wie sie von ungeschickten
Händen in jedem Jahrhundert (auch jetzt noch) gemalt werden kann, die Inschrift
aber gehört einem ganz bestimmten Jahrhundert an. Der Form der Buchstaben
nach ist das Bild zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts gemalt, und so ersehen
wir denn mit ziemlicher Gewißheit aus diesem Bilde, wie man sich etwa um das
Jahr 1400, oder wenig später, im Kloster selbst die Ermordung des Abtes Sibold
vorstellte. Zweihundert Jahre nach seinem Tode konnte diese Tradition, zumal
bei den Mönchen selbst, durchaus noch lebendig und zuverlässig sein. Die Sagen
unterstützen den Inhalt dieses Bildes bis diesen Tag.
Ich sprach eingangs schon von einem Stücklein Poesie, das mit dem Tode
des Abtes verknüpft sei, und diese poetische Seite ist wirklich da. Aber sie zeigt
sich vielmehr in den gespenstigen Folgen der Untat, als in dieser selbst.
In dem mehrgenannten Dorfe Nahmitz bezeichnet die Überlieferung auch
heute noch das Gehöft, in das damals der Abt eintrat. Das Haus selbst hat
natürlich längst einem anderen Platz gemacht, doch ist ein Unsegen an der Stelle
haften geblieben. Die Besitzer wechseln, und mit ihnen wechselt die Gestalt des
Mißgeschicks. Aber das Mißgeschick selber bleibt. Das Feuer verzehrt die
vollen Scheunen, böse Leidenschaften nehmen den Frieden, oder der Tod nimmt
das liebste Kind. So wechseln die Geschicke des Hauses. Jetzt ist Siechtum
heimisch darin. Die Menschen trocknen aus, und blut- und farblos, jeder Freude
bar, gehen sie matt und müd’ ihrer Arbeit nach.
Und wie die Tradition im Dorfe Nahmitz das Haus bezeichnet, so
bezeichnet sie auch in dem schönen Eichenwalde zwischen Nahmitz und Lehnin
die Stelle, wo der Baum stand, unter dem die Untat geschah. Der Stumpf war
jahrhundertelang zu sehen; daneben lag der abgehauene Stamm, über den keine
Verwesung kam und den niemand berühren mochte, weder der Förster, noch die
ärmsten Dorfleute, die Reisig im Walde suchten. Der Baum lag da wie ein
herrenloses Eigentum, sicher durch die Scheu, die er einflößte. Erst im vorigen
Jahrhundert kam ein Müller, der lud den Stamm auf und sagte zu den
Umstehenden: „Wind und Teufel mahlen gut.“ Aus dem Stamm aber ließ er eine
neue Mühlenwelle machen und setzte die vier Flügel daran. Es schien auch alles
nach Wunsch gehen zu sollen und die Mühle drehte sich lustig im Winde, aber der Wind wurde immer stärker und in der Nacht, als der Müller fest schlief,
schlugen plötzlich die hellen Flammen auf. Die Mühlwelle, in immer rascherem
Drehen, hatte Feuer an sich selber gelegt und alles brannte nieder.
„Wind und Teufel mahlen gut“, raunten sich anderen Tags die Leute zu.
Abt Hermann von 1335-1342
Abt Sibold wurde etwa um 1190 oder etwas später von den umwohnenden
Wenden ermordet. Die Urkunden erwähnen dieses Mordes nicht, wie denn
überhaupt die ziemlich zahlreichen Pergamente aus der askanischen Epoche
lediglich Schenkungsurkunden sind. Es vergehen beinah anderthalb hundert
Jahre, bevor wieder ein Lehniner Abt mit mehr als seinem bloßen Namen vor
uns hintritt. Dieser Abt ist Hermann von Pritzwalk. Zwei Urkunden von 1335
und 1337 erwähnen seiner; erst eine dritte indes, vom Jahre 1339, gibt uns ein
bestimmtes Bild des Mannes, freilich kein schmeichelhaftes. Wie weit wir dieser
Schilderung zu trauen haben, das wollen wir nach Mitteilung des Hauptinhaltes
der Urkunde, die sich als ein Erlaß des Papstes Benedikts XII. an die Äbte von
Kolbatz, Stolp und Neukampen gibt, festzustellen suchen.
Dieser Urkunde nach, die also nichts anderes ist, als ein päpstliches
Schreiben (Breve), erschien der Mönch Dietrich von Ruppin, ein Mitglied des
Lehniner Klosters, im Jahre 1339 vor Papst Benedikt XII. in Avignon und teilte
demselben in Gegenwart des Konsistoriums mit, daß durch „Anschürung des
alten Feindes des Menschengeschlechts“ seit etwa fünfzehn Jahren in Kloster
Lehnin eine Trennung und Scheidung der Mönche stattgefunden habe,
dergestalt, daß die mächtigere Partei, die sich die Loburgsche nenne, einen
Terrorismus gegen die schwächere übe und dieselbe weder zu Wort, noch am
wenigsten zu ihrem Rechte kommen lasse. An der Spitze dieser stärkeren Partei
(der Loburgschen) hätten, bei Bildung derselben, die drei Mönche Theodorich
von Harstorp, Nikolaus von Lützow und Hermann von Pritzwalk gestanden, die
denn auch, durch ihre und ihrer Partei Übergriffe und Machinationen, ohne den
kanonisch festgestellten Wahlmodus irgendwie inne zu halten, sich nach
einander zu Äbten des Klosters aufgeworfen hätten.
