Der Wille zur Macht: Eine Auslegung alles Geschehens
Kapitel 634
Der „Ehrbegriff“: beruhend auf dem Glauben an „gute Gesellschaft“, an
ritterliche Hauptqualitäten, an die Verpflichtung, sich fortwährend zu repräsentieren. Wesentlich: daß man sein Leben nicht wichtig nimmt; daß man unbedingt auf respektvollste Manieren hält seitens aller, mit denen man sich berührt (zum mindesten soweit sie nicht zu „uns“ gehören); daß man weder vertraulich, noch gutmütig, noch lustig, noch bescheiden ist, außer inter pares; daß man sich immer repräsentiert.