Der Wille zur Macht: Eine Auslegung alles Geschehens
Kapitel 669
Die Mittel, vermöge deren eine stärkere Art sich erhält. Sich ein Recht auf Ausnahmehandlungen zugestehen; als Versuch der
Selbstüberwindung und der Freiheit.
Sich in Zustände begeben, wo es nicht erlaubt ist, nicht Barbar zu sein. Sich durch jede Art von Askese eine Übermacht und Gewißheit in Hinsicht auf
seine Willensstärke verschaffen.
Sich nicht mitteilen; das Schweigen; die Vorsicht vor der Anmut. Gehorchen lernen in der Weise, daß es eine Probe für die Selbst-
Aufrechterhaltung abgibt. Kasuistik des Ehrenpunktes ins feinste getrieben.
Nie schließen, „was einem recht ist, ist dem andern billig“, – sondern
umgekehrt!
Die Vergeltung, das Zurückgebendürfen als Vorrecht behandeln, als
Auszeichnung zugestehen.
Die Tugend der anderen nicht ambitionieren.