Unter der Regierung dieser drei Eindringlings-Äbte seien alsdann, von den
Anhängern der Loburgschen Partei, sowohl innerhalb wie außerhalb des
Klosters, die größten Verbrechen begangen worden. So sei unter anderm ein
Adliger aus der Nachbarschaft, mit Namen Falko, der zur Zeit des Abtes
Nikolaus von Lützow im Kloster ein Nachtlager bezogen habe, von
verschiedenen Laienbrüdern des Klosters, darunter namentlich der Anhang des damaligen Mönches, jetzigen Abtes Hermann, überfallen und samt seiner
Begleitung ermordet worden. Als am andern Morgen das Gerücht von diesem
Morde die Klosterzellen erreicht habe, sei Hermann (genannt von Pritzwalk) mit
seinem Anhang an den Ort der Tat geeilt, und habe denn auch den Ritter Falko,
sowie drei seiner Begleiter bereits erschlagen, zwei andere Dienstmannen aber
schwer verwundet, im Bettstroh versteckt, vorgefunden. Mönch Hermann habe
nunmehr Befehl gegeben, auch diese Verwundeten zu töten. Die Waffen Falkos
aber habe er als Beute an sich genommen und späterhin vielfach gebraucht.
Dieser Mord, so heißt es in der Urkunde weiter, habe alsbald eine mehr als
zehnjährige Fehde hervorgerufen, in der durch die Anhänger des Ritters Falko
nicht nur drei Laienbrüder und viele Knechte und Schutzbefohlene des Klosters
getötet, sondern auch die Güter desselben durch Raub, Brand und Plünderei
verwüstet worden seien, so daß man den Schaden auf über 60 000 Goldgulden
geschätzt habe. Während dieser Fehden und Kriegszüge hätten die Mönche zu
Schutz und Trutz beständig Waffen geführt, so daß sie, ganz gegen die
Ordensregel, im Schlafsaal und Refektorium immer gewaffnet erschienen wären.
An den Kämpfen selbst hätten viele der Fratres teil genommen, andere,
namentlich von den Laienbrüdern, hätten das Kloster verlassen und ein anderes
Obdach gesucht.
Auch von den Hintersassen des Klosters seien Mord und Brand und
Untaten aller Art verübt worden, als deren moralische Urheber das umwohnende
Volk längst gewohnt sei, die Klosterbrüder anzusehen, weshalb denn auch all die
Zeit über der Notschrei zugenommen habe, daß die Lehninschen Mönche
vertrieben und durch Ordensbrüder von besserem Lebenswandel ersetzt werden
möchten. Bei Gelegenheit dieser Fehden und Kämpfe seien übrigens die
beweglichen und unbeweglichen Güter des Klosters vielfach veräußert und
verpfändet worden.
Die Urkunde berichtet ferner, daß ein Laienbruder, der bei der Ermordung
Falkos mit zugegen war und hinterher den Mut hatte auszusprechen, „daß dieser
Mord auf Befehl des Abtes und seiner Partei stattgefunden“, ins Gefängnis
geworfen und innerhalb zehn Tagen von den Mönchen der Loburgschen Partei
ermordet worden sei. Das päpstliche Schreiben meldet endlich, daß nach den
Aussagen Dietrichs von Ruppin, der an der Ermordung Falkos und der Seinen
vorzugsweise beteiligte Mönch Hermann jetzt Abt des Klosters sei, wobei die
herrschende Mönchspartei von dem vorgeschriebenen Wahlmodus abermals
Umgang genommen und die gesetzlich geregelte Einführung unterlassen habe.
Abt Hermann, dessen Wahl jeder Gesetzlichkeit und Gültigkeit entbehre, habe,
wie sein Vorgänger, das Vermögen des Klosters verschleudert, die Ordensregeln mißachtet und ein dissolutes Leben geführt, und als besagter Abt endlich willens
gewesen sei, ihn, den „Dietrich von Ruppin“, wegen Dispenses und wegen
Absolution für die oben geschilderten Verbrechen an die päpstliche Kurie
abzusenden, habe er ihn — lediglich weil er zuvor Rücksprache mit dem Abte
eines anderen vorgesetzten Klosters genommen habe — durch einige Mönche
und Konversen gefangen nehmen, in Eisen legen und neun Monate lang in den
Kerker werfen lassen, alles mit der ausgesprochenen Absicht, ihn durch schwere
Peinigungen vom Leben zum Tode zu bringen. Einen anderen Konversen des
Klosters aber, mit Namen Geraldus, habe Abt Hermann wirklich töten lassen.
Die Urkunde schließt dann mit einer Aufforderung an die obengenannten
Äbte von Kolbatz, Stolp und Neukampen, den Fall zu untersuchen und darüber
zu befinden, damit die Angeklagten, wenn ihre Schuld sich herausstellen sollte,
vor dem päpstlichen Stuhle erscheinen und daselbst ihren Urteilsspruch
gewärtigen mögen.
Soweit der Inhalt der Urkunde von 1336. Ob die Äbte sich des mißlichen
Auftrags entledigt und, wenn so geschehen, welche Entscheidung sie getroffen
oder welchen Bericht sie an Papst Benedikt gerichtet haben, darüber erfahren wir
nichts. Übrigens dürfen wir vermuten, daß, gleichviel, ob die Untersuchung
stattfand oder nicht, die Dinge unverändert ihren Fortgang genommen haben
werden. Und wahrscheinlich mit Recht. Wir setzen nämlich in die Mitteilungen
des Mönches Dietrich von Ruppin keineswegs ein unbedingtes Vertrauen und
vermuten darin vielmehr eine jener halbwahren Darstellungen, die meist da Platz
greifen, wo die Dinge von einem gewissen Parteistandpunkt aus angesehen,
oder, wie hier, Anklagen in zum Teil eigner Angelegenheit erhoben werden. Abt
Hermann scheint uns weit mehr ein leidenschaftlicher Parteimann als ein
Verbrecher gewesen zu sein.
Stellen wir alle Punkte von Belang zusammen, die sich aus den Aussagen
Dietrichs von Ruppin ergeben, so finden wir
1) daß im Kloster zwei Parteien waren, von denen die stärkere die
schwächere terrorisierte und die Äbte aus ihrer, der Majorität, Mitte
wählte;
2) daß Ritter Falko von der stärkeren oder Loburgschen Partei ermordet
wurde;
3) daß das Kloster nach Dispens und Absolution vonseiten des Papstes
verlangte, und
4) daß Dietrich von Ruppin abgeordnet wurde, um die Absolution
einzuholen, wegen vorgängiger Plauderei aber ins Gefängnis geworfen
wurde.
Unter diesen vier Punkten involviert der zweite, die Ermordung Falkos, ein
schweres und unbestreitbares Verbrechen. Der Umstand indessen, daß Abt
Hermann für sich und sein Kloster nach der Absolution des Papstes verlangte,
deutet darauf hin, daß das Geschehene mehr den Charakter einer sühnefähigen
Schuld als den einer schamlosen Missetat hatte. Denn sollte die Gnade des
Papstes angerufen werden, so mußten notwendig Umstände vorauf oder
nebenher gegangen sein, die imstande waren, eine Brücke zu bauen und für die
Schuld bei der Gnade zu plaidieren. Solche entschuldigenden Umstände waren
denn wohl auch wirklich da und lagen, wie wir mehr oder weniger aus der
Anklage selbst entnehmen können, in dem Parteihaß, der eben damals die ganze
Mark in zwei Lager teilte. Es war die bayrische Zeit. Dies sagt alles. Es waren
die Tage, wo die Berliner den Propst von Bernau erschlugen und die Frankfurter
den Bischof von Lebus verjagten; es waren die Tage des Bannes und des
Interdikts, Tage, die dreißig Jahre währten, und in denen sich das Volk der
Kirche so entfremdete, daß es verwundert aufhorchte, als zum ersten Male
wieder die Glocken durchs Land klangen. Der alte Kampfesruf „hie Welf, hie
Waibling!“ schallte wieder allerorten und „bayrisch oder päpstlich“ klang es vor
allem auch in der Mark Brandenburg. Lehnin, gehegt und gepflegt vom Kaiser
und seiner Partei, war bayrisch, der märkische Adel, vielfach zurückgesetzt, war
antibayrisch. Aus diesem Zustande ergaben sich Konflikte zwischen dem
Kloster und dem benachbarten Adel fast wie von selbst, und die Ermordung
Falkos, die nach den Aussagen Dietrichs von Ruppin einfach als ein brutaler
Bruch der Gastfreundschaft erscheint, war möglicherweise nur blutige Abwehr,
nur ein Rachenehmen an einem Eindringling, der sich stark genug geglaubt
hatte, den Klosterfrieden brechen zu dürfen. Ritter Falko und die Seinen, wenn
sie wirklich Gäste des Klosters waren, waren vielleicht sehr ungebetene Gäste,
Gäste, die sich nach eigenem Dafürhalten im Kloster einquartiert hatten,
vielleicht im Komplott mit der Minorität, die höchst wahrscheinlich zum Papste
hielt.[7]
Dies alles sind freilich nur Hypothesen. Aber wenn sie auch nicht absolut
das Richtige treffen, so lehnen sie sich doch an Richtiges an und schweifen wohl
nicht völlig in die Irre.
Was immer indes das Motiv dieses Mordes gewesen sein möge,
entschuldbarer Parteihaß oder niedrigste Ruchlosigkeit, so viel erhellt aus dieser
Überlieferung, daß die Kloster Lehninschen Tage nicht immer interesselos
verliefen, und daß, wenn wir dennoch im großen und ganzen einer gewissen
Farblosigkeit begegnen, der Grund dafür nicht darin zu suchen ist, daß überhaupt
nichts geschah, sondern lediglich darin, daß das Geschehene nicht aufgezeichnet, nicht überliefert wurde.
Mönch Hermann, der mit seinem Anhang an die Stätte des Mordes
vordringt, die Verwundeten in ihren Strohverstecken tötet oder töten läßt, dann
selber, während zehnjähriger Fehde, in Schlafsaal und Refektorium die
Waffenrüstung Falkos trägt, — das gibt schon Einzelbilder, denen es keineswegs
an Farbe fehlt, auch nicht an jenem Rot, das nun einmal die Haupt- und
Grundfarbe aller Geschichte ist.
Über den Ausgang des Abtes Hermann erfahren wir nichts; sehr
wahrscheinlich, daß er noch eine Reihe von Jahren dem Kloster vorstand. Erst
1352 finden wir den Namen eines Nachfolgers verzeichnet.
Abt Heinrich Stich (etwa von 1399-1432)
Heinrich Stich, vor seiner Abtwahl Kellermeister (cellerarius) des Klosters,
wurde sehr wahrscheinlich im Jahre 1399 zum Abt gewählt. Seine Regierung
fällt in die sogenannte „Quitzow-Zeit“, und wir werden in nachstehendem zu
berichten haben, wie vielfach gefährdet Kloster Lehnin damals war und wie
glücklich es, großenteils durch die umsichtige Leitung seines Abtes, aus allen
diesen Gefahren hervorging. Die Geschichte jener Epoche, soweit sie das
Kloster berührt, entnehmen wir den Aufzeichnungen Heinrich Stichs selber, der
im Jahre 1419 ein Gedenkbuch anzulegen begann, in welchem er, zurückgehend
bis auf das Jahr 1401, über die Streitigkeiten des Klosters mit seinen Nachbarn
berichtet. Einiges ergänzen wir aus einer andern, ziemlich gleichzeitigen
Chronik.
Das Kloster hielt es all die Zeit über, seinen Traditionen getreu, mit der
Landesobrigkeit, d. h. also, Abt und Mönche waren im allgemeinen gegen die
Quitzows. Da indessen die Landesobrigkeit damals sehr schwankend und eine
Zeitlang, halb angemaßt, halb zugestanden, bei den Quitzows selber war, so
entstanden daraus sehr verwickelte, zum Teil widerspruchsvolle Verhältnisse,
deren Gefahren und Schwierigkeiten nur durch große Klugheit zu überwinden
waren. Die schwankenden Verhältnisse nötigten auch zu einer schwankenden
Politik. Die Grundstimmung des Klosters blieb gegen die Quitzows gerichtet,
wiewohl wir einer, indes jedenfalls nur kurzen Epoche zu erwähnen haben
werden, wo das Kloster mit den Quitzows ging.
Zwischen 1401 und 1403, so scheint es, sammelten die Quitzows Material
gegen das Kloster. Inwieweit sie dabei bona fide handelten, ist schwer zu sagen;
doch macht ihr Vorgehen allerdings den Eindruck, als hätten sie, voll
übermütigen Machtbewußtseins, die Dinge nur einfach darauf hin angesehen, wie sie ihnen paßten, unbekümmert um den Wortlaut entgegenstehender
Urkunden und Verträge. Sie stellten sich zunächst, als machten sie einen
Unterschied zwischen dem Abt des Klosters und dem Kloster selbst, und sich das
Ansehen gebend, als sei die Persönlichkeit oder der Eigensinn des Abtes an
allem schuld, verklagten sie ihn beim Konvent seines eigenen Klosters. Als diese
Klage, wie sich denken läßt, ohne Einfluß blieb, schritten sie zu einer förmlichen
Anklageschrift, in der sie dem Kloster all seine vorgeblichen Vergehen und
Eingriffe entgegenhielten. Diese Anklageschrift enthielt, unter vielen anderen
Paragraphen, drei Hauptpunkte:
1) Das Kloster habe ihnen, den Quitzows, zweimal den Landschoß
verweigert, wiewohl sie doch die „Statthalter in Mark Brandenburg“
wären.
2) Das Kloster habe den Quitzowschen Knechten auf seinen, des
Klosters, Gütern jedes Einlager verweigert und die
Zuwiderhandelnden mit Mord bedroht.
3) Endlich, das Kloster habe dabei beharrt, die Havel bei Schloß Plaue
als sein Eigentum anzusehen, während sie doch ihnen, den Quitzows,
als den zeitigen Besitzern von Schloß Plaue gehöre, denn weil das
Wasser bei dem Schlosse sei, so müßte es auch zu dem Schlosse
gehören, und führe das Schloß nicht umsonst den Namen „Schloß
Plaue an der Havel“.
Abt Heinrich erwiderte auf alle Anklagepunkte in würdiger Weise, alle
seine Aussagen urkundlich belegend. Er wies aus den Schenkungsurkunden und
verbrieften Gerechtsamen des Klosters nach, daß sie, Abt und Mönche, erstens
ihre Güter „in aller Freiheit“ besäßen und niemals Landschoß zu zahlen gehabt
hätten, daß es zweitens zu ihren vielfach verbrieften Gerechtsamen gehöre, keine
Herren, keine Lehnsträger, Ritter oder Knechte, wider Willen aufnehmen zu
müssen, und daß sie drittens die Havel bei Plaue seit so langer Zeit als Eigentum
besäßen, „daß niemand dessen anders gedenken möge“.
Dieser dritte Punkt, weil es sich dabei um eine Eigentumsfrage handelt, die
den praktischen Leuten des Mittelalters immer die Hauptsache war, bekümmerte
den Abt nun ganz besonders. Da man sich nicht einigen konnte, wurden
Schiedsrichter vorgeschlagen, wobei Hennig von Stechow und Hennig von
Gröben als Abgesandte oder Mandatare der Quitzows auftraten. Das Recht des
Klosters indessen war zu klar, als daß die eigenen Vertrauensmänner (Stechow
und Gröben) der Gegenpartei es hätten übersehen oder umdeuten können, und so
beschworen sie den Hans von Quitzow, „daß er um Gottes und seiner eigenen
Seligkeit willen mit dem Abte nicht hadern und das Kloster samt seinen Gütern und Besitzungen nicht anfechten möge“. Aber die Quitzows — die vielleicht aus
politisch-strategischen Gründen in dieser Frage besonders hartnäckig waren —
beharrten auf ihrer Forderung und das Kloster mußte schließlich nicht nur auf
sein Flußrecht Verzicht leisten, sondern auch noch weitere hundert Mark Silber
zahlen, um sich guter Nachbarschaft und der Wohlgewogenheit der mächtigen
Familie zu versichern.
Diese Nachgiebigkeit und die damit verknüpften Schädigungen mögen dem
Kloster schwer genug angekommen sein; nachdem die Opfer aber einmal
gebracht und mittelst derselben die Freundschaft und die guten Dienste der alles
vermögenden Quitzow-Sippe gewonnen waren, lag es nun auch in der Politik des
Klosters, diese Freundschaft zu pflegen und dadurch den eignen Vorteil nach
Möglichkeit zu fördern. Die Niederlage blieb unvergessen, aber so lange kein
Stärkerer da war, um diese Niederlage zu rächen, wurde das Joch in Klugheit
und Ergebenheit getragen.
Aber dieser Stärkere kam endlich, und ob es nun wieder nur die alte
Klosterklugheit war, die in dem Nürnberger Burggrafen sofort den Stärkeren
erkannte, oder ob in diesem Falle der heimliche Groll mitwirkte, der all die Jahre
über, unter der Maske guter Freundschaft, gegen die Quitzows unterhalten
worden war, — gleichviel, kaum daß der erste Hohenzoller ernstlich Miene
machte, eine eigene Macht zu etablieren und den Übermut seiner Widersacher zu
demütigen, so sehen wir auch schon Kloster Lehnin unter den Hülfstruppen des
neuen Landesherrn, der, anders eingreifend als wie all die Statthalter und
Hauptleute vor ihm, in acht Tagen die vier Quitzow-Burgen und mit ihren
Burgen auch ihr Ansehen brach. Die Klosterleute von Lehnin lagen, samt den
Bürgern von Beelitz, Jüterbog und Treuenbrietzen, vor Schloß Beuthen und
warteten, wie berichtet wird, die Ankunft „der großen Büchse“, der sogenannten
faulen Grete, ab. Ihr kriegerisches Verdienst scheint also, dieser Andeutung nach
zu schließen, kein besonders hervorragendes gewesen zu sein und lediglich in
einem geduldigen und möglichst gesicherten Davorstehen bestanden zu haben.
Schwerlich empfanden Abt und Konvent einen Gram darüber. Es lag ihnen
nicht an Kriegsruhm, sondern, wie immer, lediglich an Mehrung und Förderung
der Klosterinteressen, an wachsendem Besitz und — guter Nachbarschaft. Diese
gute Nachbarschaft hatte Lehnin, das mit den Rochows grenzte, ein halbes
Jahrhundert schmerzlich vermissen müssen. Jetzt traf es sich, daß der Ausgang
des Quitzow-Streits unserm Kloster erwünschte Gelegenheit bot, sich auch dieser
„guten Nachbarschaft“ auf lange Zeit hin zu versichern. In Burg Golzow (dem
alten Rochow-Sitz, in der Nähe Lehnins) war Wichard von Rochow, der treue
Anhänger der Quitzows, gefangen genommen worden. Durch Vermittelung des Abtes, der allen Groll zur rechten Zeit zu vergessen wußte, ward ihm jetzt, dem
Wichard, allerdings erst nach Abtretung Potsdams an den Kurfürsten, die
Freiheit und — Schloß Golzow zurückgegeben. Beide Teile, der Kurfürst und
die Rochows wußten es dem Vermittler Dank, und dem Kloster waren zwei
Freunde gewonnen. —
Abt Heinrich Stich starb wahrscheinlich um 1432.
Abt Arnold (etwa von 1456-1467)
Die Amtsführung des Abtes Heinrich von 1399 bis etwa um 1432 war in
eine unruhige Zeit gefallen, und wir sehen all die Zeit über das Kloster in seinen
Verwickelungen nach außen; die Regierung des Abtes Arnold fällt in friedlichere
Tage, und die Urkunden, aus jener Zeit her, gönnen uns ausschließlich wieder
einen Einblick in innere Streitigkeiten. Sie berichten über Zerwürfnisse, die an
die Zustände unter Abt Hermann erinnern, wie wir dieselben, in vorstehendem,
nach den Aussagen „Dietrichs von Ruppin“ geschildert haben. Hier wie dort
begegnen wir Parteiungen und einem siegreichen Auftreten der Majorität, nur
mit dem Unterschiede, daß sich Abt Hermann, in seinem Terrorismus, auf die
Majorität des Konventes stützte, während Abt Arnold gegen diese Majorität
ankämpfte und in diesem Kampfe unterlag.
Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit seiner Verwaltung sind
ziemlich zahlreich und sprechen nicht gegen den Abt. Streitigkeiten werden
geschlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfangen oder ausgegeben —
nirgends erhellt aus ihnen ein Zerwürfnis zwischen Abt und Konvent. So
verlaufen anscheinend die Dinge, bis wir, gleich aus den ersten Urkunden, die in
die Regierungszeit seines Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt
Arnold „wegen unstatthafter Veräußerung von Klostergütern“ abgesetzt und
Prior Gallus an seiner Statt ernannt worden sei. Wir erfahren ferner, daß
inzwischen das Kloster Altenberg den Arnoldus zum Abte gewählt, und dieser
letztere, von seinem jetzigen, dem Altenberger Kloster aus, eine heftige
Schmähschrift (libellum infamiae) gegen den Prior und die Mönche von Kloster
Lehnin gerichtet, diese Schmähschrift auch zugleich als Anklageschrift beim
Generalkapitel in Cîteaux eingereicht hatte.
Diese Anklageschrift nun, von dem ehemaligen Abte des angeklagten
Klosters ausgehend, scheint, wie begreiflich, ihre Wirkung auf das
Generalkapitel nicht verfehlt zu haben, und so sehen wir denn im März 1469 die
Äbte von Heilsbronn und Erbach als ernannte Untersuchungs-Kommissarien in
Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig mit ihnen treffen auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung vorgeladen, die Äbte dreier märkischer Klöster, von
Zinna, Chorin und Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Aussage, daß Abt
Arnold in der Tat willkürlich das Klostergut veräußert und somit die Absetzung
seitens des Klosterkonvents (der sich dabei lediglich innerhalb seiner Befugnisse
gehalten) durchaus verdient habe. „Was seine Schmähungen aber gegen die
sittliche Führung des Klosters angehe, dem er so lange vorgestanden, so treffe
ihn — selbst wenn diese Schmähungen begründet sein sollten — die
Hauptverantwortlichkeit, da es in zehnjähriger Führung seine Aufgabe gewesen
sein würde, diesem Verfall der Sitte zu steuern.“ Auch der Kurfürst Friedrich der
Eiserne, in einem an die Kommissarien gerichteten Briefe, nimmt Partei für den
Konvent gegen den abgesetzten Abt, und so sehen wir denn, ohne daß ein
urkundliches Urteil der Kommissare in dieser Streitsache vorläge, den neuen Abt
in seinem Amte verbleiben, — eine Tatsache, die genugsam spricht. Über den
Inhalt der Schmähschrift des „libellum infamiae“ erfahren wir nichts; es wird ein
Verzeichnis der alten Klostersünden gewesen sein, wie sie entweder überall
vorkamen oder doch überall berichtet wurden.
Wenn nun einerseits diese Absetzung Abt Arnolds und seine darauf
geschriebene Schmähschrift abermals dartun, daß die Tage Kloster Lehnins
durchaus nicht so stillidyllisch verliefen, wie wohl jezuweilen berichtet worden
ist, so gewähren uns andrerseits die betreffenden Urkunden noch ein besonderes
Interesse dadurch, daß sie die Frage in uns anregen: wer war dieser Abt Arnold?
welchen Charakters? war er im Recht oder im Unrecht? Freilich nur wenige
Anhaltepunkte sind uns gegeben, aber sie rechtfertigen die Vermutung, daß er
eben so sehr ein Opfer seiner geistigen Überlegenheit wie seiner Übergriffe war.
Wahrscheinlich gingen diese Übergriffe zum Teil erst aus dem Bewußtsein
seiner Überlegenheit hervor. Er war, so schließen wir aus einer Reihe kleiner
Züge, das, was wir heutzutage einen genialischen, aber querköpfigen Gelehrten
nennen würden, sehr gescheidt, sehr selbstbewußt, sehr eigensinnig, dabei
lauteren Wandels, aber launenhaft und despotisch von Gemüt. Wem schwebten,
aus eigener Erfahrung, nicht Beispiele dabei vor! Die Gelehrtenwelt, in ihren
besten und energischsten Elementen, war immer reich an derartigen Charakteren.
Was speziell unsern Abt Arnold angeht, so scheint es, das Kloster wollte ihn los
sein, weil er geistig und moralisch einen unbequemen Druck auf den Konvent
ausübte. Daß er, um seines Wissens wie um seines Wandels willen, eines nicht
gewöhnlichen Ansehens genoß, dafür spricht nicht nur der Umstand, daß ihn die
Urkunden einen sacrae theologiae professor nennen, sondern mehr noch die
Tatsache, daß er unmittelbar nach seinem Austritt aus dem Lehniner Kloster zum
Abt von Altenberg erwählt wurde. Altenberg, seiner Zeit ein berühmtes Kloster,
liegt in der Rheinprovinz, in der Nähe von Koblenz. Wir möchten daraus beinahe schließen, daß er ein Rheinländer, jedenfalls ein Fremder war und an der
märkischen Art eben so sehr Anstoß nahm, als Anstoß erregte.
Abt Valentin (etwa von 1509-1542)
Valentin war der letzte Abt des Klosters. Die Erscheinung die sich so oft
wiederholt, daß ersterbende Geschlechter und Institutionen vor ihrem völligen
Erlöschen noch einmal in altem Glanze aufblühen, wiederholte sich auch hier,
und die mehr denn dreißigjährige Regierung des Abtes Valentin bezeichnet sehr
wahrscheinlich den Höhepunkt im Leben des Klosters überhaupt. Freilich haben
wir dabei die glänzende fünfundzwanzigjährige Epoche bis 1535 von der darauf
folgenden kurzen Epoche bis 1542, die schon den Niedergang bedeutet, zu
trennen.
Wir sprechen von der Glanz-Epoche zuerst. Der Besitz — nach den kurzen
Gefährdungen während der Quitzow-Zeit — war von Jahrzehnt zu Jahrzehnt
gewachsen und umfaßt in den Jahren, die der Reformation unmittelbar
vorausgingen, zwei Marktflecken, vierundsechzig Dörfer, vierundfünfzig
Fischereien, sechs Wasser- und neun Windmühlen, vierzehn große Forsten, dazu
weite Äcker, Wiesen und Weinberge. Jeder Zweig des Betriebes stand in Blüte;
die Wolle der reichen Schafherden wurde im Kloster selbst verarbeitet, und die
treffliche Wasserverbindung, mittelst der Seen in die Havel und mittelst der
Havel in die Elbe, sicherte dem Kloster Markt und Absatzplätze.
Reich und angesehen wie das Kloster, so angesehen und verehrt war sein
Abt. Das Volk hing ihm an, und der Kurfürst Joachim I., — der ihn seinen
„Gevatter“ nannte, seit Abt Valentin bei der Taufe des zweiten kurfürstlichen
Prinzen, des späteren Markgrafen Johann von Küstrin, als Taufzeuge zugegen
gewesen war — war dem Abt zu Willen in vielen Stücken. 1509 sprach Joachim
die Befreiung des Klosters von kurfürstlichem Jagd-Eingelage „auf Lebenszeit
des Abtes“ aus, und 1515 ging er weiter und machte aus der zeitweiligen
Befreiung eine Befreiung auf immer. Daß das Kloster selber den Tod Valentins
nicht überleben würde, entzog sich damals, 1515, noch jeder Berechnung und
Voraussage. Die Wirren und Kämpfe, die bald folgten, ketteten den Kurfürsten,
so scheint es, nur fester an unseren Lehniner Abt, und wir dürfen wohl
annehmen, daß die Ratschläge dieses seines „Rates und Gevatters“ nicht ohne
Einfluß auf die Entschlüsse waren, die ihn, der Strömung der Zeit und den
Verschwörungen der Kurfürstin gegenüber, bei der alten Lehre beharren ließen.
Dies einfach als Hartnäckigkeit zu deuten, wäre Torheit; es war das Wirken einer
festen Überzeugung, was ihn das Schwerere wählen und — gegen den Strom
schwimmen ließ. Joachim, fest wie er in seinem Glauben war, war auch fest in seiner Liebe zu Kloster Lehnin, und wiewohl er sich mit keiner Idee lieber und
herzlicher getragen hatte, als mit der Gründung eines großen Domstiftes zu
Cölln an der Spree (wie es später unter Joachim II. auch wirklich ins Leben trat),
so wollte er doch in Lehnin begraben sein, an der Seite seines Vaters, in der
Gruft, die schon die alten Askanier ihrem Geschlecht erbaut hatten.
Und unser Lehniner Abt, wie er all die Zeit über der Vertraute seines
Fürsten war, so war er auch der Vertrauensmann der Geistlichkeit, und der
zunächst Auserwählte, als es galt, den „moenchischen Lärmen“ zu
beschwichtigen, der in dem benachbarten Wittenberg immer lauter zu werden
drohte. Unser Abt schien in der Tat vor jedem andern berufen, durch die Art
seines Auftretens, durch Festigkeit und Milde, dem „Umsichgreifen der
Irrlehre“, wie es damals hieß, zu steuern, und als Beauftragter des
Brandenburger Bischofs Hieronymus Scultetus erschien er in Wittenberg, um den
Augustiner-Mönch zu warnen. Sein Erscheinen scheint nicht ohne Einfluß auf
Luther geblieben zu sein, der nicht nur seinem Freunde Spalatinus bemerkte:
„wie er ganz beschämt gewesen sei, daß ein so hoher Geistlicher (der Bischof)
einen so hohen Abt so demütig an ihn abgesandt habe,“ sondern auch am 22.
Mai 1518 dem Bischof von Brandenburg schrieb: „Ich erkläre hiermit
ausdrücklich und mit klaren Worten, daß ich in der Sache des Ablasses nur
disputiere, aber nichts feststelle.“
Abt Valentin, wie wir annehmen dürfen, ging viel zu Hofe, aber wenn schon
er häufiger in dem Abthause zu Berlin als in dem Abthause des Klosters selber
anwesend sein mochte, so war er doch nicht gewillt, um Hof und Politik willen
den unmittelbaren Obliegenheiten seines Amtes, der Fürsorge für das Kloster
selber, aus dem Wege zu gehen. Wir sehen ihn, wie er sich das Wachstum, die
Gerechtsame, vor allem auch die Schönheit und die Ausschmückung seines
Klosters angelegen sein läßt; er schenkt Glocken, er errichtet Altäre, vor allem
zieht er die unter Dürer, Cranach, Holbein eben erst geborene deutsche Kunst in
seinen Dienst und ziert die Kirche mit jenem prächtigen Altarschrein,[8] der bis
auf diesen Tag, wenn auch an anderem Ort, als ein Kunstwerk ersten Ranges
erhalten, damals der Stolz des Klosters, die Bewunderung der Fremden war. Die
wohl erhaltene Unterschrift: „Anno dni: 1518. Sub. d. valentino Abbate“ hat
in aller Sichtlichkeit den Namen Abt Valentins bewahrt.
Über fünfundzwanzig Jahre waren die Wirren der Zeit an Abt Valentin
vorübergegangen, das Ausharren seines kurfürstlichen Herrn hatte ihn vor den
schwersten Kümmernissen bewahrt, da kam, fast unmittelbar nach dem
Regierungsantritt Joachims II., die sogenannte „Kirchenvisitation“, und auch
Lehnin wurde ihr unterworfen. Man verfuhr nicht ohne Milde, nicht ohne Rücksicht in der Form, aber in Wahrheit erschienen die Visitatoren zu keinem
andern Behuf, als um dem Kloster den Totenschein zu schreiben.
Draußenstehende fingen an, es in ihre „Obhut“ zu nehmen, man stellte es unter
Kuratel. Es wurde dieses „In-Obhutnehmen“ von Abt und Kloster auch durchaus
als das empfunden, was es war, und ein schwacher Versuch der Auflehnung, ein
passiver Widerstand, wurde geübt. Als es sich darum handelte, einem der
Klosterdörfer einen neuen Geistlichen zu geben, wurde der alte Abt Valentin
aufgefordert, die übliche Präsentation, die Einführung des Geistlichen in die
Gemeinde, zu übernehmen. Abt Valentin lehnte dies ab, weil er es verschmähte,
der Beauftragte, der Abgesandte protestantischer Kirchenvisitatoren zu sein.
Darüber hinaus aber ging er nicht. Zu hofmännisch geschult, um dem Sohn und
Nachfolger seines heimgegangenen Kurfürsten eine ernste Gegnerschaft zu
bereiten, zu schwach für den Kampf selbst, wenn er ihn hätte kämpfen wollen,
unterwarf er sich dem neuen Regiment, und schon zu Neujahr 1542 bittet er den
Kurfürsten nicht nur, „ihm und seinem Kloster auch bei veränderten Zeitläuften
allezeit ein gnädigster Herre zu sein,“ sondern fügt auch den Wunsch bei, „daß
seine kurfürstliche Durchlaucht ihm und seinen Fratribus, wie bisher, etzliches
Wildpret verehren möge.“
So verläuft der Widerstreit fast in Gemütlichkeit, bis im Laufe desselben
Jahres der alte Abt das Zeitliche segnet. Sein Tod macht den Strich unter die
Rechnung des Klosters. Keine Rücksichten auf den „alten Gevatter des Vaters“
hemmen länger die Aktion des Sohnes, und der Befehl ergeht an die Mönche:
keinen neuen Abt zu wählen. Den Mönchen selber wird freigestellt, ob sie
„bleiben oder wandern“ wollen, und die Mehrzahl, alles was jung, gescheidt
oder tatkräftig ist, wählt das Letztere und wandert aus.[9]
Die Alten blieben. Ob sie im Kloster selber ruhig weiter lebten, oder aber,
wie andrerseits versichert wird, in dem dritthalb Meilen entfernten, dicht bei
Paretz gelegenen Klosterdorfe Neu-Töplitz sich häuslich niederließen, ist nicht
mehr mit voller Gewißheit festzustellen gewesen. Gleichviel aber, wo sie den
Rest ihrer Tage beschlossen, sie beschlossen sie ruhig, friedfertig, ergeben, ohne
jede Spur von Märtyrerschaft, ohne den kleinsten Schimmer von jenem
Goldglanz um ihr Haupt, den zu allen Zeiten das Einstehen für eine Idee
verliehen hat.
Die letzten Lehniner standen für nichts ein, als für sich selbst, und das letzte
Lebenszeichen, das wir, überliefert von ihnen, besitzen, ist eine Bitte des „Priors,
Subpriors und Seniors so zu Lehnin verharren“, worin sie ihren gnädigsten Herrn
und Kurfürsten ersuchen, unter vielen anderen Dingen jedem Einzelnen auch
folgendes zu gewähren:
Mittagessen: vier Gerichte; Abendessen: drei Gerichte; Bier: eine Tonne
wöchentlich; Wein: acht Tonnen jährlich; außerdem zu Neujahr und zu Mitfasten
einen Pfefferkuchen.
So erlosch Lehnin. Das vierhundertjährige Klosterleben, das mit der
Ermordung Abt Sibolds begonnen hatte, schrieb zum Schluß einen Bitt- und
Speisezettel, es den Räten ihres gnädigsten Kurfürsten überlassend, „an den
obgemeldeten Artikeln zu reformieren nach ihrem Gefallen.“